Vorübergehende Tierhaltung!

  • Hallo,
    Ich habe eine Frage zur Tierhaltung bzw zur vorübergehenden Tierhaltung.In unserem Mietvertrag steht folgendes:
    Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie z.b Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters.Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ___ Tagen.(Bei der Anzahl der Tage ist nichts eingetragen)

    Jetzt ist der Fall eingetretten das mein Onkel nach einem schweren Autounfall im Krankenhaus liegt und wir noch nicht wissen wie es am Ende ausgeht 😔
    Er hat eine Französische Bulldogge die jetzt irgendwo unterkommen muss und wir Sie gerne vorerst bei uns aufnehmen möchten das sie nicht ins Tierheim muss,die nächsten Tage kann noch ein Freund meines Onkels sie nehmen aber eben nur noch ein paar Tage.Kann der Vermieter uns das aufnehmen des Tieres untersagenDer Hund ist kein kläffer oder so.

  • Hallo,

    der Fall wäre mit dem Vermieter zu klären.

    Grundsätzlich ist ein "Besuch" von Hunden zulässig, aber nur dann wenn dieser Herrchen/Frauchen mitbringt.

    Eine vorübergehende Unterbringung eines Hundes wäre hier ebenso genehmigungspflichtig.

    Zitat

    Kann der Vermieter uns das aufnehmen des Tieres untersagen

    Wenn er einen guten Grund dafür hat, ja

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo,

    der Fall wäre mit dem Vermieter zu klären.

    Grundsätzlich ist ein "Besuch" von Hunden zulässig, aber nur dann wenn dieser Herrchen/Frauchen mitbringt.

    Eine vorübergehende Unterbringung eines Hundes wäre hier ebenso genehmigungspflichtig.

    Wenn er einen guten Grund dafür hat, ja

    Wenn von dem Hund keine Gefahr für die allgemeinheit ausgeht (kampfhund etc) ausgeht, kann der VM die vorrübergehende Aufnahme eines Pflegetiers normalerweise nicht untersagen.
    Die Vorschrift dass Tiere nur mit Herrchen zu besuch kommen dürfen, scheint es nur in Sachsen zu geben, in den übrigen BL ist die unbekannt.

  • Kläre das direkt mit dem Vermieter, das ist der schnellste und einfachste Weg, bevor ein Querulant in Form eines Nachbarn das macht. Eine Französische Bulldogge ist eh ein idealer Wohnungshund, macht kein Krach und stinkt auch nicht, da ihm das Unterfell fehlt. Wenn die bellen, hört sich das auch nur an wie ein Wellensittich mit Husten.

  • Hallo,
    Ich habe eine Frage zur Tierhaltung bzw zur vorübergehenden Tierhaltung.In unserem Mietvertrag steht folgendes:
    Jede Tierhaltung mit Ausnahme von Kleintieren wie z.b Zierfische, Ziervögel, Hamster, Schildkröten, bedarf der Zustimmung des Vermieters.Dies gilt nicht für den vorübergehenden Aufenthalt von Tieren bis zu ___ Tagen.(Bei der Anzahl der Tage ist nichts eingetragen)

    Jetzt ist der Fall eingetretten das mein Onkel nach einem schweren Autounfall im Krankenhaus liegt und wir noch nicht wissen wie es am Ende ausgeht 
    Er hat eine Französische Bulldogge die jetzt irgendwo unterkommen muss und wir Sie gerne vorerst bei uns aufnehmen möchten das sie nicht ins Tierheim muss,die nächsten Tage kann noch ein Freund meines Onkels sie nehmen aber eben nur noch ein paar Tage.Kann der Vermieter uns das aufnehmen des Tieres untersagenDer Hund ist kein kläffer oder so.

    Angenommen, Du kannst den Hund -mit Erlaubnis des VMs-vorübergehend zu dir nehmen. Was ist, wenn der Onkel nicht mehr auf die Füsse kommt (was man nicht wünscht) wohin dann mit dem Hund?

  • Angenommen, Du kannst den Hund -mit Erlaubnis des VMs-vorübergehend zu dir nehmen. Was ist, wenn der Onkel nicht mehr auf die Füsse kommt (was man nicht wünscht) wohin dann mit dem Hund?


    Der hat doch vier davon...