unrenovierte Wohnung - Schönheitsreperaturen

  • Hallo liebe User,

    ich habe eine Frage zum Thema Schönheitsreperaturen.
    Ich bin im April 2013 in eine komplett unrenovierte Wohnung gezogen mit einem teilweise katastrophalen Zustand. Es handelte sich um einen Mieterwechsel, bin also direkt in die komplett verwohnte Wohnung des Vormieters gezogen.
    Ich möchte jetzt gerne selbst ausziehen und jetzt steht natürlich die Frage nach Schönheitsreperaturen an.

    In meinem Mietvertrag gibt es folgende Klauseln:
    "Die Kosten der Schönheitsreperaturen trägt der Mieter" unter Erhaltung der Mietsache
    "Hat der Mieter die Schönheitsreperaturen übernommen, so sind Gemäß die §6 (siehe oben) dieses Vertrages fälligen Schönheitsreperaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen" unter Rückgabe der Mietsache
    "Es wurden keine zusätzlichen Vereinbarungen getroffen" unter zusätzliche Vereinbarungen

    Ich habe hier mein altes Übergabeprotokoll, wo der Zustand jedes Raumes angegeben ist. Jeder Fußboden, Türen, Türrahmen, Fenster ist mit "alter Anstrich" angegeben. Die Wände werden als "alte Tapete, teils stark abgenutzt", "alter Anstrich" und zusätzliche Vermerke über Risse angegeben.
    Zusatzvereinbarungen die Schönheitsreperaturen und bauliche Veränderungen für ausziehenden und einziehenen Mieter, sind zwar Teile dieses Protokolls, aber alle komplett durchgestrichen.
    Vermerkt sind für Räume wie Küche und Bad die Notwendigkeit einer neuen Verputzung, sowie diversen Handwerkern. Es gibt keine Klausel darüber, dass ich solche Renovierungen durchführen soll. Nach Einzug wurde die Neuverputzung der Küche, bei der der im Protokoll vermerkte "alte, defekte Fließenspiegel" abgeschlagen wurde, von der Hausverwaltung organisiert. Ein neuer Fliesenspiegel wurde nicht angebracht. Zudem wurden diverse Löcher verputzt vom Handwerker und der Klempner hat ein undichtes Rohr repariert.

    Ich hab hier nach meinem Einzug einen neuen Anstrich vorgenommen, was meiner Meinung nach auch jetzt der letzte gewesen ist, denn diese Rauhfasertapete ertragen kann. Alles in allem sieht die Wohnung momentan an den üblichen Stelle natürlich sehr verwohnt aus. Ist in einem besseren oder ähnlichen Zustand, wie ich sie damals bekommen habe. Die Küche z.B. war voher überhaupt nicht bewohnbar - Tapentenreste (hab ich entfernt), neuer Putz (Handwerker, von Vermieter bezahlt), Anstrich (hab ich auf meine Kosten vorgenommen).

    Ich bin ganz ehrlich und sage, ich hab überhaupt keine Lust hier irgendwelche Schönheitsreperaturen vorzunehmen. Ich hab die Wohnung in einem katastrophalen Zustand bekommen und würde sie gern auch in einem solchen wieder zurück geben. Ich weiß nämlich, dass diese Bude hier komplett saniert werden soll, teilweise sollen hier sogar die Wände rausgerissen und neu geständert werden. Die Hausverwaltung will jetzt einen Termin mit mir vereinbaren, um zu schauen, was ich noch machen muss vor meinem Auszug. Hat mir schon damit gedroht, dass ich Geld bezahlen müsse, wenn ich rausgehe ohne zu renovieren... Ich weiß nicht so genau, ob das eine angemessene Forderung ist, da ich diese Wohnung ja in einem solchen Zustand übernommen habe damals.

    Weiß jemand, ob ich in diesem Fall Schönheitsreperaturen durchführen muss oder nicht?

    Viele Grüße,
    vinvin

  • Hallo vinvin,

    solange keine Beschaedigungen vorliegen, die im Uebergabeprotokoll nicht stehen (auch knallig gestrichene Waende zaehlen als Beschaedigung), kann der Vermieter bei einer zu Mietbeginn unrenoviert uebergebenen Wohnung keine Schoenheitsreparaturen verlangen. Sagt der BGH, das Urteil kannst Du ja Deiner Hausverwaltung vorlegen, wenn die Aerger machen.

    cu
    Guenni