Hallo an alle,
mein Vermieter hat eine Mieterhöhung verlangt und dies mit drei Vergleichswohnungen begründet. In dem Schreiben war ordnungsgemäß auf ein Mietspiegelfeld als Vergleich angegeben. Da ich bereits mehr bezahle als in dem Mietspiegelfeld angegeben, habe ich dem Mieterhöhungsverlangen nicht zugestimmt. Mein Vermieter hat daraufhin Klage auf Zustimmung eingereicht und diese zunächst mit falschen Behauptungen begründet (Terasse über 12 qm, Schallschutzfenster etc.). Auf meinen Widerspruch hin hat der Vermieter zugegeben, dass dies falsch war, hat aber nun folgende Begründung angegeben: Das Mietspiegelfeld, das er im Mieterhöhungsverlangen selbst angegeben hatte, sei nicht zutreffend, da das Haus aufgrund umfangreicher Baumaßnahmen nicht als Altbau (1919) einzustufen sei, sondern als Neubau (2013). Das entsprechende Mietspiegelfeld für einen Neubau aus dem Jahr 2013 ist leer, womit die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen ermittelt werden muss.
Ich sehe diese Begründung ein und erwäge daher, dem Mieterhöhungsverlangen nun zuzustimmen. Ich sehe allerdings nicht ein, die bisherigen Verfahrenskosten zu tragen (für das schriftliche Vorverfahren, die mündliche Verhandlung war noch nicht). Es war für mich nicht ersichtlich, dass die Wohnung als Neubau einzuordnen ist und der Vermieter hat selbst im Mieterhöhungsverlangen das Baujahr 1919 angegeben und die Baumaßnahmen aus dem Jahr 2013 mit keinem Wort erwähnt. Ich bin somit der Meinung, dass ich nichts dafür kann, dass der Vermieter klagen musste. Der Vermieter hat im Mieterhöhungsverlangen selbst das Mietspiegelfeld falsch benannt und die Informationen zu den Baumaßnahmen lagen mir nicht innerhalb der Zustimmungsfrist vor.
Wie gehe ich nun am besten vor? Wäre es gerechtfertigt, der Mieterhöhung zuzustimmen, aber ausdrücklich eine Übernahme der Prozesskosten abzulehnen?