Vermieter bestellt Firma zum Fensterputzen

  • Hallo zusammen,

    wir sind eine 4 Personen WG im schönen Münster und haben derzeit leider ein Problem mit unserem Vermieter. Im August letzten Jahres haben wir eine E-Mail bekommen, dass wir unsere Fenster regelmäßiger putzen sollten. Wir haben darauf reagiert und putzen die Fenster seitdem regelmäßig ca. alle 4 Wochen. Schäden an den Fenstern sind natürlich keine entstanden.

    Nun ist heute eine erneute E-Mail in unserem Postfach gelandet: Unser Vermieter hat nun eine Firme für die Reinigung der Fenster beauftragt und die Kosten dafür auf uns übertragen. Nach einem kurzen Gespräch mit unserem Vermieter ist dieser nicht dazu bereit den Auftrag zu stornieren, auch nachdem wir ihm angeboten haben sofort heute erneut die Fenster zu putzen. Weiter hat der Vermieter mit der Kündigung gedroht, sollten wir die Kosten für die Reinigung nicht übernehmen.

    Wir sind jedoch keinesfalls bereit dazu die Kosten für die Reinigung zu tragen, da wir davon überzeugt sind, unseren Mieterpflichten nachgekommen zu sein.

    Könntet ihr mir einen Tipp geben, was nun zutun ist? Müssen wir tatsächlich die Kosten für die Reinigung übernehmen und wäre eine Kündigung auf dieser Grundlage rechtens?

    Für viele mag das was ich schreibe banal klingen, es geht ja nur ums Fensterputzen, aber wir sind Stundenten und haben nicht das Geld um dauerhaft eine Firma zu bezahlen, die unsere Fenster putzt.

    Ich bitte um Hilfe und bedanke mich schon im voraus!

    Viele Grüße
    Ollo911

  • Hallo zusammen,

    wir sind eine 4 Personen WG im schönen Münster und haben derzeit leider ein Problem mit unserem Vermieter. Im August letzten Jahres haben wir eine E-Mail bekommen, dass wir unsere Fenster regelmäßiger putzen sollten. Wir haben darauf reagiert und putzen die Fenster seitdem regelmäßig ca. alle 4 Wochen. Schäden an den Fenstern sind natürlich keine entstanden.

    Ich bitte um Hilfe und bedanke mich schon im voraus!

    Viele Grüße
    Ollo911

    Hallo,

    schon alleine die Aufforderung ist ein Eingriff in die Nutzungsautonomie des Mieters, wie und wann der seinen Fenster putzt muss dem Vermieter egal sein, bzw. er hat keinerlei rechtliche Handhabe dies dem Mieter vorzuschreiben, wenn durch die nicht so sehr sauberen Fenster kein Schaden entsteht oder entstanden ist.

    Insofern kann der Vermieter als Auftraggeber auch die Zeche des Fensterputzers zahlen, der Lacher schlechthin, demnächst wird der Mieter dann aufgefordert 10 Minuten mit der Bürste in der Kloschüssel zu rühren ansonsten kommt der Rohrputzer, lächerlich!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo Ollo911,
    meinen Vorprostern schliesse ich mich an. Dazu noch mein Senf:
    Wenn Eure Fenster nicht gerade an der Hauptgeschäftsstrasse liegen und sein wirtschaftliches Wohergehen davon abhängen wurde UND im MV keine diesbezügliche Vereinbarung getroffen wurde, kann Euer VM gar nichts verlangen.

    "Unser Vermieter hat nun eine Firme für die Reinigung der Fenster beauftragt und die Kosten dafür auf uns übertragen. Nach einem kurzen Gespräch mit unserem Vermieter ist dieser nicht dazu bereit den Auftrag zu stornieren,"
    - Dann soll derjenige, der die Musik bestellt, sie auch bezahlen.

    "Weiter hat der Vermieter mit der Kündigung gedroht, sollten wir die Kosten für die Reinigung nicht übernehmen."
    - Lächerlich. Würde ich aussitzen.

    "Könntet ihr mir einen Tipp geben, was nun zutun ist?"
    - Niente...

  • Das beruhigt schon etwas. Die Aussagen decken sich mit den Aussagen eines bekannten VM, der ebenfalls leicht Schmunzeln musste über die Vorgehensweise unseres VM.

    Wir haben unserem VM nochmals per E-Mail zu verstehen gegeben, dass wir die Kosten nicht übernehmen werden und hoffen, dass er von nun an davon ablässt solch absurde Forderungen zu stellen.

    Danke für die Tipps! :)

  • Hallo zusammen,

    es geht in die zweite Runde: Unser Vermieter hat heute ein Schreiben per Post an uns gesendet, indem nochmals steht, dass der Auftrag auf unsere Kosten durchgeführt wird. Er beruft sich dabei auf "viele Ermahnungen" die bei uns eingegangen sein müssten. Diese Ermahnungen hat es lediglich in einer einzigen E-Mail gegeben, bei der auf die Sauberkeit der Fenster hingewiesen wurde. Es wurde in dieser E-Mail jedoch nicht damit gedroht, eine Firma einzuschalten.

    Ebenso hat der Vermieter das Schreiben mit dem Hinweis versehen dass die Miete für mich ab April um 20€ erhöht wird. Eine Begründung wurde nicht abgegeben.

    Meine Frage nun: Was haltet ihr davon? Ist es an der Zeit, sich selbst rechtlichen Beistand zu besorgen? Ist die Mieterhöhung rechtlich legtitim (ich wohne seit einem Jahr in der Wohnung, die Zimmer werden einzeln vermietet, Miete beträgt derzeit 230€).

    Vielen Dank für die Antworten und einen schönen Tag euch allen!

  • Und noch ein Nachtrag: Sind wir dazu verpflichtet dieser Firma Einlass in unsere Wohnung zu gewähren?


    Nein, keinesfalls. Das Gesülze vom VM würde ich ignorieren und beginnen, mich nach einer anderen Wohnung umzusehen.

  • Und noch ein Nachtrag: Sind wir dazu verpflichtet dieser Firma Einlass in unsere Wohnung zu gewähren?

    Hallo,

    weder die Forderung die Fensterputzerei zu bezahlen, noch die Forderung die Fensterputzer einzulassen noch die Mieterhöhung ist rechtens und von einem Vermieter zu verlangen der halbwegs noch bei Verstand ist.

    Gruß
    BHShuber