Guten Abend Leute,
vorab schonmal vielen Dank dafür das es so ein Forum gibt, finde ich sehr hilfreich!
Nun zu meinem Anliegen, ich hoffe das mir jemand dabei helfen kann!
Und zwar geht es um die Betriebskostenabrechnung aus dem Jahre 2015 die mich nun am 11.Dezember diesen Jahres ereilt hat, indem der Vermieter eine Nachzahlung in Höhe von 469,16 € einfordert!
Ich weiss das die Vermieter sich da an eine 12 - Monatige Frist halten müssen, die besagt, das nach dem enden des Abrechnungszeitraumes dem Vermieter noch 12 Monate circa eingeräumt werden, um mir die Abrechnung zukommen zu lassen.
Auf der Betriebskostenabrechnung steht der Gesamtabrechnungszeitraum vom 01.01.2015 - 31.12.2015 drauf, nur eine Zeile direkt da drunter steht geschrieben, Ihr Abrechnungszeitraum 01.01.2015 - 31.10.2015.
Welches davon ist nun für die die Frist ausschlaggebend ? Würde mich über etwaige Hilfen freuen wie ich mich da am besten Verhalten kann.