Nebenkosten höher als vereinbart.

  • Guten Abend,
    ich hoffe das ich auf diesem Weg noch schnell Hilfe finde.
    Es geht um meine Nebenkosten.
    Es soll ein Hausmeister eingestellt werden, der Monatlich 35€ kosten soll.
    Laut Mietvertrag, sind allerdings nur 15€ festgelegt worden.
    Nach einem Telefonat wurde mir gesagt das diese 35€ die jetzt anfallen eine Vorauszahlung sein wird, die Kosten würden sich aber definitiv auf um die 34€ belaufen.

    Meine Frage ist nun, ist das wirklich so korrekt?
    Meiner Meinung nach haben ja beide Parteien sprich Vermieter und Mieter diesen Absatz unterschrieben in dem festgelegt ist, dass wenn ein Hausmeister o.ä eingestellt wird, sich die Nebenkosten um lediglich 15€ erhöhen werden.

    Ein Ausschnitt hab ich euch unten hinzugefügt.

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  • Meiner Meinung nach haben ja beide Parteien sprich Vermieter und Mieter diesen Absatz unterschrieben in dem festgelegt ist, dass wenn ein Hausmeister o.ä eingestellt wird, sich die Nebenkosten um lediglich 15€ erhöhen werden.


    ... aber erst nach einer Abmahnung durch den Vermieter.

  • Ja, eine Abmahnung hat hier im Hause niemand bekommen.
    Sind 6 Parteien.

    Wie läuft das denn ab, wenn die Hausverwaltung Abmahnungen schickt und daraufhin den Hausmeisterservice einstellt?!
    Können die dann wirklich 35€ dafür berechnen ?


  • Können die dann wirklich 35€ dafür berechnen ?


    Es kann nur das berechnet werden, was solch ein Hausmeisterservice kostet. Aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass bei 6 Parteien im Monat nur 90,- Euro anfallen sollen. Selbst bei 210,- Euro hätte ich meine Bedenken.

  • Ja, eine Abmahnung hat hier im Hause niemand bekommen.
    Sind 6 Parteien.

    Wie läuft das denn ab, wenn die Hausverwaltung Abmahnungen schickt und daraufhin den Hausmeisterservice einstellt?!
    Können die dann wirklich 35€ dafür berechnen ?

    Die Betrachtung ist doch völlig uninteressant, da ja keine Abmahnungen verschickt wurden.......

  • Dennoch haben wir alle ein schreiben bekommen, in dem steht das ab nächsten Monat die Nebenkosten um 35€ erhöht werden.

    Hallo,

    nicht wie du selber schreibst die Nebenkosten, sondern die Vorauszahlung auf die Nebenkosten die dann nach dem Abrechnungszeitraum mit den tatsächlich angefallenen Betriebskosten verrechnet werden.

    Streitfrage ist der Ansatz der nicht erfolgten Abmahnung lt. Passus im Mietvertrag.

    Gruß
    BHShuber

  • Ja, mit der Vorauszahlung würde ich akzeptieren...gar keine Frage.
    Nur ist es rechtens, wenn die Kosten sich nachher wirklich auf 34€ belaufen obwohl 15€ laut Vertrag vereinbart waren?

    Was würdet ihr tun?
    Zahlen oder erstmal abwarten ?

  • Ja, mit der Vorauszahlung würde ich akzeptieren...gar keine Frage.
    Nur ist es rechtens, wenn die Kosten sich nachher wirklich auf 34€ belaufen obwohl 15€ laut Vertrag vereinbart waren?

    Was würdet ihr tun?
    Zahlen oder erstmal abwarten ?

    Hallo,

    ich würde der Hausverwaltung mitteilen, dass die Forderung nach erhöhter Vorauszahlung für Nebenkosten nicht mietvertraglich vereinbart ist ebenso strittig die Höhe der Vorauszahlung und der Verwalter möchte doch bitte in die Verträge blicken bevor er sich auf dünnes Eis begibt.

    Zudem würde ich einmal die Frage stellen, wenn die Hausverwaltung die Interessen des Vermieter vertritt in welcher Form sie hierüber einen Nachweis bringen kann, ich gehe nicht davon aus, dass der Mietvertrag zwischen Mieter und Hausverwaltung geschlossen wurde.


    Gruß
    BHShuber

    Einmal editiert, zuletzt von BHShuber (21. Dezember 2016 um 10:03)


  • Was würdet ihr tun?


    Die gegebenen Antworten/Ratschläge noch einmal lesen und mit Partner/Partnerin darüber sprechen. So lange die Mieter nicht schriftlich dazu aufgefordert wurden, ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen, so lange hat der Vermieter kein Recht einen Hausmeister für diese Arbeiten zu beauftragen.

    Also, wie lief das bisher, gab es Ärger weil das Treppenhaus nicht geputzt, die Mülltonnen nicht rausgestellt, Hof- und Beetflächen nicht in Ordnung gehalten wurden? Wenn all das paletti war, dann teilt eurem Vermieter mit, dass ihr keinen Hausmeister braucht, weil ihr all die Arbeiten, wie im Mietvertrag vereinbart, in Eigenregie ausführt.

    Und noch einmal, für 15,- Euro x 6 macht kein Hausmeisterdienst diese Arbeiten.

  • Wie läuft das denn ab, wenn die Hausverwaltung Abmahnungen schickt und daraufhin den Hausmeisterservice einstellt?!
    Können die dann wirklich 35€ dafür berechnen ?

    Da ist der Ansatz zu suchen, obwohl es ja nie einen Grund dazu gab. Warum dann aber explizit danach gefragt wird.......

  • Die gegebenen Antworten/Ratschläge noch einmal lesen und mit Partner/Partnerin darüber sprechen. So lange die Mieter nicht schriftlich dazu aufgefordert wurden, ihre Verpflichtungen aus dem Mietvertrag zu erfüllen, so lange hat der Vermieter kein Recht einen Hausmeister für diese Arbeiten zu beauftragen.

    Also, wie lief das bisher, gab es Ärger weil das Treppenhaus nicht geputzt, die Mülltonnen nicht rausgestellt, Hof- und Beetflächen nicht in Ordnung gehalten wurden? Wenn all das paletti war, dann teilt eurem Vermieter mit, dass ihr keinen Hausmeister braucht, weil ihr all die Arbeiten, wie im Mietvertrag vereinbart, in Eigenregie ausführt.

    Und noch einmal, für 15,- Euro x 6 macht kein Hausmeisterdienst diese Arbeiten.

    Also im Mietvertrag steht das es eine Grundreinigung geben wird.
    Vorweg, es ist ein Neubau der am 01.08.2016 fertig gestellt wurde.
    Die Grundreinigung hat es nicht gegeben, sprich es war alles noch mehr als nur dreckig.
    Dann hat die Hausverwaltung uns aufgefordert, das wir sauber machen sollen und einen Putzplan erstellt, den auch jeder eingehalten hätte sofern die Grundreinigung stattgefunden hätte oder uns Equipment zur Reinigung bereit gestellt hätten.
    Ich hab es nämlich nicht eingesehen, mein Wischer etc. dafür zu benutzen den Dreck vom Bau zu beseitigen und mir danach einen neuen zu kaufen.
    Nach gefühlten zehn Telefonate wurde dann endlich jemand beauftragt die Grundreinigung durchzuführen.
    Danach gab es auch noch nie Probleme, jeder hatte seine Woche in der er gewischt / gefegt hat.
    Müll wurde auch von uns an die Straße gestellt und alles lief reibungslos ab.
    Ich habe mich gestern mit 2 Nachbarn mal zusammen gesetzt und die sind auch beide nicht bereit dieses zu bezahlen.
    In dem Schreiben was wir bekommen haben, steht auch drin das es eine Eigentümer-Versammlung gegeben hat und die das dort Entschieden haben das ein Hausmeister-Service eingestellt werden soll. Einer von den beiden Nachbarn ist Eigentümer und er sagt die einzige Versammlung die es gegeben hat, fand im Juli statt.

  • Hallo,

    nochmal und grundsätzlich, nicht die Hausverwaltung hat zu bestimmen über die Vorauszahlungen in einem Mietvertrag vereinbarte Vorauszahlungen zu erhöhen oder überhaupt umzulegen, das hängt einzig von der mietvertraglichen Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter ab.

    Was die Gemeinschaft er Eigentümer hier beschließt betrifft zum Zeitpunkt des Beschlusses nur eben auch nur die Eigentümer.

    Wie diese dann für Ihre Mieter versuchen die hinzukommenden Neben-Betriebskosten umzulegen ist das Problem des Vermieters der mit dem Mieter einen Mietvertrag geschlossen hat an den er sich zu halten hat.

    Also ist dein Ansprechpartner einzig der Vermieter oder seine bevollmächtigte Vertretung und nicht die Hausverwaltung, die geht dich so richtig gar nichts an, ebenso Beschlüsse der WEG-Gemeinschaft.

    Gruß
    BHShuber

  • Also die Hausverwaltung ist nicht mein Vermieter, aber mir wurde das so gesagt dass die Hausverwaltung für uns zuständig ist..das wir den Vermietern nicht auf den Geist gehen wenn wir fragen haben o.ä.

  • Also die Hausverwaltung ist nicht mein Vermieter, aber mir wurde das so gesagt dass die Hausverwaltung für uns zuständig ist..das wir den Vermietern nicht auf den Geist gehen wenn wir fragen haben o.ä.

    Hallo,

    aber doch nicht in Bezug auf mietvertragliche Vereinbarungen die sind ausschließlich mit dem Vermieter zu klären!

    Die Hausverwaltung kannst du nerven wenn der Hausmeister seine Arbeit nicht richtig macht oder die Treppe nicht richtig geputzt ist oder die Heizung nicht funktioniert oder das Wasser abgestellt werden muss.

    Das hat nichts mit der Umlage vereinbarter umlagefähiger Neben- und Betriebskosten zu tun und wenn die Eigentümer dem Hausl 10.000€ im Monat zahlen ist das nicht gleichbedeutend dafür, dass diese Kosten auf dich als Mieter umgelegt werden können!

    Gruß
    BHShuber