Nebenkostenabrechnung – Erstellungsdatum fehlt u.a. – noch wirksam?

  • Hallo liebes Forum,

    ich bin neu hier und möchte gleich ein paar Fragen stellen und hoffe dabei auf kompetente Kommentare.

    Angenommen eine Nebenkostenabrechnung enthielte folgende drei Unregelmäßigkeiten:

    1. Der Vermieter gibt zwar einen Zeitraum an, für den die Abrechnung gilt, allerdings gibt er nicht an, wann die Nebenkostenabrechnung erstellt wurde. Das Schriftstück wäre also mit einer Unterschrift versehen, enthielte aber kein Datum/Rechnungsdatum.

    2. Es wäre innerhalb der Nebenkostenabrechnung nicht angegeben, welche Wohnung gemeint ist (weder Adresse noch Lage der Wohnung innerhalb des Mietshauses mit mehreren Parteien).
    Es wäre lediglich innerhalb der anhängenden ergänzenden Energieabrechnung (erstellt durch einen Dienstleister) die Adresse der Mieter angegeben (ohne Lage innerhalb des Mietshauses mit mehreren Parteien).

    3. Der Vorname eines der beiden Mieter enthielte einen Rechtschreibfehler – der Name des anderen Mieters (Ehepartner) wäre jedoch korrekt geschrieben.

    Wäre die Textform trotz der oben genannten Mängel gewahrt und hätte die Nebenkostenabrechnung weiterhin bestand?

    Vielen Dank für Eure Mühe!

  • Obwohl ich mir grundsätzlich mit “angenommen“ schwer tue.....ist es nicht egal, wann das Begleitschreiben erstellt wurde, solange die Fristen eingehalten werden. Wenn die “Lage“ nicht bekannt wäre, dann hätte Dich das Begleitschreiben nebst Abrechnung durch den Dienstleister wohl nicht erreicht. Sorry, klingt für mich wie aus einem Reichsdeppen-Forum, ohne Unterschrift und nasser Tinte nicht gültig, Siegelbruch 111.

  • Habe ich vergessen zu erwähnen: Das Mietverhältnis wurde gekündigt, zugestellt wurde die Nebenkostenabrechnung an die neue Adresse.

    Das Begleitschreiben wurde gemeinsam mit der Nebenkostenabrechnung versendet. Die Adresse auf dem Begleitschreiben stimmt also mit der Adresse der strittigen Mietsache überein.

    Normalerweise wäre ich da auch nicht so kleinlich, aber der Vermieter hat uns fast schon erpresserisch behandelt, um die Kaution zu kürzen. Nun versuche ich mich in Schadensbegrenzung wo es nur geht.

    Der Vermieter verfährt wie folgt:

    Mietverträge mit gegenseitigem Kündigungsverzicht von 5 Jahren. (Laut BGH viii_zr__27-04 ungültig). Wir wollten also vor Ablauf kündigen, haben das dem Vermieter (Anwalt) geschrieben, woraufhin er meinte, er würde sich jetzt selber vertreten und sofort jegliche Anwaltssätze auf seine Antwort einfordert.

    Seine gängige Praxis bei anderen Mietern: Wenn er vorher die Leute raus lässt, dann müssen sie geeignete Nachmieter suchen (lässt sich als die Dienstleistung eines Maklerbüros kostenlos erbringen). Wenige Tage vor Übergabe werden dann Bauliche Mängel, die dem Vermieter schon vor Einzug bekannt sind dem Mieter aufgedrückt – nach dem Motto: "Ich bin ja so nett, sie früher aus dem Vertrag zu lassen – wenn sie das nicht rechtzeitig beheben, müssen sie den Nachmietern Schadensersatz zahlen, da ich sie so nicht aus dem Mietvertrag heraus lassen kann.

    Daher bin ich da jetzt so kleinlich

  • Es geht nicht darum, persönlich eins auszuwischen sondern um Schadensbegrenzung. Wenn er mir wegen Kleinigkeiten versucht Geld wegzunehmen, versuche ich mir, das wiederzuholen, indem ich die kleinen Fehler bei ihm suche. Was ist daran kein Mietrecht?

    Wenn ich die Schriftform bei der Kündigung nicht einhalte, braucht sich der Vermieter z. B. nicht an die Kündigung halten – warum sollte ich mich also an eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung halten müssen?

  • Es geht nicht darum, persönlich eins auszuwischen sondern um Schadensbegrenzung. Wenn er mir wegen Kleinigkeiten versucht Geld wegzunehmen, versuche ich mir, das wiederzuholen, indem ich die kleinen Fehler bei ihm suche. Was ist daran kein Mietrecht?

    Ist das jetzt ernst gemeint? Weiter hast Du doch “die schriftlich Form“ erhalten. Wenn jedoch ein Fehler in der Nebenkostenrechnung vorhanden ist, also bzgl der Abrechnung, kannst Du natürlich dagegen angehen. Das selbige gilt auch für die Fristen.

  • Dann habe ich kein Recht auf einen respektvollen Umgang, nur weil ich ein neuer Benutzer bin? Was ist von diesem Beitrag zu halten:

    http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-foru…ncement.php?f=4

    Wenn sich nicht mal die Moderatoren daran halten, fragt man sich, was das für ein tolles Forum sein soll …

    Warum bin ich auf diese absurde Idee gekommen, diese Frage hier zu stellen? Nun, die Seite mietrecht-hilfe.de hat einen Beitrag veröffentlicht, in dem eben genau folgendes steht:

    Zitat


    Anforderungen an die Abrechnung
    Die Abrechnung der Betriebskosten muss dem Mieter in schriftlicher Form zugestellt werden. Dabei muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Angabe des Abrechnungszeitraums, Zeitpunkt der Erstellung, Bezeichnung des Mietobjekts und die Bezeichnung der Mieter.

    Neben Schriftform und Zugang muss die Abrechnung somit ganz bestimmte Kernangaben enthalten und grundlegenden Anforderungen gerecht werden.

    Ein Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung von Nebenkosten besteht nämlich lediglich dann, wenn dem Mieter eine ordnungsgemäße Abrechnung zugeht (BGH, Urteil v. 27.11.02, VIII ZR 108/02).

    Bei weitern fragen steht dort auch, solle man in diesem Forum nachfragen:

    Zitat


    Offene Fragen?
    Wenn Ihre Fragen noch nicht beantwortet wurden, können Sie diese kostenlos im Forum einstellen und sich von anderen Mitgliedern helfen lassen.

    Forum "Nebenkosten"

    Und hier der Link zu dieser Seite, die ja offensichtlich zur Domain dieses Forums gehört:

    http://www.mietrecht-hilfe.de/nebenkosten-be…abrechnung.html

    2 Mal editiert, zuletzt von Ki7 (20. Dezember 2016 um 23:47)

  • Warum bin ich auf diese absurde Idee gekommen, diese Frage hier zu stellen? Nun, die Seite mietrecht-hilfe.de hat einen Beitrag veröffentlicht, in dem eben genau folgendes steht:

    "Anforderungen an die Abrechnung
    Die Abrechnung der Betriebskosten muss dem Mieter in schriftlicher Form zugestellt werden. Dabei muss sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Angabe des Abrechnungszeitraums, Zeitpunkt der Erstellung, Bezeichnung des Mietobjekts und die Bezeichnung der Mieter."


    Damit wäre doch schon ein Teil Deiner Fragen bereits beantwortet, oder?
    Hier wird Mietrecht diskutiert, nicht Rechtschreibung oder Spitzfindigkeiten.

  • Und schon wieder Unterstellungen und Seitenhiebe. Warum schreibt man solche Forenregeln, wenn man sie selber nicht beachtet?

    Zitat


    Behandelt andere User so, wie ihr auch gerne behandelt werden wollt - mit Respekt.
    Sagt euch ein Thema oder eine Frage nicht zu, dann lasst den Beitrag links liegen.
    Greift keine User persönlich an oder beleidigt sie.
    Zieht keine falschen Schlüsse, wenn ihr die Vorgeschichte nicht kennt - urteilt nicht.


    Quelle: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietrecht-foru…ncement.php?f=4

  • Damit wäre doch schon ein Teil Deiner Fragen bereits beantwortet, oder?

    Ja, nur wünsche ich mir, dass ich dazu vielleicht noch mehr Erhellendes erfahren könnte.

  • Nicht? Aber hier geht es doch um eine Mietsache. In welchen Rechtsbereich würde es denn Deiner Meinung nach fallen? Nebenkostenabrechnungen und deren formellen Anforderungen sind doch Mietrecht – oder habe ich da was falsch verstanden?

  • Es geht nicht darum, persönlich eins auszuwischen sondern um Schadensbegrenzung. Wenn er mir wegen Kleinigkeiten versucht Geld wegzunehmen, versuche ich mir, das wiederzuholen, indem ich die kleinen Fehler bei ihm suche. Was ist daran kein Mietrecht?

    Wenn ich die Schriftform bei der Kündigung nicht einhalte, braucht sich der Vermieter z. B. nicht an die Kündigung halten – warum sollte ich mich also an eine fehlerhafte Nebenkostenabrechnung halten müssen?

    Hallo,

    fehlerhaft in diesem Fall ist eigenes subjektives Empfinden, bzw. Wunschdenken, die Abrechnung ist auch ohne Erstellungsdatum wirksam, denn das ist scheißegal wann der Vermieter diese erstellt, wichtig ist, wann wurde diese Zugestellt und ob das rechtzeitig war.

    Lass mich raten, du muss noch was nachzahlen?

    Ob diese Abrechnung fehlerhaft ist, ist hier nicht nachzuvollziehen, das könnte man mutmaßen, wenn man die Abrechnung vorliegen hätte.

    Gruß
    BHShuber

  • Damit wäre doch schon ein Teil Deiner Fragen bereits beantwortet, oder?
    Hier wird Mietrecht diskutiert, nicht Rechtschreibung oder Spitzfindigkeiten.


    eigentlich werden hier von gewissen stammusern nur hilfesuchende frager angepöbelt.

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