In meiner Abrechnung für das Jahr 2016 ( auch schon früher) wird die Grundsteuer und die Versicherung vom Vermieter durch 2 geteilt. Es gibt im Haus allerdings noch eine Einliegerwohnung, die zeitweise von der Tochter genutzt wird. Der Vermieter wohnt im ersten Stock, wir im EG. Auch die Niederschlagswasserrechnung geht durch 2, obwohl wir den GArten nicht nutzen dürfen. Ist das so ok? Irgendwie habe ich das Gefühl, die Teilung hätte etwas mit den Quadratmetern zu tun!?
Vielen Dank für jedwede Hilfe!
Ein gutes neues Jahr
Rebstock
Grundsteuer + Wohngebäudeversicherung
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