Guten Abend,
der Auszug aus meiner Wohnung erfolgte am 31.08.2016. Ich habe die Kaution schriftlich unter Zeugen zum 30.11.2016 angemahnt. Der Einwurf des Forderungsschreibens an den Vermieter erfolgte unter Anwesenheit zweier Zeugen, denen der Inhalt bekannt war.
Bis heute habe ich nichts gehört und kein Geld bekommen.
Kann der Vermieter mir zum 28.02.2017 (da enden die 6 Monate gem. 548 BGB) eine Kautionsabrechnung zusenden, wo er einfach Schäden abrechnet?
Müsste er mir nicht eine Frist zur Schadensbeseitigung setzen?
Wie gehe ich damit um, dass der 30.11. fruchtlos verstrichen ist?
VG