Meine WG will mich nicht ausziehen lassen

  • Hallo mein Name ist Philip,
    Ich habe ein riesen Problem mit meinem WG Zimmer und weiss nicht was ich machen kann....
    Es geht darum das ich mit 2 anderen Personen eine Wohnung gemietet habe. Wir alle stehen als Hauptmieter im Vertrag.
    Nun ist es so das ich dort nicht mehr wohnen möchte. Habe zum 1.12.16 Schriftlich gekündigt und eine Email von meinem Vermieter bekommen wo drin steht:


    Hallo Philipepe,


    Ich finde es sehr schade, dass Du ausziehen möchtest. Ich würde Dich gerne als Mieter behalten.


    Lass mich erst einmal erklären, was formal-juristisch die Situation ist, damit Du (und deine Mitbewohner) Eure Optionen kennt:
    Juristisch gesehen seit ihr alle als Gemeinschaft ein Vertragspartner des Mietvertrages. (Der andere Vertragspartner bin ich.) D.h. bzgl. des Mietvertrages kann ich keine Vereinbarung mit Dir (oder mit A und B) als Einzelperson treffen. Als Mieter könnt ihr auch immer nur als Gemeinschaft handeln. D.h. eine Kündigung muss von Euch gemeinsam geschehen und von allen unterschrieben werden. Die Kündigung wird dann nach Ablauf der Kündigungsfrist wirksam. (Es sei denn es wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen, der einen anderen Termin vereinbart.) D.h. ihr müsstet — wenn es zu keinem anderen Vertrag kommt — zu dem Zeitpunkt ausziehen.


    .............


    Hat jemand evt eine idee wie ich da raus komme?


    Hab die Wohnung schon in sämlichen platformen inseriert... leider keine interessenten

  • Zitat

    Meine WG will mich nicht ausziehen lassen


    Wollen sie dich anbinden, fesseln, einsperren oder ähnliches?


    Am ausziehen kann dich nichts und niemand hindern.


    Nur aus dem Mietvertrag kommst Du so einfach nicht raus.


    Ein gemeinsamer Mietvertrag kann auch nur gemeinsam gekündigt werden. Da hat der Vermieter recht.


    Wird keine Lösung gefunden mit der alle am Vertrag beteiligten Personen einverstanden sind, z. B. deine Entlassung aus dem Vertrag, bleibt dir nur die anderen Personen der Partei Mieter auf Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung zu verklagen.


    Zitat

    Hab die Wohnung schon in sämlichen platformen inseriert... leider keine interessenten


    Du kannst doch nicht die Wohnung anbieten ohne das Wissen der anderen.

  • Hallo Philipepe,


    tja, so unrecht hat der Vermieter da nicht. Ein gemeinsamer Vertrag kann nur gemeinsam gekuendigt werden.


    Wenn allerdings von Anfang an klar war, dass Ihr eine WG seid, muss der Vermieter - zumindest der Ansicht des LG Berlin folgend - einem Austausch eines Mieters zustimmen. Allerdings nur, wenn der aehnlich finanzkraeftig ist wie Du und auch sonst keine Gruende gegen den Mieter sprechen.


    Findet sich so jemand nicht, bleibt nur die Loesung von anitari.


    cu
    Guenni

  • Hallo zusammen,


    der Vermieter hat zum Einen Recht. Ihr seid juristisch eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts und könnt im Außenverhältnis nur gemeinsam kündigen. Im Innenverhältnis sieht das allerdings anders aus.


    Du kannst gem. 723 BGB die WG im Innenverhältnis lösen und deine Mitmieter zur Kündigung auffordern.
    Wenn diese das nicht tun, kannst Du sie auf Zustimmung verklagen. Das ist zwar hart, solltest Du aber tun. Vor Gericht geht sowas immer zu Gunsten des auszugswilligen Mieters aus. Die Kosten hierfür müssen die Anderen sogar tragen.


    Einfacher ist es, wenn man gemeinsam einen Aufhebungsvertrag schließt, wo alle Mieter, Du und der Vermieter gemeinsam beschließen, dass Du zum xx.xx.2017 ausziehst.
    Wenn das alle unterschreiben, ist der Fall gelöst. Wenn nicht, gilt Ersteres.


    Du hast übrigens einen gesetzlichen Anspruch auf Zustimmung zur Kündigung. Das sollte man an der Stelle den Anderen auch ganz deutlich so klar machen.