Staffelmiete

  • Hallo,

    bei der Besichtigung wurde mir gesagt, dass man im Mietvertrag eine Staffelmiete vereinbart. Diese beginnt nach 2 Jahren mit einer Mietserhöhung von 2% und dann jedes Jahr so weiter.

    Mein Mietvertrag beginnt zum 01.02.2017. Im Mietvertrag beim Punkt Staffelmiete steht eben genau das wie vereinbart, wo ich aber etwas (weiß nicht ob berechtigt) skeptisch bin:

    01.01.2017 -x10€
    01.01.2019 -x20€
    01.01.2020 -x30€

    Wenn der Vermieter sagt, es erhöht sich nach 2 Jahren und ich zum 01.02.2017 einziehe, müsste da nicht überall in den Jahren der 01.02. und nicht beginnend ab 01.01. stehen? Sonst erhöht es sich ja schon nach 1 Jahr und 11 Mon.
    Habe ihn gerade gefragt, er meinte nein das ist so richtig, das beginnt zum Anfang des Jahres.
    Dann sag ich, was ist, wenn jemand erst im Mai einzieht? Er sagt ja, dann erhöht sich das bei ihm eben schon nach 1 1/2 Jahren.

    Ich vertraue bei so Mietssachen wegen vorigen Erfahrungen nicht mehr so, kann ja sein dass es so ist, könnt ihr mir das bestätigen?

    Liebe Grüße und schönen Abend!

  • Hallo Isa,

    "Mein Mietvertrag beginnt zum 01.02.2017. Im Mietvertrag beim Punkt Staffelmiete steht eben genau das wie vereinbart, wo ich aber etwas (weiß nicht ob berechtigt) skeptisch bin:"
    - Kommt auf die Formulierung an.

    "01.01.2017 -x10€
    01.01.2019 -x20€
    01.01.2020 -x30€"
    - Was soll das bedeuten?

    "Wenn der Vermieter sagt, es erhöht sich nach 2 Jahren und ich zum 01.02.2017 einziehe, müsste da nicht überall in den Jahren der 01.02. und nicht beginnend ab 01.01. stehen? Sonst erhöht es sich ja schon nach 1 Jahr und 11 Mon."
    - Ich tendiere auch zu dieser Ansicht.

    "Habe ihn gerade gefragt, er meinte nein das ist so richtig, das beginnt zum Anfang des Jahres."
    - Rechtsgrundlage...?

  • Ich vertraue bei so Mietssachen wegen vorigen Erfahrungen nicht mehr so, kann ja sein dass es so ist, könnt ihr mir das bestätigen?


    Vertrauen kannst du aber auf das was du schriftlich im Vertrag stehen hast. Ob das für dich OK ist oder nicht, musst du entscheiden.
    Wenn es daran scheitert das die Staffel evtl. schon nach 23 Monaten und nicht erst nach 24 Moanten greift, ist es wohl besser was anderes zu suchen?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (20. Januar 2017 um 08:42)

  • Wenn der Vermieter sagt, es erhöht sich nach 2 Jahren und ich zum 01.02.2017 einziehe, müsste da nicht überall in den Jahren der 01.02. und nicht beginnend ab 01.01. stehen? Sonst erhöht es sich ja schon nach 1 Jahr und 11 Mon.


    Dass die erste Staffel kürzer ist als die anderen, ist in diesem Fall nicht unzulässig: bei einer Staffelmiete muss die Miethöhe ein Jahr unverändert bleiben. Es liegt jetzt nur an Dir, ob Du unterschreibst oder nicht, zwingen kannst Du hierbei den Vermieter zu nix.

    Habe ihn gerade gefragt, er meinte nein das ist so richtig, das beginnt zum Anfang des Jahres.


    Wenn ihm das lieber ist, dass die Miete sich mit einem Jahreswechsel erhöht, ist das nicht unzulässig.

    Dann sag ich, was ist, wenn jemand erst im Mai einzieht? Er sagt ja, dann erhöht sich das bei ihm eben schon nach 1 1/2 Jahren.


    So ist's (1 Jahr unverändert ist auch hier eingehalten) - außerdem ist die Frage, was in einem theoretischen anderen Fall wäre, hier für Deinen künftigen Vertrag völlig ohne Belang.

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