Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier und möchte gleich ein paar Fragen stellen und hoffe dabei auf kompetente Kommentare.
Angenommen eine Nebenkostenabrechnung enthielte folgende drei Unregelmäßigkeiten:
1. Der Vermieter gibt zwar einen Zeitraum an, für den die Abrechnung gilt, allerdings gibt er nicht an, wann die Nebenkostenabrechnung erstellt wurde. Das Schriftstück wäre also mit einer Unterschrift versehen, enthielte aber kein Datum/Rechnungsdatum.
2. Es wäre innerhalb der Nebenkostenabrechnung nicht angegeben, welche Wohnung gemeint ist (weder Adresse noch Lage der Wohnung innerhalb des Mietshauses mit mehreren Parteien).
Es wäre lediglich innerhalb der anhängenden ergänzenden Energieabrechnung (erstellt durch einen Dienstleister) die Adresse der Mieter angegeben (ohne Lage innerhalb des Mietshauses mit mehreren Parteien).
3. Der Vorname eines der beiden Mieter enthielte einen Rechtschreibfehler – der Name des anderen Mieters (Ehepartner) wäre jedoch korrekt geschrieben.
Wäre die Textform trotz der oben genannten Mängel gewahrt und hätte die Nebenkostenabrechnung weiterhin bestand?
Vielen Dank für Eure Mühe!