Verständnisfragen zu Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    ich bin zum 01.12.2016 umgezogen.

    Normalerweise habe ich immer pünktlich zum Ende eines Jahres die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter erhalten. Auf die aktuelle Abrechnung warte ich derzeit noch. Neue Anschrift sollte dem Vemieter auch bekannt sein, da ich diese in meiner Kündigung des Mietvertrags schon angegeben habe. Ansonsten hätte mich der Vermieter auch per E-Mail kontakieren können. Wir haben uns eigentlich auch immer gut verstanden.

    Ich habe ein paar Verständnisfragen. Die Nebenkostenabrechnung habe ich immer zum Ende eines Jahres erhalten. Abgerechnet wird jedoch immer von Mitte des Jahres zum darauffolgenden, sprich: Abrechnungszeitraum: 01.06.2015-31.05.2016, Zusendung der Nebenkostenabrechnung ein halbes Jahr später zum 31.12.2016. Ich warte somit immer ein einhalb Jahre auf die Nebenkostenabrechnung.

    Jetzt habe ich in zahlreichen Artikeln gelesen: In § 556 Abs. 3 Satz 2 heißt es: „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.

    Bedeutet das, dass ich im worst-case 24 Monate auf die Nebenkostenabrechnung warten muss? Somit könnte sich der Vermieter bis zum 31.Mai 2017 Zeit lassen?

    Ich bin zum 01.12.2016 ausgezogen. Somit erhalte ich die Nebenkostenabrechnung für 2016(/2017) (für den Zeitraum 01.06.2016-31.11.2016) spätestens am 31.05.2018, da ich auf die Heizkostenabrechnung für den Zeitraum von 01.06.2016-31.05.2017 warten muss.

    Bedeutet das auch, dass der Vermieter so lange (bis zum 31.05.2018) die Kaution einbehalten kann?

    Des Weiteren habe ich von meinem ehemaligen Nachbarn erfahren, dass er erfolgreich die Nebenkostenabrechnung geklagt hat. Ich habe mich auch jedes Jahr gewundert, dass die Gesamtquadratmeterzahl von Jahr zu Jahr zusammengestrichen wurde. Jedoch fiel es für mich trotzdem immer so aus, dass ich nichts nachzahlen musste. Deswegen habe ich mich auch nicht beschwert.

    Aber wenn ich jetzt höre, dass die Abrechnung bei meinem Nachbarn nicht korrekt war, müssten die Abrechnungen bei den anderen Mietern doch auch falsch sein, oder? Muss dann jeder selbst klagen?

    Wann verjährt solch eine Nebenkostenabrechnung eigentlich?

    Bitte verzeiht meine zahlreichen Fragen. Es ist meine erste Wohnung gewesen.

  • Abrechnungszeitraum: 01.06.2015-31.05.2016 für diesen Zeitraum muß dir die Abrechnung spätestens am 31.05.2017 zugehen, für den Abrechnungszeitraum 01.06.2016 - 31.05.2017 spätestens am 31.05.2018.

    Richtig erkannt.

    Zitat

    Bedeutet das auch, dass der Vermieter so lange (bis zum 31.05.2018) die Kaution einbehalten kann?

    Einen Teil, etwa das 2- bis 3fache einer monatlichen Vorauszahlung pro Abrechnung, wenn Nachzahlungen zu erwarten sind.

    Zitat

    Wann verjährt solch eine Nebenkostenabrechnung eigentlich?

    Eine evtl. Nachforderung des Vermieters verfristet, ist was anderes als verjähren, wenn er die Abrechnung nicht binnen 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes, nicht des Mietendes, dem Mieter zugestellt hat.

    Zitat

    Aber wenn ich jetzt höre, dass die Abrechnung bei meinem Nachbarn nicht korrekt war, müssten die Abrechnungen bei den anderen Mietern doch auch falsch sein, oder?

    Nicht zwingend.

    Zitat

    Muss dann jeder selbst klagen?

    Ja. Vor einer Klage kommt aber erstmal die Prüfung der Abrechnung.

  • Hallo anitari,

    vielen Dank für die Beantwortung der Fragen. Hätte nicht gedacht, dass sich das noch so lange hinzieht.

    Wenn man als Mieter eine Nebenkostenrückzahlung erwartet, muss man darum kümmern, dass diese, ganauso wie die Mietkaution, nicht verfristet?

    Und was zukünftig die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen angeht. Sollte ich das generell besser von einem Fachmann nachprüfen lassen?

    Wie gesagt, habe ich bisher ein gutes Verhältnis zum Vermieter gehabt. Jedoch bin ich durch die Sache mit meinem Nachbarn und der Angelegenheit der Sonderablesung für die Heizkostenabrechnung beim Auszug, die laut Ablesefirma nicht nötig und sowieso Sache des Vermieters sei, doch etwas stutzig geworden, was das Verhalten des Vermieters angeht.

  • Zitat

    Wenn man als Mieter eine Nebenkostenrückzahlung erwartet, muss man darum kümmern, dass diese, ganauso wie die Mietkaution, nicht verfristet?

    Ein evtl. Guthaben verfistet nicht. Das muß der Vermieter auch noch erstatten wenn die Abrechnung nach 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes dem Mieter zugeht.

    Darum sollten Mieter wenn die Abrechnung nicht fristgerecht zugegangen ist diese schnellstmöglich einfordern.

    Auch die Kaution verfristet nicht. Sie verjährt wenn der Mieter sie nicht binnen 3 Jahren einfordert.

    Verfristung und Verjährung ist was anderes.

    Zitat

    Und was zukünftig die Prüfung von Nebenkostenabrechnungen angeht. Sollte ich das generell besser von einem Fachmann nachprüfen lassen?

    Wenn man das nicht selbst kann ist das zu empfehlen.

    Im Moment kannst Du aber nichts machen als den 31.05.2017 abzuwarten.

    Spätestens dann muß der Vermieter auch über die Kaution zumindest abrechnen. Heißt begründen warum er wie viel ganz oder länger einbehält und den Rest erstatten.

    Gab es bei vorherigen Abrechnungen immer ein Guthaben darf der VM nichts von der Kaution länger einbehalten.

  • Jedoch bin ich durch die Sache mit meinem Nachbarn und der Angelegenheit der Sonderablesung für die Heizkostenabrechnung beim Auszug, die laut Ablesefirma nicht nötig und sowieso Sache des Vermieters sei, doch etwas stutzig geworden,


    Hallo,
    ich hoffe, dass Ihr bei der Erstellung des Übergabeprotokolls bei Rückgabe der Mietsache auch die Werte der HKVs aufgelistet hattet.

  • Ok, dann warte ich den 31.05.2017 ab. Melde mich dann wieder und berichte, wie die Abrechnung ausgefallen ist.



    Gab es bei vorherigen Abrechnungen immer ein Guthaben darf der VM nichts von der Kaution länger einbehalten.

    Das ist wirklich gut zu wissen. Denn das ist bei den letzten zwei Abrechnungen der Fall gewesen.

    anitari, ich danke dir nochmal recht herzlich für deine Hilfe.

  • Hallo,
    ich hoffe, dass Ihr bei der Erstellung des Übergabeprotokolls bei Rückgabe der Mietsache auch die Werte der HKVs aufgelistet hattet.

    Nein, leider nicht. Ich habe aber Fotos gemacht, mit den Zählerständen. Der Servicemitarbeiter der Ablesefirma sagte mir, dass einmal im Monat der aktuelle Wert gespeichert wird. Ich würde dann die Heizkosten bis November zahlen. Der Nachmieter dann ab Dezember. Der Vermieter müsse lediglich die Ablesefirma über den Mieterwechsel informieren.

  • Ich habe aber Fotos gemacht, mit den Zählerständen. Der Servicemitarbeiter der Ablesefirma sagte mir, dass einmal im Monat der aktuelle Wert gespeichert wird. Ich würde dann die Heizkosten bis November zahlen. Der Nachmieter dann ab Dezember. Der Vermieter müsse lediglich die Ablesefirma über den Mieterwechsel informieren.


    Der Ableser sagt vieles... DU solltest aber die Abrechnungen genauestens überprüfen.

  • Ja, das werde ich machen.

    Als Mieter weiß man natürlich auch nicht, wen man mehr glauben soll; Vermieter oder Ablesefirma. Vemieter wollte wohl einen klaren Schnitt haben und beauftragt den Mieter die Sonderablesung zu veranlassen. Ablesefirma sagt, dass es Sache des Vermieters sei und sowieso nicht notwendig, wie ich oben bereits geschildert habe. Ich habe dies dem Vermieter per E-Mail mitgeteilt. Geantwortet hat er darauf nicht. Aber ich gehe mal davon aus, dass er den Mieterwechsel bekannt gegeben hat, oder gar die Sonderablesung dann selbst veranlasst hat(?), was dann aber ziemlich unnötig wäre...

  • Trotz Guthaben im Vorjahr könnte eine Einbehaltung eines Teiles der Kaution rechtens sein. Das Vorjahr war witterungsmässig günstiger als der jetzige Abrechnungszeitraum.