Erhöhung Indexmiete auf Basis tatsächlicher Wohnfläche?

  • Liebe Forenmitglieder,

    ich möchte zeitnah die Miete meiner Mieter auf Basis eines abgeschlossenen Indexmietvertrags erhöhen.
    Da die Miete sehr gering ist, möchte ich die Miete so viel wie möglich erhöhen. Da die tatsächliche Wohnfläche die im Vertrag festgelegte um knapp 14% übersteigt, würde ich die Mieterhöhung gerne auf Basis der tatsächlichen Wohnfläche durchführen.
    Meine Frage ist nun, ob dies möglich ist bei Indexmietverträgen oder nur nach §558 Mieterhöhung auf Vergleichsmiete?

    Vielen Dank schon mal!

    Schöne Grüße,
    Winona


  • Meine Frage ist nun, ob dies möglich ist bei Indexmietverträgen oder nur nach §558 Mieterhöhung auf Vergleichsmiete?


    Bei einer Indexmiete ist die Anwendung des § 558 BGB nicht anwendbar. Die Erhöhung der Nettomiete ist durch den Verbraucherpreisindex vorgegeben. Steigt der, dann kann man auch die Miete anheben, bleibt er konstant, dann bleibt es auch die Miete. Bei fallendem Verbraucherpreisindex würde auch die Miete sinken.