Hallo, ich hoff Ihr könnt mir helfen.
Folgender Fall, wir sind aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Grundreinigung der Wohnung, habe ich beim Staubsaugen im Bad, eine Ecke (ca3x3cm) vom Türrahmen des Badezimmers eingesaugt. Der türrahmen befindet sich ca 10cm von der Dusche entfernt. Es stellte sich heraus, dass der Türrahmen vom Wasser aufgequollen war und er dadurch einfach porrös wurde. Der Vermieter möchte, dass wir für diesen Schaden aufkommen (ca 250€). Ich bin mir allerdings keiner Schuld bewusst, da wir beim benutzen der Dusche, Handtücher ausgelegt haben. Nun spiele ich mit dem Gedanken, einen Gutachter zu beauftragen, der diese Schaden überprüft.
Muss ich für diesen Schaden aufkommen?
Ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest
Grüße