Mieterhöhung Klage auf Zustimmung

  • Hallo an alle,

    mein Vermieter hat eine Mieterhöhung verlangt und dies mit drei Vergleichswohnungen begründet. In dem Schreiben war ordnungsgemäß auf ein Mietspiegelfeld als Vergleich angegeben. Da ich bereits mehr bezahle als in dem Mietspiegelfeld angegeben, habe ich dem Mieterhöhungsverlangen nicht zugestimmt. Mein Vermieter hat daraufhin Klage auf Zustimmung eingereicht und diese zunächst mit falschen Behauptungen begründet (Terasse über 12 qm, Schallschutzfenster etc.). Auf meinen Widerspruch hin hat der Vermieter zugegeben, dass dies falsch war, hat aber nun folgende Begründung angegeben: Das Mietspiegelfeld, das er im Mieterhöhungsverlangen selbst angegeben hatte, sei nicht zutreffend, da das Haus aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen nicht als Altbau (1919) einzustufen sei, sondern als Neubau (2013). Das entsprechende Mietspiegelfeld für einen Neubau aus dem Jahr 2013 ist leer, womit die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen ermittelt werden muss.

    Ich sehe diese Begründung ein und erwäge daher, dem Mieterhöhungsverlangen nun zuzustimmen. Ich sehe allerdings nicht ein, die bisherigen Verfahrenskosten zu tragen (für das schriftliche Vorverfahren, die mündliche Verhandlung war noch nicht). Es war für mich nicht ersichtlich, dass die Wohnung als Neubau einzuordnen ist und der Vermieter hat selbst im Mieterhöhungsverlangen das Baujahr 1919 angegeben und die Baumaßnahmen aus dem Jahr 2013 mit keinem Wort erwähnt. Ich bin somit der Meinung, dass ich nichts dafür kann, dass der Vermieter klagen musste. Der Vermieter hat im Mieterhöhungsverlangen selbst das Mietspiegelfeld falsch benannt und die Informationen zu den Baumaßnahmen lagen mir nicht innerhalb der Zustimmungsfrist vor.

    Wie gehe ich nun am besten vor? Wäre es gerechtfertigt, der Mieterhöhung zuzustimmen, aber ausdrücklich eine Übernahme der Prozesskosten abzulehnen?

  • Am besten lernt man daraus, wie "sinnvoll" so ein Mietspiegel ist. Ansonsten kann man das, denke ich, so machen wie du das vorschlägst. Wüsste jetzt nicht was dagegen spricht.

  • Hallo an alle,

    mein Vermieter hat eine Mieterhöhung verlangt und dies mit drei Vergleichswohnungen begründet. In dem Schreiben war ordnungsgemäß auf ein Mietspiegelfeld als Vergleich angegeben. Da ich bereits mehr bezahle als in dem Mietspiegelfeld angegeben, habe ich dem Mieterhöhungsverlangen nicht zugestimmt. Mein Vermieter hat daraufhin Klage auf Zustimmung eingereicht und diese zunächst mit falschen Behauptungen begründet (Terasse über 12 qm, Schallschutzfenster etc.). Auf meinen Widerspruch hin hat der Vermieter zugegeben, dass dies falsch war, hat aber nun folgende Begründung angegeben: Das Mietspiegelfeld, das er im Mieterhöhungsverlangen selbst angegeben hatte, sei nicht zutreffend, da das Haus aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen nicht als Altbau (1919) einzustufen sei, sondern als Neubau (2013). Das entsprechende Mietspiegelfeld für einen Neubau aus dem Jahr 2013 ist leer, womit die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen ermittelt werden muss.

    Ich sehe diese Begründung ein und erwäge daher, dem Mieterhöhungsverlangen nun zuzustimmen. Ich sehe allerdings nicht ein, die bisherigen Verfahrenskosten zu tragen (für das schriftliche Vorverfahren, die mündliche Verhandlung war noch nicht). Es war für mich nicht ersichtlich, dass die Wohnung als Neubau einzuordnen ist und der Vermieter hat selbst im Mieterhöhungsverlangen das Baujahr 1919 angegeben und die Baumaßnahmen aus dem Jahr 2013 mit keinem Wort erwähnt. Ich bin somit der Meinung, dass ich nichts dafür kann, dass der Vermieter klagen musste. Der Vermieter hat im Mieterhöhungsverlangen selbst das Mietspiegelfeld falsch benannt und die Informationen zu den Baumaßnahmen lagen mir nicht innerhalb der Zustimmungsfrist vor.

    Wie gehe ich nun am besten vor? Wäre es gerechtfertigt, der Mieterhöhung zuzustimmen, aber ausdrücklich eine Übernahme der Prozesskosten abzulehnen?

    Hallo,

    nach deiner Ausführung trifft den Vermieter das Verschulden für die falsch angegebenen Gegebenheiten, aus diesem Fehler heraus, sollte sich ergeben, dass er die Verfahrenskosten selber zahlt.

    Aber, das wird er nicht freiwillig machen, nun kann man das auch nach Berichtigung durchstreiten oder nachgeben, wozu du ja auch bereit bist, allerdings mit Einschränkung.

    Die Frage ist wir möchte man das durchsetzen?

    Jurist hinzuziehen?
    Gütliche Einigung mit dem Vermieter erzielen?
    Gerichtlich durchfechten, Urteil mit Kostenfestsetzung?

    Ein Gespräch hilft immer und wenn nicht, dann kann der Vermieter es auch anders haben, lieber eine Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    da der VM dich verklagt hat, geh lieber zum Anwalt. Wenn die Klage abgewiesen wird, muss der VM deinen Anwalt mitbezahlen.

    Ansonsten soll der VM die Klage kostenpflichtig zu seinen Lasten als erledigt erklären.und dann könnt ihr euch aussergerichtlich einigen.
    Einem gerichtlichem Vergleich solltest du ohne Anwaltliche Beratung nicht zustimmen.

    Hintergrund ist, dass ein erfahrener Klägeranwalt bei einem Vergleich durchaus versuchen wird, dir die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen.

  • Mein Vermieter hat daraufhin Klage auf Zustimmung eingereicht und ...


    da die Angelegenheit bereits rechtshängig ist, werde ich nichts dazu sagen, ausser, dass Du Dir einen Fach-Anwalt suchen solltest.

  • Ein kurzes Update für Interessierte: Wir haben uns doch entschlossen, der Mieterhöhung weiterhin nicht zuzustimmen, nachdem wir uns noch weiter in das Thema eingelesen haben. Unsere Begründung war wie folgt: Die ursprüngliche Mieterhöhung war formal unwirksam, wenn das Baujahr tatsächlich 2013 sein sollte. Dies hätte bereits im Mieterhöhungsverlangen angegeben werden müssen. Es würde somit mit Zustellung des Schreibens, in dem die Vermieterin das neue Baujahr angibt, die Zustimmungsfrist erst beginnen. Das war erst Ende Dezember (im übrigen nur gut zwei Wochen vor dem festgesetzten Gerichtstermin), sodass die Frist noch bis Ende Februar laufen würde.

    Diese Woche war die Verhandlung vor dem Amtsgericht. Die Richterin hat angekündigt, dass sie die Klage der Vermieterin aus folgenden Gründen abweisen wird: 1) Es wurden keine hinreichenden Belege dafür geliefert, eine vom ursprünglichen Baujahr abweichende Baualtersklasse anzunehmen. Wenn doch vom Jahr 2013 auszugehen wäre, wäre das ursprüngliche Mieterhöhungsverlangen ohnehin formal unwirksam. 2) Sie geht vom tatsächlich Baujahr 1925 (1919 war oben falsch von mir angegeben) aus. Da es hierfür ein aussagekräftiges Mietspiegelfeld gibt, ist der Mietspiegel heranzuziehen, um die ortsübliche Vergleichsmiete zu ermitteln, und nicht lediglich drei Vergleichswohnungen.

    Die Richterin hat unserer Argumentation somit in allen Punkten Recht gegeben. Wir hatten eigentlich vor, der Mieterhöhung bis zum Ablauf der neuen Überlegungsfrist zuzustimmen (d. h. Erhöhung zum 1.3.). Das werden wir jetzt aber vermutlich auch sein lassen, nachdem die Richterin ziemlich deutlich geäußert hat, dass sie keinen Grund sind, die Wohnung abweichend vom ursprünglichen Baujahr einzuordnen.

    Einen Fachanwalt hatten wir zunächst nicht, da wir uns ziemlich sicher waren, dass wir ohnehin gewinnen werden, bis das mit dem Baujahr kam. Das haben wir erst eine Woche vor dem Gerichtstermin erfahren, da das Schreiben der Vermieterin diesbezüglich erst gut zwei Wochen vor dem Gerichtstermin ankam und wir in der Zeit im Urlaub waren. Innerhalb von einer Woche einen guten Fachanwalt zu finden ist ziemlich schwierig, zumal Anfang Januar auch viele noch im Urlaub sind. Daher haben wir uns dann entschieden, uns selber zu informieren, und das hat ja zum Glück nun auch sehr gut geklappt.