Rechtsschutz OHNE Wartezeit ?

  • ich zitier nur das Bundesumweltamt :
    https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/378/publikationen/ratgeber_schimmel_im_haus_0.pdf

    "Falls nicht sofort mit Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann, ist zu prüfen, ob die
    befallenen Stellen übergangsweise – möglichst ohne Staubverwirbelung – gereinigt und
    desinfiziert werden können, zum Beispiel mit 70 %-igem Ethylalkohol (Ethanol) bei trockenen
    Flächen und 80 %-igem Ethylalkohol bei feuchten Flächen."

    Das war Ironie. Kommt wohl nicht nur im Fernsehen schlecht rüber.:)

  • Vor allem ist Ironie hier gänzlich unangebracht.

    Ach na ja, du musst aber zugeben, das es schon reichlich seltsam anmutet wenn du fragst, ob du den Schimmel entfernen darfst oder sollst? Was denn sonst, meinst du du sollst ihn hegen und pflegen? Im Zweifel macht man halt eine paar Photos und gut.
    Ich meine was soll schlimmstenfalls passieren, das ihr keinen Schimmel mehr habt?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (20. Dezember 2016 um 13:59)

  • Vor allem ist Ironie hier gänzlich unangebracht.

    Hallo Ingo,

    zum Schimmel: was spricht denn dagegen den Befall mit Fotos zu dokumentieren, dann wegzuwischen mit alk und den Datenlogger aufzustellen und gucken was passiert.
    Die Drohungen des gegnerischen Anwaltes gehören zum Handwerk und darf man nicht überbewerten. Hättest du einen Anwalt beauftragt, würde der deinem VM auch sonstwas androhen, das ist völlig normal.

    was mich irritiert du schreibst erstbezug ist das Neubau?

  • Zitat

    Der Vermieter wird in 2 Wochen die Whg. wieder begehen wollen, wird feststellen daß der Schimmel noch da ist und dann das Beweisverfahren einleiten.

    Wenn Du Dir sicher bist, dass Du den Schimmel nicht verursachst, dann kannst du diesem Verfahren mit Gelassenheit entgegensehen.

    Ansonsten sind solche Beweisverfahren gar nichts wert. Spätestens, wenn die Sache vor Gericht geht, wird es hier zu einem neuerlichen - und vor allem unabhängigen - Beweisverfahren kommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Nein, laut MV "Erstbezug nach Renovierung". Die Wände sind aber eiskalt, es gibt mehrere Kältebrücken.
    Ich habe mir extra von Bosch so einen Laserscanner gekauft um es entspr. zu dokumentieren.

    Einmal editiert, zuletzt von IngoPan (20. Dezember 2016 um 14:07)

  • Nein, laut MV "Erstbezug nach Renovierung". Die Wände sind aber eiskalt, es gibt mehrere Kältebrücken.
    Ich habe mir extra von Bosch so einen Laserscanner gekauft um es entspr. zu dokumentieren.

    Das besagt leider nicht viel. Aber über Schuld und Unschuld werden wir hier kaum ein richtige Aussage treffen können.
    Ansonsten bist du also nicht der "erste" Mieter.


  • Das besagt aber auch nicht wenig. Sie bieten immerhin eine erste Indikation, und darum gehts.

    Bis gerade eben war deine Aussage noch, "ich bin definitiv nicht schuld". Was wurde daraus?
    Kurz gesagt, du bist dir also doch nicht sicher?
    Bis gerade eben warst du noch der erste Mieter der Wohnung? Jetzt nur noch der erste "nach Sanierung"?
    Was ist damit?
    Lass doch mal die Katze aus dem Sack, was dein eigentliches Problem ist, ansonsten ist es schwer was schlaues dazu zu sagen. Solche Arte von Halbwahrheiten fallen dir spätesten vor Gericht auf die Füsse.
    Das ist echt nicht böse gemeint, aber was ist eigentlich dein Ziel in der ganzen Angelegenheit?

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (20. Dezember 2016 um 14:24)

  • Das sind doch formelle Haarspaltereien.
    Ich bin definitiv nicht schuld, der Laser bestätigt das und bietet für das weitere Beweisverfahren eine erste Indikation, da dieser natürlich nicht geeicht ist.
    Ich bin erster Mieter nach einer Kernsanierung=Erstbezug so der Vemiter und laut MV.
    Ich möchte wissen, ob mich eine Rechtsschutzv. OHNE Wartezeit vor diesem Hintergrund vertreten kann,bzw. ob es sowas überhaupt gibt.
    Wenn man da googelt erhält man lauter Fake/Clickbaiting Seiten. Da es ja ich bin dem gedroht wird, muss ich mich ja irgendwie verhalten. Das beste Ziel wäre es, den Schimmel zeitnah komplett und langfristig zu entfernen. Und das möglichst nicht auf meine Kosten. Was ist daran so schwer zu verstehen?

  • Das sind doch formelle Haarspaltereien.
    Ich bin definitiv nicht schuld, der Laser bestätigt das und bietet für das weitere Beweisverfahren eine erste Indikation, da dieser natürlich nicht geeicht ist.
    Ich bin erster Mieter nach einer Kernsanierung=Erstbezug so der Vemiter und laut MV.
    Ich möchte wissen, ob mich eine Rechtsschutzv. OHNE Wartezeit vor diesem Hintergrund vertreten kann,bzw. ob es sowas überhaupt gibt.
    Wenn man da googelt erhält man lauter Fake/Clickbaiting Seiten. Da es ja ich bin dem gedroht wird, muss ich mich ja irgendwie verhalten. Das beste Ziel wäre es, den Schimmel zeitnah komplett und langfristig zu entfernen. Und das möglichst nicht auf meine Kosten. Was ist daran so schwer zu verstehen?

    Nein, das sind keine Haarspaltereien, das sind wichtige Punkte. Eine Lasermesssung besagt rein gar nichts. Wenn das so einfach wäre, wären ja eine Heerschaar von Gutachtern und Jursiten sofort ihre Jobs los.
    Deine Frage, ob es eine Rechtschutzversicherung gibt die deine Kosten sofort übernimmt, solltest du dir selber beantworten können, oder? So eine hätte wohl jeder gern.
    Den Schimmel kann man mit einer Flasche Alkohol oder evt. auch Chlorhaltigen Mitteln erst mal bekämpfen. Für darüber hinausgehende Maßnahme ist aber der Vermieter zuständig. Dazu muß er aber natürlich wissen was zu machen ist, und dazu muß er das auch mindestens mal gesehen haben. Es kann aber eben auch sein, das das zu dem Ergebniss führt, das nicht die ganze Fassade zu saniern ist, sondern das man sich als Mieter entsprechend zu verhalten hat, aber das kann hier natürlich keiner abschließend beantworten.

  • Zitat

    Ich möchte wissen, ob mich eine Rechtsschutzv. OHNE Wartezeit vor diesem Hintergrund vertreten kann,bzw. ob es sowas überhaupt gibt.

    Nein, gibt es nicht. Das wurde Dir aber schon mitgeteilt. Ansonsten greif einfach zum Telefonbuch und ruf einen Versicherungsmakler an. Spätestens, wenn Du diesen nach einer RSV ohne Wartezeit fragst, wirst Du deine Antwort erhalten.

    Zitat

    Ich bin definitiv nicht schuld, der Laser bestätigt das und bietet für das weitere Beweisverfahren eine erste Indikation, da dieser natürlich nicht geeicht ist.

    Was misst denn dieser Laser? Die Wandtemperatur, bzw. die Feuchtigkeit?
    Berücksichtigt dieser auch dein Heiz- und Lüftungsverhalten?

    Was Du benötigst, ist ein Klima-Logger. Nur mit diesem Gerät kannst Du nachweisen, dass Du ordnungsgemäß heizt und lüftest.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Was Du benötigst, ist ein Klima-Logger. Nur mit diesem Gerät kannst Du nachweisen, dass Du ordnungsgemäß heizt und lüftest.

    Sehr richtig, und selbst das würde im dem Falle das das vor Gericht endet, wohl kaum mehr sein als ein erstes Indiz. Gewöhnlich wird dann ein Gutachter vom Gericht bestellt. Das gilt übrigens auch für das was der Vermieter so unternimmt.

  • Sehr richtig, und selbst das würde im dem Falle das das vor Gericht endet, wohl kaum mehr sein als ein erstes Indiz. Gewöhnlich wird dann ein Gutachter vom Gericht bestellt. Das gilt übrigens auch für das was der Vermieter so unternimmt.

    Korrekt. Deswegen schrieb ich auch, dass ich dieses sogenannte Beweissicherungsverfahren des Vermieters entspannt über mich ergehen lassen würde.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sehr richtig, und selbst das würde im dem Falle das das vor Gericht endet, wohl kaum mehr sein als ein erstes Indiz. Gewöhnlich wird dann ein Gutachter vom Gericht bestellt. Das gilt übrigens auch für das was der Vermieter so unternimmt.

    Den Gutachter bezahlt immer erstmal der, der ihn bestellt und erst am schluss der Verursacher. Abgesehen, davon endet sowas meist im Vergleich und dann zahlt jeder seins, es sei denn .. .

    der Klimalogger kann sehr schnell und einfach aufzeigen, ob es das Heizverhalten des Mieters ist, oder ob dieser sich korrekt verhält. Erst wenn ich das für mich selbst ausgeschlossen habe, kann ich dem VM die Hölle heiß machen und ihn einen Gutachter schicken lassen.

    Was niemand braucht ist, dass der VM einen Gutachter schickt, der einen Klimalogger aufstellt, der dann anzeigt, dass der Raum noch nie beheizt oder gelüftet wurde...

  • Den Gutachter bezahlt immer erstmal der, der ihn bestellt und erst am schluss der Verursacher. Abgesehen, davon endet sowas meist im Vergleich und dann zahlt jeder seins, es sei denn .. .

    der Klimalogger kann sehr schnell und einfach aufzeigen, ob es das Heizverhalten des Mieters ist, oder ob dieser sich korrekt verhält. Erst wenn ich das für mich selbst ausgeschlossen habe, kann ich dem VM die Hölle heiß machen und ihn einen Gutachter schicken lassen.

    Was niemand braucht ist, dass der VM einen Gutachter schickt, der einen Klimalogger aufstellt, der dann anzeigt, dass der Raum noch nie beheizt oder gelüftet wurde...


    Ja, das würde ich auch so sehen. Man sollte sich halt nur nicht einbilden das es mit einem Laser oder auch einem Klimalogger allein getan wäre.

  • Es handelt sich in meinem Fall um einen Erstbezug. Von daher hat hier niemand vor den Modernisierungsmaßnahmen gewohnt.
    Ich kann Lückenlos beweisen, daß mich keine Schuld trifft. Die erstellten Protokolle sprechen für sich.

    In diesem Zusammenhang mal noch einmal diese Aussage. Das macht es natürlich schwer konkrete Aussagen zu treffen, wenn aus
    "Lückenlos beweisen" plötzlich nur noch ein "nicht überzubewerten" wird.
    Das ändert halt dann die komplette Sachlage.