Abrechnung Kaution

  • Guten Abend,


    der Auszug aus meiner Wohnung erfolgte am 31.08.2016. Ich habe die Kaution schriftlich unter Zeugen zum 30.11.2016 angemahnt. Der Einwurf des Forderungsschreibens an den Vermieter erfolgte unter Anwesenheit zweier Zeugen, denen der Inhalt bekannt war.


    Bis heute habe ich nichts gehört und kein Geld bekommen.
    Kann der Vermieter mir zum 28.02.2017 (da enden die 6 Monate gem. 548 BGB) eine Kautionsabrechnung zusenden, wo er einfach Schäden abrechnet?
    Müsste er mir nicht eine Frist zur Schadensbeseitigung setzen?
    Wie gehe ich damit um, dass der 30.11. fruchtlos verstrichen ist?


    VG

  • Moin Icke3287,


    der 30.11.2016 ist ohne Bedeutung. Die Kaution ist bis zum 28.02.2017 abzurechnen. Er kann nur Schäden, die bei Mietende noch nicht bekannt waren, abrechnen.

  • Moin Moin,


    darf der Vermieter Schäden einfach selbst beheben oder durch eine Firma/ Handwerker beheben lassen und mir direkt von der Kaution abziehen oder muss der Vermieter mir eine Frist zur Schadensbeseitigung geben?


    LG

  • darf der Vermieter Schäden einfach selbst beheben oder durch eine Firma/ Handwerker beheben lassen und mir direkt von der Kaution abziehen oder muss der Vermieter mir eine Frist zur Schadensbeseitigung geben?


    Vorher hätte er Dir eine Chance geben müssen.

  • Hallo Berny,


    Vorher hätte er Dir eine Chance geben müssen.


    Da waere ich aber etwas vorsichtiger mit dieser Aussage. Die Rechtsprechung tendiert dazu, dass bei Beschaedigungen keine Nachfrist gesetzt werden muss. Siehe z.B. Landgericht Saarbruecken. Das Urteil ist gut begruendet und wird in Fachkreisen als richtig betrachtet, so dass vermutlich viele Gerichte dem Urteil folgen werden.


    Heisst auf gut deutsch: Nachfrist fuer nicht erfolgte Renovierungen ja, Nachfrist fuer Beschaedigungen nein. Zumindest muss damit gerechnet werden, dass ein Gericht so urteilt.


    cu
    Guenni

  • Wie sieht es aus mit Bohrlöchern, mit nicht gereinigtem Herd (wenn im Mietvertrag besenrein steht) und mit kaputtem Thermostat in der Einbauküche?


    Und wie sieht es aus, wenn der Vermieter das Streichen der Wände als nicht gut genug empfindet?
    Wohnung wurde übrigens unrenoviert übergeben, ich habe aber eine Wand grün gestrichen.


    LG

  • Icke32:


    "Wie sieht es aus mit Bohrlöchern,"
    - Beschädigung


    "mit nicht gereinigtem Herd (wenn im Mietvertrag besenrein steht)"
    - Putzfrau kostet regelmässig 10€/h.


    "und mit kaputtem Thermostat in der Einbauküche?"
    - VM-Sache (§ 535 BGB).


    "Und wie sieht es aus, wenn der Vermieter das Streichen der Wände als nicht gut genug empfindet?"
    - Weisst Du, wie teuer Sachverständigengutachten und evtl. der ganze Rattenschwanz sind...ß


    "Wohnung wurde übrigens unrenoviert übergeben, ich habe aber eine Wand grün gestrichen."
    - Gilt als Beschädigung.