Frage zur Grundsteuer

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe nun meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015 erhalten. Hier aufgeführt wird als letztes die Grundsteuer mit 275,44 Euro.

    In meinem Mietvertrag steht folgendes:

    "Der Mieter übernimmt die mit der Objektbewirtschaftung zusammenhängenden und in §1 der BetrKV angeführten Kosten, insbesondere für
    - Hausstrom, Wasser, Entwässerung, Straßenreinigung, Müllabfuhr und sonstige laufende Kommunalabgaben"

    Die Grundsteuer würde in sonstige laufende Kommunalabgaben fallen. In meinem Freundes-/Bekanntenkreis gibts aber unterschiedliche Meinungen, einige sagen die Grundsteuer muss ausdrücklich im Vertrag mit dabeistehen oder halt mindestens der Verweis auf §2 der BetrKV, wo sie auch aufgeführt wird.

    Was ist eure Meinung?

    Vielen Dank im Voraus :)

    Lg John

  • Meines Erachtens macht die Aufzählung klar, was umlegbar ist. Wenn der Vermieter sich auf die §§ 1u.2 der Betriebskostenverordnung bezieht, kann er sich die Auflistung im Einzelnen sparen. s. HIER

  • Seit neuestem reicht allein die Nennung des Begriffes Betriebskosten im Mietvertrag, dann gelten alle Betriebskostenarten als vereinbart.

    würdest du bitte eine Quelle für deine Meinungsbildung liefern.
    ok ich mach das für dich:cool:


    Wenn Sie Betriebskosten auf einen Wohnungsmieter umlegen wollen, genügt es, wenn Sie in Ihren Mietvertrag schreiben, dass der Mieter „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Sie müssen dabei weder auf die Betriebskostenverordnung verweisen, noch den Betriebskostenkatalog von § 2 Betriebskostenverordnung beifügen (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 137/15).

  • Wenn Sie Betriebskosten auf einen Wohnungsmieter umlegen wollen, genügt es, wenn Sie in Ihren Mietvertrag schreiben, dass der Mieter „die Betriebskosten“ zu tragen hat. Sie müssen dabei weder auf die Betriebskostenverordnung verweisen, noch den Betriebskostenkatalog von § 2 Betriebskostenverordnung beifügen (BGH, Urteil v. 10.2.2016, VIII ZR 137/15).


    Danke für den Tipp, werde mal meine MV-Formulare entsprechend vereinfachend anpassen.:D
    Edit: Schon passiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (24. Dezember 2016 um 14:11)

  • [quote='Berny','http://www.mietrecht-hilfe.de/forum/index.php?thread/&postID=88590#post88590']Danke für den Tipp, werde mal meine MV

    nimm doch den MV vom DMB

    da ist alles klar geregelt, wenn du unter punkt 2 nichts einträgst:p