Liebe Forenmitglieder,
ich möchte zeitnah die Miete meiner Mieter auf Basis eines abgeschlossenen Indexmietvertrags erhöhen.
Da die Miete sehr gering ist, möchte ich die Miete so viel wie möglich erhöhen. Da die tatsächliche Wohnfläche die im Vertrag festgelegte um knapp 14% übersteigt, würde ich die Mieterhöhung gerne auf Basis der tatsächlichen Wohnfläche durchführen.
Meine Frage ist nun, ob dies möglich ist bei Indexmietverträgen oder nur nach §558 Mieterhöhung auf Vergleichsmiete?
Vielen Dank schon mal!
Schöne Grüße,
Winona