Rechte Mieter, Rechte Untermieter?

  • Hallo ihr Lieben!

    Wir haben einige Probleme mit unserem Hauptmieter und möchten nun unsere Rechte abklären.

    Mein Mitbewohner und ich wohnen seit August 2016 zur Untermiete in einer 3er WG. Der Hauptmieter
    bewohnt jedoch das dritte Zimmer nicht und hat seinen Wohnsitz seit Jahren in einer anderen Stadt.
    Er war 3x in den letzten 6 Monaten für jeweils 2 Tage in "seinem" Zimmer.
    Zu Beginn schlossen wir einen Untermietvertrag mit ihm (unbefristet) ab. In diesem räumte er sich 2 Wochen Kündigungsfrist ein, wobei unsere Frist bei 3 Monaten liegt.
    Nachdem wir dies auf 4 Wochen geändert haben und ihm den Vertrag zuschickten, beklagte er sich darüber. Wir blieben also bei den zwei Wochen. Eine Unterschrift seinerseits zu diesem Untermietvertrag wurde allerdings nie geleistet.
    Des Weiteren sind wir bei der Hausverwaltung als Untermieter eingetragen und zahlen hierfür 35€.

    Nachdem diverse Absprachen seinerseits nicht eingehalten wurden, wie z.B. die Übernahme der Hauptmieterschaft unsererseits ab Dezember, Auszug vom Hauptmieter, sowie neuer Mitbewohner für sein Zimmer,etc.) möchten wir nun ausziehen, sobald wir eine neue Wohnung gefunden haben.

    Wir sind den Untermietvertrag nur unter der Prämisse eingegangen (mündlich) die Hauptmieterschaft so schnell es geht übernehmen zu dürfen und uns einen weiteren (zahlenden) Mitbewohner dazu zu holen. Er vertröstete uns nach Einzug auf Dezember, inzwischen ist Mitte Januar, (sein Zimmer dürfen wir nicht untervermieten) und nichts passiert.
    Nun sitzen wir seit 6 Monaten auf erhöhten Mietkosten die wir bald nicht mehr im Stande sind zu tragen. Wir bezahlen zu zweit die komplette Wohnung, wobei er sich eines der Zimmer kostenfrei warmhält, obwohl er dieses nicht bewohnt.

    Folgende Fragen kommen nun bei uns auf:

    - Ist es rechtens, dass er weiterhin die komplette Zahlung der Miete von uns erhält, obwohl mündlich andere Absprachen herrschten? (Auszug, Hauptmieterschaftswechsel, Mitbewohner für sein Zimmer, der unsere Mietkosten senkt)
    - Ist der Mietvertrag gültig ohne seine Unterschrift? Er könnte sie ja theoretisch nachträglich mit damaligem Datum fälschen
    - Sind die 2 Wochen Kündigungsfrist rechtens? (Zimmer sind nicht möbliert, Vertrag unbefristet)
    - Kann er auf unsere Kündigung eine Gegenkündigung ausschreiben? Welche Kündigung ist dann gültig?
    - Wie können wir kündigen (fristlos oder 3 Monatsfrist)? Können wir direkt raus, da kein bestehender Mietvertrag?
    - Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen, sollten wir vor gesetzlicher Kündigungsfrist etwas Neues finden?
    - Wie bekommen wir unsere Kaution zurück?
    - Darf man die letzte Miete einbehalten, wenn man ausdrücklich schriftlich erklärt, dass diese von ihm mit der Kaution beglichen werden soll?

    Fragen über Fragen... Wir danken euch schonmal im Voraus! :)

  • Zitat

    Wir haben einige Probleme mit unserem Hauptmieter und möchten nun unsere Rechte abklären.

    Mit Eurem Vermieter, denn das ist der Hauptmieter für Euch. Ihr seid Mieter.

    Euer Vermieter hat die selben Pflichten und Rechte wie jeder andere Vermieter und Ihr die selben Pflichten und Rechte wie jeder andere Mieter.


    Zitat

    Ist es rechtens, dass er weiterhin die komplette Zahlung der Miete von uns erhält, obwohl mündlich andere Absprachen herrschten? (Auszug, Hauptmieterschaftswechsel, Mitbewohner für sein Zimmer, der unsere Mietkosten senkt)

    Wie kommt Ihr darauf das Euch der jetzige Hauptmieter so einfach zu Hauptmietern der Wohnung machen kann?

    Zitat

    Ist der Mietvertrag gültig ohne seine Unterschrift?

    Mietverträge können auch mündlich zustande kommen.

    Einziehen - Miete zahlen - fertig Mietvertrag

    Zitat

    Sind die 2 Wochen Kündigungsfrist rechtens?

    Dieser berühmt-berüchtigte Untermietvertrag aus dem Netz.:mad:

    Nein. Für den Vermieter, das ist der Hauptmieter für Euch, kann keine kürzere als die gesetzliche Kündigungsfrist vertraglich vereinbart werden bzw. wäre diese Vereinbarung unwirksam.

    Zitat

    Kann er auf unsere Kündigung eine Gegenkündigung ausschreiben?

    Natürlich kann er das. Ob die aber wirksam ist wäre zu klären.

    Zitat

    Welche Kündigung ist dann gültig?

    Die aktuell wirksame.

    Zitat

    Wie können wir kündigen (fristlos oder 3 Monatsfrist)? Können wir direkt raus, da kein bestehender Mietvertrag?

    Es besteht ein Mietvertrag. Für die Kündigungsfrist gilt BGB §573c Abs. 1

    Demnach könnt Ihr als Mieter bis zum 3. Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats kündigen. Und das in Schriftform, auch wenn nur ein mündlicher Vertrag besteht.

    Gründe für eine fristlose Kündigung kann ich nicht erkennen.

    Zitat

    Gibt es eine Möglichkeit früher aus dem Vertrag zu kommen, sollten wir vor gesetzlicher Kündigungsfrist etwas Neues finden?

    Ja, per Aufhebungsvertrag wenn sich alle am Vertrag beteiligten Personen einig sind.

    Zitat

    Wie bekommen wir unsere Kaution zurück?

    Barauszahlung oder Überweisung

    Zitat

    Darf man die letzte Miete einbehalten, wenn man ausdrücklich schriftlich erklärt, dass diese von ihm mit der Kaution beglichen werden soll?

    Nein. Kaution ist für Ansprüche des Vermieter nach Ende des Mietverhältnisses, nicht zum abwohnen.

  • Hallo anitari, vielen Dank für deine Antworten! :)

    Wie kommt Ihr darauf das Euch der jetzige Hauptmieter so einfach zu Hauptmietern der Wohnung machen kann?

    Das ist alles mit der Hausverwaltung abgesprochen gewesen und diese war nach Prüfung unserer Unterlagen einverstanden, dass wir ab Dezember übernehmen dürfen. Wir haben alle Unterlagen dort, es fehlt nur noch die schriftliche Genehmigung des Hauptmieters ich korrigiere unseres aktuellen Vermieters. ;) Aber dieser lässt auf sich warten und wer weiß wie lange noch...

    Nun möchte ich kündigen, da ich für mein Zimmer und die dazugehörigen qm nach wie vor viel zu viel Miete zahle und diese nicht halten kann. Was passiert denn falls mein Mitbewohner in seinem Zimmer bleiben möchte?
    Wir haben zusammen zwei Zimmer angemietet uns stehen gemeinsam im Untermietvertrag. Müssen wir zusammen kündigen oder ist die Kündigung auch nur mit meiner Unterschrift und Erklärung, dass mein Zimmer gekündigt werden soll wirksam?

    Barauszahlung oder Überweisung


    Wie man vorgeht im Falle, dass er sie nicht rausrückt war damit gemeint

    Danke im Voraus! :)

  • Zitat

    Wir haben zusammen zwei Zimmer angemietet uns stehen gemeinsam im Untermietvertrag. Müssen wir zusammen kündigen

    Ja.


    Zitat

    Wie man vorgeht im Falle, dass er sie nicht rausrückt war damit gemeint

    Mahnen und im E-Fall einklagen.

  • Hallo, nichtmitmir

    Ein Mietvertrag ohne Unterschrift ist kein Vertrag und somit nicht gültig. Ein schriftlicher Vertrag muss von beiden Vertragsteilnehmern unterschrieben sein.

  • Das ist alles mit der Hausverwaltung abgesprochen gewesen und diese ...


    ... kann sich im Zweifelsfalle an nichts erinnern, da bspw. der Sachbearbeiter im Urlaub ist oder sonstwas...:(

  • Ein Mietvertrag ohne Unterschrift ist kein Vertrag und somit nicht gültig. Ein schriftlicher Vertrag muss von beiden Vertragsteilnehmern unterschrieben sein.

    Heißt das wir müssen nicht mal kündigen und können raus wann wir wollen? Zählt das vor Gericht? Natürlich möchte ich keinen größeren Ärger machen und lass ihn einen Nachmieter finden, allerdings geht das auch in der Großstadt hier sehr sehr schnell. Was ich eher befürchte, dass er uns bis zum bitteren Ende der 3 Monate zahlen lassen wird, auch wenn er schon Jemanden gefunden hätte einfach nur weil es nun im Streit auseinander geht.

  • Hallo Nichtmitmir,

    nein, das heisst es nicht. Ihr habt einen Mietvertrag, soviel ist sicher. Die Schriftform ist fuer einen Mietvertrag nicht vorgeschrieben, alleine durch Eure regelmaessige Zahlung, auf der vermutlich "Miete" steht und die Annahme durch Euren Vermieter ist ein Mietvertrag zustande gekommen.

    Die Frage ist nur, ob die Regelungen im Mietvertrag Anwendung finden oder die gesetzlichen Vorschriften. Wenn der Vermieter Euch nicht innerhalb einer "angemessenen Frist" (was auch immer die Gerichte darunter verstehen, ganz sicher aber nicht mehrere Monate)) ein unterschriebenes Exemplar zurueckgeschickt hat, duerfte zwar der vom Gesetz abweichende Inhalt des Mietvertrags nicht gelten, einen Mietvertrag habt ihr aber.

    cu
    Guenni

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