Hallo zusammen,
ich bin zum 01.12.2016 umgezogen.
Normalerweise habe ich immer pünktlich zum Ende eines Jahres die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten. Auf die aktuelle Abrechnung warte ich derzeit noch. Neue Anschrift sollte dem Vemieter auch bekannt sein, da ich diese in meiner Kündigung des Mietvertrags schon angegeben habe. Ansonsten hätte mich der Vermieter auch per E-Mail kontakieren können. Wir haben uns eigentlich auch immer gut verstanden.
Ich habe ein paar Verständnisfragen. Die Nebenkostenabrechnung habe ich immer zum Ende eines Jahres erhalten. Abgerechnet wird jedoch immer von Mitte des Jahres zum darauffolgenden, sprich: Abrechnungszeitraum: 01.06.2015-31.05.2016, Zusendung der Nebenkostenabrechnung ein halbes Jahr später zum 31.12.2016. Ich warte somit immer ein einhalb Jahre auf die Nebenkostenabrechnung.
Jetzt habe ich in zahlreichen Artikeln gelesen: In § 556 Abs. 3 Satz 2 heißt es: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.
Bedeutet das, dass ich im worst-case 24 Monate auf die Nebenkostenabrechnung warten muss? Somit könnte sich der Vermieter bis zum 31.Mai 2017 Zeit lassen?
Ich bin zum 01.12.2016 ausgezogen. Somit erhalte ich die Nebenkostenabrechnung für 2016(/2017) (für den Zeitraum 01.06.2016-31.11.2016) spätestens am 31.05.2018, da ich auf die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum von 01.06.2016-31.05.2017 warten muss.
Bedeutet das auch, dass der Vermieter so lange (bis zum 31.05.2018) die Kaution einbehalten kann?
Des Weiteren habe ich von meinem ehemaligen Nachbarn erfahren, dass er erfolgreich die Nebenkostenabrechnung geklagt hat. Ich habe mich auch jedes Jahr gewundert, dass die Gesamtquadratmeterzahl von Jahr zu Jahr zusammengestrichen wurde. Jedoch fiel es für mich trotzdem immer so aus, dass ich nichts nachzahlen musste. Deswegen habe ich mich auch nicht beschwert.
Aber wenn ich jetzt höre, dass die Abrechnung bei meinem Nachbarn nicht korrekt war, müssten die Abrechnungen bei den anderen Mietern doch auch falsch sein, oder? Muss dann jeder selbst klagen?
Wann verjährt solch eine Nebenkostenabrechnung eigentlich?
Bitte verzeiht meine zahlreichen Fragen. Es ist meine erste Wohnung gewesen.