Hallo,
Ich habe eine Frage zur Tierhaltung bzw zur vorübergehenden Tierhaltung.In unserem Mietvertrag steht folgendes:
Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie z.b Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters.Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ___ Tagen.(Bei der Anzahl der Tage ist nichts eingetragen)
Jetzt ist der Fall eingetretten das mein Onkel nach einem schweren Autounfall im Krankenhaus liegt und wir noch nicht wissen wie es am Ende ausgeht 😔
Er hat eine Französische Bulldogge die jetzt irgendwo unterkommen muss und wir Sie gerne vorerst bei uns aufnehmen möchten das sie nicht ins Tierheim muss,die nächsten Tage kann noch ein Freund meines Onkels sie nehmen aber eben nur noch ein paar Tage.Kann der Vermieter uns das aufnehmen des Tieres untersagenDer Hund ist kein kläffer oder so.