Hallo erstmal,
ich bin neu, und hätte heute direkt eine Frage. Und zwar geht es darum, dass mein Sohn eine Wohnung anmieten möchte. Zu der Kaution in Höhe von 2 Monatswarmmieten möchte der Vermieter eine Bürgschaft haben.
Zum einen weiß ich das es eigentlich unüblich ist, und er es vom Gesetzt her nicht verlangen darf, aber es ist nun mal
Fakt, und hilft nichts.
Da ich selbst Alleinverdienerin bin, und und selbst meine Miete und weiteren laufenden Kosten habe, möchte ich gerne eine Art Höchstbürgschaft machen. Ich habe hier einmal ein schreiben verfasst, und wollte fragen, ob es so juristisch korrekt ist?
LG und danke schonmal
Absender Bürge:
Vorname, Nachname,
Adresse
Empfänger Vermieter:
Name, Adresse
Betreff: Bürgschaft
Datum: …
Sehr geehrter Vermieter,
hiermit übernehme ich, Name des Bürgen, für Ihren Mieter:
Name und Adresse des Mieters,
die von Ihnen geforderte Mietbürgschaft.
Diese Mietbürgschaft dient zur Absicherung eventueller Forderung aus dem mit Ihrem Mieter abgeschlossenen Mietvertrag für die Wohnung (Ort, Straße, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer).
Meine Höchstbürgschaft bezieht sich auf einen Betrag von max. 1230 Euro, welche auf einem Sparbuch
angelegt und dem Vermieter als Sicherheit übergeben wird. Dieser Betrag entspricht 3 Monatswarmmieten
und dient neben der Mietkaution von 820 Euro, welches 2x Monatswarmmieten entspricht als zusätzliche
Sicherheit. Weitere Forderungen an den Bürgen bleiben ausser Betracht.
Die Bürgschaft erlischt mit der fristgerechten Beendigung des Mietverhältnisses.
Mit freundlichen Grüßen
Name und Unterschrift des Bürgen