Individuelle Vereinbarung "gründlichst geputzt hinterlassen" zum Auszug?!

  • Hallo liebes Forum :)

    Wir haben leider Probleme mit der Übergabe unserer Wohnung. Unsere Vermieter bestehen darauf alles über ihren Makler zu regeln, der wiederrum scheinbar versucht möglichst viel von der Kaution einzubehalten bzw. seinen Klienten die Renovierungskosten durch uns ersparen möchte.

    Bei der Übergabe kritisierte er, dass es nicht sauber genug sei. Wir wussten, dass er sehr gründlich und kritisch herangehen wird und haben mit Scheuermilch, Spezialreiniger, Dampfreiniger etc sehr sehr viel und sehr sehr gründlich sauber gemacht. Trotzdem fand er einzelne Krümmelchen in der Küche und behauptete dass deshalb alles dreckig sei und er die Wohnung so nicht annehmen wird. Nun haben wir 5 weitere Tage um alles nochmal zu machen.
    Dabei gibt es ein Problem: Er will die zweite Begehung alleine machen und wenn es dann nicht sauber genug ist, will er ein Reinigungsteam mit 3 Personen auf unsere Kosten beauftragen. Ist das legal?
    Außerdem hat er darauf hingewiesen, dass für diesen Zeitraum eine Nutzungsgebühr für die Wohnung verlangt werden könne. Ist das zulässig? Wie viel Zeit bekommt man in der Regel eingeräumt um Beanstandungen zu beheben?
    Zudem machte er jetzt schon Hinweise darauf, dass es ein paar Löcher im Boden gibt (normale Gebrauchsspuren) und uns das defintiv zu Lasten gelegt wird.

    Als wir den Mietvertrag nochmal durchgegangen sind (Standard-Vertrag des Grund- und Hausbesitzervereins) und dort eine Individuelle Vereinbarung (Extra Nachtrag zum eigentlichen Mietvertrag, die auch noch seperat unterschrieben werden musste) gefunden haben, die besagt dass wir beim Auszug die Wohnung "gündlichst geputzt zu hinterlassen" haben, haben wir uns gefragt: Darf mehr als Besenrein verlangt werden? Was bedeutet "gründlichst" - wer definiert und entscheidet das? Die Wohnung ist sauber und sieht gut aus, sollte eigentlich für eine Übergabe passen, deshalb wissen wir nicht genau was wir jetzt tun sollen?

    Habt ihr Ideen und Vorschläge?

    Liebe Grüße

  • Hallo booooo,

    üblich ist "besenrein". Verbesserungen der Mietsache kann der VM regelmässig nicht verlangen. Wie ist im Übergabeprotokoll der Zustand der Mietsache beschrieben? Dein Vertragspartner ist übrigens bestimmt nicht ein Makler...

  • Gründlichst ist doch Quatsch, gründlich würde durchaus genügen. Löcher im Boden sind keine normalen Gebrauchsspuren und gehen zu Deinen Lasten.
    3 Personen für Nachputzarbeiten ist auch Quatsch. Der VM soll/muss die Wirtschaftlichkeit/Verhältnismässigkeit beachten, es sei denn, die Wohnung ist so verschmutzt, dass es eine Person kurzfristig nicht schafft, die Wohnung zu putzen. Wenn sich in der Küche noch Krümel finden wäre das ein Zeichen dafür, dass noch nachgeputzt werden muss.

    Sauber geputzt definiert eben jeder Mensch anders. Ich persönlich erwarte vom Mieter die Wohnung so sauber zurück zu erhalten wie er diese übernommen hat.

    Die Frist für die erforderliche Reinigung kannst Du auch mitbestimmen. Du bezahlst ja schliesslich dem VM eine Nutzungsgebühr für evtl. Mietausfall.

  • Hallo liebes Forum :)

    Wir haben leider Probleme mit der Übergabe unserer Wohnung. Unsere Vermieter bestehen darauf alles über ihren Makler zu regeln, der wiederrum scheinbar versucht möglichst viel von der Kaution einzubehalten bzw. seinen Klienten die Renovierungskosten durch uns ersparen möchte.

    Hallo,

    der wehrte Herr Kollege hat hier nichts zu schnabeln, wenn er keine gültige vom Vermieter unterschriebene Vollmacht vorlegt, Vertragspartner ist Mieter und Vermieter, niemand anderer, ein alleiniger Auftrag dass der Immobilienmakler die Abnahme vornimmt reicht nicht, wenn der Mieter auf eine Vollmacht besteht.

    Zitat

    Als wir den Mietvertrag nochmal durchgegangen sind (Standard-Vertrag des Grund- und Hausbesitzervereins) und dort eine Individuelle Vereinbarung (Extra Nachtrag zum eigentlichen Mietvertrag, die auch noch seperat unterschrieben werden musste) gefunden haben, die besagt dass wir beim Auszug die Wohnung "gündlichst geputzt zu hinterlassen" haben, haben wir uns gefragt: Darf mehr als Besenrein verlangt werden? Was bedeutet "gründlichst" - wer definiert und entscheidet das? Die Wohnung ist sauber und sieht gut aus, sollte eigentlich für eine Übergabe passen, deshalb wissen wir nicht genau was wir jetzt tun sollen?

    Habt ihr Ideen und Vorschläge?

    Dies scheint in der Tat eine individuelle Vereinbarung zu sein und es reicht aus, die Wohnung besenrein zu verlassen, vorher sind Schäden und Beschädigungen in Ordnung zu bringen.

    Macht Bilder von der Wohnung, protokolliert alles und verlangt eine Vorlage der Vollmacht zur Vertretung vom Immobilienmakler, hat er diese nicht, dann besteht darauf, dass der Vermieter als Vertragspartner die Abnahme durchführt.

    Gruß
    BHShuber