Guten Tag zusammen,
ich habe nun meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Hier aufgeführt wird als letztes die Grundsteuer mit 275,44 Euro.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
"Der Mieter übernimmt die mit der Objektbewirtschaftung zusammenhängenden und in §1 der BetrKV angeführten Kosten, insbesondere für
- Hausstrom, Wasser, Entwässerung, Straßenreinigung, Müllabfuhr und sonstige laufende Kommunalabgaben"
Die Grundsteuer würde in sonstige laufende Kommunalabgaben fallen. In meinem Freundes-/Bekanntenkreis gibts aber unterschiedliche Meinungen, einige sagen die Grundsteuer muss ausdrücklich im Vertrag mit dabeistehen oder halt mindestens der Verweis auf §2 der BetrKV, wo sie auch aufgeführt wird.
Was ist eure Meinung?
Vielen Dank im Voraus
Lg John