Hallo Mietrecht-Hilfe Forum,
ich hätte gern Hilfe bei unserem Sachverhalt:
Übergabe der Wohnung und Schlüssel: 26.11.2015
Mietvertrag: ab 16.12.2015
Abrechnungszeitraum lt. Mietvertrag: 01.01. - 31.12.
In unserer Abrechnung ist vermerkt:
Abrechnungszeitraum: 01.01.2015 - 31.12.2015
Ihre Abrechnungszeitraum: 16.12.2015 - 31.12.2015
In unserer Abrechnung ist KEIN Ablesedataum vermerkt, dieses haben wir in einem Antwortschreiben mitgeteilt bekommen.
Die Wärmemengen und Warmwasserstände wurden von uns telefonisch an den Vermieter am 26.02.2016 übermittelt.
Die Werte vom 26.02.2016 sind die Ablesewerte, welche in der Abrechnung stehen.
Damit stellt der Vermieter den Nebenkostenzahlungszeitraum (16.12.2015-31.12.2015) dem Verbrauchszeitraum 26.11.2015-26.02.2016 gegenüber, was aus unserer Sicht nicht korrekt ist, da ja von uns Nebenkosten auch für Januar und Februar 2016 bezahlt worden sind.
Nebeninfos: Der Vermieter meint, wir hätten auf 2 Ablesetermin nicht reagiert, was aus unserer Sicht nicht der Fall war, woraus sich aber der späte Ablesewert ergibt (26.02.2016 statt Dezember 2015).
Wir haben den Vermieter bereits auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht, dieser argumentiert nun damit, dass sich die kosten auf das Gesamtjahr ja relativeren würden und sieht keine formellen oder inhaltlichen Fehler in der Abrechnung.
Kann der Vermieter den Ablesewert auf Februar verwenden? Kann der Vermieter unsere gezahlten Nebenkosten in diesem Zeitraum unberücksichtigt lassen?
Über eine Rückmeldung würden wir uns sehr freuen