Schneeräumpflicht und Haftung

  • Hallo,

    Folgende Problematik gibt es bei mir. Wir wohnen in einem Haus mit 3 Wohnungen. Eine davon ist vom Vermieter bewohnt. Die anderen beiden sind vermietet. Wir wechseln uns ab mit dem Schneeräumen. Es klappt aber nicht so 100%IG. Meine Frage ist nun, wer haftet, falls was passiert. De Regelung IM Mietvertrag ist nicht wirklich klar. Heißt nur Schnee räumen im Wechsel.

    MfG

    Gans

  • Grundsätzlich haftet der Eigentümer wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachkommt.

    Auch dann wenn er diese Aufgabe an Dritte, z. B. Mieter, delegiert hat.

    Kommt der Dritte, z. B. Mieter, der vertraglich vereinbarten Pflicht nicht oder nur mangelhaft nach kann der Eigentümer ihn schadensersatzpflichtig machen oder kündigen.

  • Hallo,

    Folgende Problematik gibt es bei mir. Wir wohnen in einem Haus mit 3 Wohnungen. Eine davon ist vom Vermieter bewohnt. Die anderen beiden sind vermietet. Wir wechseln uns ab mit dem Schneeräumen. Es klappt aber nicht so 100%IG. Meine Frage ist nun, wer haftet, falls was passiert. De Regelung IM Mietvertrag ist nicht wirklich klar. Heißt nur Schnee räumen im Wechsel.

    MfG

    Gans

    Hallo,

    zunächst sollte die abgewälzte Schneeräumpflicht wirksam auf den Mieter übertragen sein, das was du da schilderst reicht keinesfalls.

    Dann trifft trotz wirksamer Pflicht die auf den Mieter übertragen wurde, den Vermieter die Überwachungspflicht und zwar regelmäßig ob diese Arbeiten auch ausgeführt wurden, er kann sich nicht darauf berufen, die Winterdienste auf den Mieter übertragen zu haben.

    Schon aus Haftungsgründen würde ich diese Pflicht ablehnen wenn diese nicht ordnungsgemäß auf den Mieter übertragen ist.

    Siehe hier: http://deutschesmietrecht.de/hausordnung/55-hausordnung-winterdienst.html

    Gruß
    BHShuber