Mieter verweigert den Kontakt

  • Hallo, keine Ahnung ob ich hier richtig bin, aber folgendes Problem.

    Wir haben vor kurzem eine kleine Eigentumswohnung gekauft, in der noch ein Mieter mit befristetem Mietvertrag bis Ende Feber drinnen ist. Per 01.01 gehört die Wohnung uns und wir haben bereits am Tag des Kaufs Anfang Dezember neben mehrfachen Anrufversuchen per Telefon und mehrere Emails die alle ignoriert wurden, einen eingeschrieben Brief verschickt, mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Dieser kam als "unzustellbar" nun wieder zurück.

    Außerdem wurde weder für Jänner (an uns - Zahlungsziel 5ter des Monats), noch für Dezember (an die Vorbesitzer) die Miete überwiesen.

    Nachdem wir die Wohnung aber spätestens im April selber beziehen möchten, stellt sich die Frage was tun? Das die Miete im Rückstand ist, ist zwar blöd, aber nicht so das große Problem, viel mehr stört es uns, dass wir seit 1,5 Monate Kontakt auf zu nehmen versuchen.

    Welche Möglichkeiten haben wir?

  • Ah. Ich hab das DE in der Domain wohl übersehen. Ja, es handelt sich um ein Problem aus Österreich ;).
    Sollte sich zufällig jemand aus AT hier her verlaufen haben, wie ich und auch Jänner und Feber und nicht Januar und Februar schreiben, würde ich mich freuen.

  • Hallo, keine Ahnung ob ich hier richtig bin, aber folgendes Problem.

    Wir haben vor kurzem eine kleine Eigentumswohnung gekauft, in der noch ein Mieter mit befristetem Mietvertrag bis Ende Feber drinnen ist. Per 01.01 gehört die Wohnung uns und wir haben bereits am Tag des Kaufs Anfang Dezember neben mehrfachen Anrufversuchen per Telefon und mehrere Emails die alle ignoriert wurden, einen eingeschrieben Brief verschickt, mit der Bitte um Kontaktaufnahme. Dieser kam als "unzustellbar" nun wieder zurück.

    Außerdem wurde weder für Jänner (an uns - Zahlungsziel 5ter des Monats), noch für Dezember (an die Vorbesitzer) die Miete überwiesen.

    Nachdem wir die Wohnung aber spätestens im April selber beziehen möchten, stellt sich die Frage was tun? Das die Miete im Rückstand ist, ist zwar blöd, aber nicht so das große Problem, viel mehr stört es uns, dass wir seit 1,5 Monate Kontakt auf zu nehmen versuchen.

    Welche Möglichkeiten haben wir?


    Geht zum Anwalt und lasst euch beraten. Ab 2 Monatsmieten Zahlungsverzug kann man kündigen. Das mit April einziehen würde ich mir aber wahrscheinlich erst mal abschminken. So eine Kündigung, auch wegen Eigenbedarf, kann dauern.

  • Aber wieso Kündigen? Der auf 3 Jahre befristete Vertrag (inkl. 25% Mietabschlag für befristete Verträge) läuft per 28.02.2017 aus und muss eigentlich nicht gekündigt werden, oder?

    Der Mieter weiß also seit 3 Jahren, dass er wohl raus muss und per Dezember wurde es ihm klar dargelegt, sofern er eines der Mails gelesen hat. Die Anrufe und der Brief wurden ja ignoriert.

    Kann man nicht einfach am 01.03 den Schlüsseldienst rufen und das Zeug rausschmeißen? Schließlich muss ich davon ausgehen, dass dort ohnehin niemand mehr wohnt, wenn niemand Anrufe, Mails oder Briefe beantwortet und auch bei 2 Versuchen nicht die Tür aufgemacht hat. Könnte ja sein, dass die Person tot in der Wohnung rum liegt (Gefahr in Verzug?)?

  • Aber wieso Kündigen? Der auf 3 Jahre befristete Vertrag (inkl. 25% Mietabschlag für befristete Verträge) läuft per 28.02.2017 aus und muss eigentlich nicht gekündigt werden, oder?

    Der Mieter weiß also seit 3 Jahren, dass er wohl raus muss und per Dezember wurde es ihm klar dargelegt, sofern er eines der Mails gelesen hat. Die Anrufe und der Brief wurden ja ignoriert.

    Kann man nicht einfach am 01.03 den Schlüsseldienst rufen und das Zeug rausschmeißen? Schließlich muss ich davon ausgehen, dass dort ohnehin niemand mehr wohnt, wenn niemand Anrufe, Mails oder Briefe beantwortet und auch bei 2 Versuchen nicht die Tür aufgemacht hat. Könnte ja sein, dass die Person tot in der Wohnung rum liegt (Gefahr in Verzug?)?

    Wie das in Östereich funktioniert kann ich nicht sagen. In Deutschland kann es Monate oder Jahre daueren so jemanden faktisch aus der Wohnung zu bekommen, dafür braucht man einen Gerichtstitel und einen Gerichtsvollzieher. Ich kann mir auch nicht vorstellen das das in Östereich groß anders ist.
    Kurz gesagt, den Mieter am Schlawittchen packen und an die Luft setzen ist eigentlich so nicht vorgesehen.

  • Aber wieso Kündigen? Der auf 3 Jahre befristete Vertrag (inkl. 25% Mietabschlag für befristete Verträge) läuft per 28.02.2017 aus und muss eigentlich nicht gekündigt werden, oder?

    Der Mieter weiß also seit 3 Jahren, dass er wohl raus muss und per Dezember wurde es ihm klar dargelegt, sofern er eines der Mails gelesen hat. Die Anrufe und der Brief wurden ja ignoriert.

    Kann man nicht einfach am 01.03 den Schlüsseldienst rufen und das Zeug rausschmeißen? Schließlich muss ich davon ausgehen, dass dort ohnehin niemand mehr wohnt, wenn niemand Anrufe, Mails oder Briefe beantwortet und auch bei 2 Versuchen nicht die Tür aufgemacht hat. Könnte ja sein, dass die Person tot in der Wohnung rum liegt (Gefahr in Verzug?)?

    Hallo,

    das dürfte auch in Österreich eine Gültigkeit haben, was steht im Mietvertrag ist hier ein Option zur Verlängerung des Vertrages implementiert?

    Und auch in Österreich gibt es den Begriff verbotene Eigenmacht des Vermieters.

    Mal öfter zu verschiedenen Zeiten zur Wohnung fahren, sehen ob dort Licht an ist oder sich sonst was in der Wohnung bewegt, Briefkasten kontrollieren, Nachbarn befragen und ja, schon jetzt einen Anwalt aufsuchen, das geht nicht gut aus schwant mir.

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo, keine Ahnung, ob ich hier richtig bin. Ich möchte gerne einen eigenen Beitrag schreiben, sehe aber hier kein Portal.

    Mein Problem: Die neue Eigentümerin besteht darauf, die erst vor 3 Jahren erneuerten Fenster gegen andere neue Fenster auszutauschen. Eine Begründung wird nicht gegeben - Antworten auf mehrere Schreiben ebenfalls nicht.

    Vielleicht kann mir jemand helfen!?

  • Hallo Hannibal,

    "Die neue Eigentümerin besteht darauf, die erst vor 3 Jahren erneuerten Fenster gegen andere neue Fenster auszutauschen."
    - Ihr habt also eine neue Vermieterin bekommen?

    "Eine Begründung wird nicht gegeben"
    - Wie habt Ihr von ihrem Vorhaben erfahren?

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