Schaden Türverkleidung

  • Hallo, ich hoff Ihr könnt mir helfen.
    Folgender Fall, wir sind aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Grundreinigung der Wohnung, habe ich beim Staubsaugen im Bad, eine Ecke (ca3x3cm) vom Türrahmen des Badezimmers eingesaugt. Der türrahmen befindet sich ca 10cm von der Dusche entfernt. Es stellte sich heraus, dass der Türrahmen vom Wasser aufgequollen war und er dadurch einfach porrös wurde. Der Vermieter möchte, dass wir für diesen Schaden aufkommen (ca 250€). Ich bin mir allerdings keiner Schuld bewusst, da wir beim benutzen der Dusche, Handtücher ausgelegt haben. Nun spiele ich mit dem Gedanken, einen Gutachter zu beauftragen, der diese Schaden überprüft.
    Muss ich für diesen Schaden aufkommen?

    Ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest :)

    Grüße

  • Hallo, ich hoff Ihr könnt mir helfen.
    Folgender Fall, wir sind aus einer Mietwohnung ausgezogen. Bei der Grundreinigung der Wohnung, habe ich beim Staubsaugen im Bad, eine Ecke (ca3x3cm) vom Türrahmen des Badezimmers eingesaugt. Der türrahmen befindet sich ca 10cm von der Dusche entfernt. Es stellte sich heraus, dass der Türrahmen vom Wasser aufgequollen war und er dadurch einfach porrös wurde. Der Vermieter möchte, dass wir für diesen Schaden aufkommen (ca 250€). Ich bin mir allerdings keiner Schuld bewusst, da wir beim benutzen der Dusche, Handtücher ausgelegt haben. Nun spiele ich mit dem Gedanken, einen Gutachter zu beauftragen, der diese Schaden überprüft.
    Muss ich für diesen Schaden aufkommen?

    Ich wünsche euch ein frohes Weihnachtsfest :)

    Grüße

    Hallo,

    während der Mietzeit hat der Mieter das Recht die Mietsache zu gebrauchen, bei diesem Gebrauch ist aber darauf zu achten, dass die Mietsache nicht zu Schaden kommt, d. h. schädigen darf der Mieter die Mietsache nicht.

    Nun durch die Durchnässung oder dauerhafte Feuchte kam die Mietsache aufgrund von Nutzung der Dusche zu Schaden, was nicht weiter aufgefallen wäre, wäre nicht beim Saugen die Ecke ausgebrochen.

    Und auch Handtücher werden nass und lassen den Türrahmen mit der Zeit die Feuchte einsaugen, dies hätte man mit einer Abdichtung am Abschluss des Türrahmens zu dem Fließen verhindern können.

    Ein Gutachter kostet dich sehr viel Geld und ein privat beauftragter wird vor Gericht nicht akzeptiert, bzw. dessen Ausführungen nicht berücksichtigt, hier möchte die Gerichtsbarkeit einen gerichtl. beauftragen hören das kostet wieder Geld.

    Ganz unschuldig seid ihr nicht und 250€ sind weit weniger als Gutachter und Gerichtsgutachter.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    im Bad duschen und handtücher zum trocknen aufhängen dürfte zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören.
    Wenn der VM will, dass ihr bezahlt. Also musst nicht du beweisen, dass du unschuldig bist, sondern der VM muss dir deine Schuld nachweisen. => Sein Gutachter, seine Kosten (erstmal)

    Gruß
    AK

  • Hallo,

    im Bad duschen und handtücher zum trocknen aufhängen dürfte zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören.

    Hallo,

    das kann schon sein aber die Handtücher wurden zum Duschen ausgelegt man kann davon ausgehen dass es sich um eine offene Dusche handelt. Das was du das schreibst entspricht nicht der Beschreibung des TE!

    Zitat

    Wenn der VM will, dass ihr bezahlt. Also musst nicht du beweisen, dass du unschuldig bist, sondern der VM muss dir deine Schuld nachweisen. => Sein Gutachter, seine Kosten (erstmal)

    Gruß
    AK

    Wenn´s denn dann so wäre bzw. so einfach, der Vermieter kann es sehr schnell beweisen, denn niemand anderer als der Mieter hat die Dusche benutzt, das halbe Bad unter Wasser gesetzt weil die ausgelegten Handtücher nicht ausreichend waren, somit wurde die Feuchte vom Türstock aufgesogen und hat diesen Beschädigt.

    Die Fürsorge für Unbeschadenheit der Mietsache obliegt dem Mieter niemanden anderen.

    Gruß
    BHShuber


  • Wenn´s denn dann so wäre bzw. so einfach, der Vermieter kann es sehr schnell beweisen, denn niemand anderer als der Mieter hat die Dusche benutzt, das halbe Bad unter Wasser gesetzt weil die ausgelegten Handtücher nicht ausreichend waren, somit wurde die Feuchte vom Türstock aufgesogen und hat diesen Beschädigt.

    Die Fürsorge für Unbeschadenheit der Mietsache obliegt dem Mieter niemanden anderen.

    Gruß
    BHShuber

    Auf den Beweis bin ich gespannt :) Vielleicht war aber das nicht richtig eingebaut, oder minderwertiger billigmurks verbaut?
    Ich kenn das Problem mit den Türzargen in kleinen Bädern in denen nicht richtig gelüftet wird. das quillt halt mal..

    aber beweis das mal...

    Aber eigentlich will ich darauf hinaus, dass der ExMieter kein geld für einen Gutachter rauschmeißen sollte, sondern der der ansprüche stellt, muss sie beweisen.

  • Hi, erstmal danke ich euch für eure Antworten. Nochmal zum Bad und Wohnung. Diese sind schlecht isoliert dh. im Winter zu kalt im Sommer 29°C in der Wohnung. Solange wie wir die Wohnung bewohnen hatten wir keinen Wasserschaden im Bad. Bei einem groben Verschulden hätten wir das ganze Bad unter Wasser setzten müssen. Wenn Feuchtigkeit in die Materie eindringt und es dadurch zu einem Schaden kommt gehe ich von einem Verschleiß aus oder liege ich da falsch?

  • Aber eigentlich will ich darauf hinaus, dass der ExMieter kein geld für einen Gutachter rauschmeißen sollte, sondern der der ansprüche stellt, muss sie beweisen.

    Warum wohl meint der TE einen Gutachter zu beauftragen ? Da er der Meinung ist, dass ihn keine Schuld trifft und den Betrag nicht zahlen möchte. Das versucht man ihm hier, verständlicher weise, auszureden. Die Feuchtigkeit stammt nun mal vom Duschen! Jetzt kommst Du wieder mal mit Deinen wertvollen Tips und unterstützt sogar noch die Theorie, da ja der Vermieter den Gutachter beauftragen muss. Ende der Geschichte: Mieter zahlt wirklich nicht den genannten Betrag.....nein, auch noch das vom Vermieter beauftragte Gutachten, wobei dann auch der ursprüngliche Betrag wesentlich höher ist. Schließlich wurden weitere Schäden festgestellt. Aber Du hast mal wieder etwas platziert, was stimmen mag, dem TE aber nicht wirklich hilft und am eigentlichen Thema, sowie Frage vorbei geht.

  • Die Feuchtigkeit stammt nun mal vom Duschen! Jetzt kommst Du wieder mal mit Deinen wertvollen Tips und unterstützt sogar noch die Theorie, da ja der Vermieter den Gutachter beauftragen muss.

    Punkt 1 : Duschen ist vertragsgemäßer Verbrauch.
    Punkt 2: Natürlich muss der VM Beweisen, dass der Mieter schuld ist. Das ist Zivilrecht für Anfänger.

  • Punkt 1 : Duschen ist vertragsgemäßer Verbrauch.
    Punkt 2: Natürlich muss der VM Beweisen, dass der Mieter schuld ist. Das ist Zivilrecht für Anfänger.

    Hallo Akki,

    wir sind im Mietrecht und nicht im Zivilrecht.

    Natürlich gehört Duschen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietsache, doch durch das Duschen darf die Mietsache nicht beschädigt werden.

    Der TE hat ja schon bemerkt dass beim Duschen Wasser im restlichen Bad verteilt wird, nicht umsonst hat er Handtücher ausgelegt, das hat aber nicht ausgereicht und es war abzusehen, dass über kurz oder lang etwas zu Schaden kommt.

    Hierüber hätte man den Vermieter informieren müssen und um Abhilfe bitten, das hat man aber nicht gemacht, ganz im Gegenteil es ignoriert und jetzt hat man den Salat.

    Nach wie vor, sind die 250€ um ein vielfaches billiger als alles was sonst noch kommen kann, wenn der TE nicht einsieht, dass ihn eine gewisse Mitschuld trifft.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo Huber,

    das Mietrecht ist wie Kauf-, Sachen- und Schuldrecht auch Teil des Zivilrechts.
    Nur weil der VM irgendwas meint, ist das noch lange nicht so, er muss es auch schon beweisen können, und dass wird hier halt sehr schwer.

    Machen wir uns nix vor, was passiert denn? der VM fordert, der Mieter zahlt = Geld weg.
    der VM fordert, der Mieter weigert sich, a) VM lenkt ein und man einigt sich z.b. in der Mitte oder b) VM lenkt nicht ein und
    bedient sich an der Kaution = Geld weg

    Stand jetzt kann man mit weigern sich nicht verschlechtern.
    Gruß
    AK

  • Hallo Leute :), der Vermieter möchte jetzt die komplette Tür (Türzarge und Türblatt) erneuern. Komplettkosten um die 400€. Wenn ich mutwillig diese Tür kaputtgemacht hätte oder mein Kind eine Schramme reinhaut wäre es kein Problem. Aber diese Tür ist schon älter als 10 Jahre... wir haben das Flurgeländer neu lackiert obwohl wir dafür nicht aufkommen müssten. Ich denke, dass der Vermieter hier etwas rausschlagen möchte...

  • Hallo Leute :), der Vermieter möchte jetzt die komplette Tür (Türzarge und Türblatt) erneuern. Komplettkosten um die 400€. Wenn ich mutwillig diese Tür kaputtgemacht hätte oder mein Kind eine Schramme reinhaut wäre es kein Problem. Aber diese Tür ist schon älter als 10 Jahre... wir haben das Flurgeländer neu lackiert obwohl wir dafür nicht aufkommen müssten. Ich denke, dass der Vermieter hier etwas rausschlagen möchte...

    Hallo,

    das darf der Vermieter nicht verlangen, er hat Anspruch auf eine Reparatur, ist diese nicht möglich dann auf Austausch beschädigter Bestandteile muss sich aber einen Abzug Alt für Neu gefallen lassen.

    Um es genau zu wissen muss man eben Geld in die Hand nehmen und sich juristisch beraten lassen, was wir hier denken und schreiben ist nicht bindend weder für Vermieter noch für Mieter.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo Huber,

    das Mietrecht ist wie Kauf-, Sachen- und Schuldrecht auch Teil des Zivilrechts.
    Nur weil der VM irgendwas meint, ist das noch lange nicht so, er muss es auch schon beweisen können, und dass wird hier halt sehr schwer.

    Machen wir uns nix vor, was passiert denn? der VM fordert, der Mieter zahlt = Geld weg.
    der VM fordert, der Mieter weigert sich, a) VM lenkt ein und man einigt sich z.b. in der Mitte oder b) VM lenkt nicht ein und
    bedient sich an der Kaution = Geld weg

    Stand jetzt kann man mit weigern sich nicht verschlechtern.
    Gruß
    AK

    Hallo Akki,

    bitte dich, wenn die Beschädigung vor dem Einzug nicht da war und nach dem Auszug eine Beschädigung festgestellt wird, dann war das nicht der heilige Geist.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    im Bad duschen und handtücher zum trocknen aufhängen dürfte zum vertragsgemäßen Gebrauch gehören.
    Wenn der VM will, dass ihr bezahlt. Also musst nicht du beweisen, dass du unschuldig bist, sondern der VM muss dir deine Schuld nachweisen. => Sein Gutachter, seine Kosten (erstmal)

    Gruß
    AK

    Der Mieter hat die Handtücher ausgelegt, nicht aufgehängt zum Trocknen. Und wenn in der bewohnten Wohnung Schäden verursacht werden muss vorerst der Mieter beweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat bzw. dass ihn keine Schuld trifft.

  • Noch eine Info: Die Badezimmertür ist von unten nicht mit Silikon beschichtet


    Auch nicht mit Farbe o.ä.?
    Wenn Du beim Duschen etwas Saugfähiges davor legst, kann das gespeicherte Wasser ja in Ruhe von unten in die Tür ziehen. Dumm gelaufen...:o

  • Hallo Leute :), der Vermieter möchte jetzt die komplette Tür (Türzarge und Türblatt) erneuern. Komplettkosten um die 400€. Wenn ich mutwillig diese Tür kaputtgemacht hätte oder mein Kind eine Schramme reinhaut wäre es kein Problem. Aber diese Tür ist schon älter als 10 Jahre... wir haben das Flurgeländer neu lackiert obwohl wir dafür nicht aufkommen müssten. Ich denke, dass der Vermieter hier etwas rausschlagen möchte...

    ..aber die Türe ist schon 10 Jahre alt. Hier stellen sich mir die Haare. Sollten alle Gegenstände in der Wohnung nach 10 Jahren erneuert werden, könnten Sie sich wahrscheinlich die Miete nicht mehr leisten.
    Also Leute, bleibt mal auf dem Teppich.

    Ich würde es sehen wie Berny.