formgerechte kündigung bei nichtextentem mietvertrag?

  • hallo,

    ich habe eine frage. mein expartner (nicht verheiratet) wohnt mit mir und den gemeinsamen kindern in meiner wohnung (eigentum). es gab nie einen abgeschlossenen mietvertrag und er hat sich auch nur partiell an den laufenden kosten beteiligt. es gab keine regelmässigen überweisungen, aber (un)regelmässige zahlungen an mich für die wohnung und den kindsunterhalt.

    ende oktober habe ich ihm gekündigt. wohlgemerkt, nur per mail und nur in form eines satzes: "Ich möchte, dass du ausziehst. Bitte so schnell als möglich.Nimm das bitte als formale Kündigung"

    ich ging nun davon aus, dass er auszieht. leider tut er das nicht. 3 monat sind vorbei (ich dachte, dass bei einem nicht existenten mietvertrag automatisch 3 monate kündigung bestehen).

    nun besteht er auf eine formgerechte kündigung. leider habe ich ja keinen mietvertrag, auf den ich mich beziehen kann. und um die fristen zu wahren, muss ich heute bzw. morgen noch die kündigung verschicken (oder muss die kündigung sogar bis zum 31.01. bei ihm ankommen?). so schnell werde ich leider keinen anwalt finden, der mich da berät.

    kann mir hier im forum jemand weiterhelfen, wann und wie ich diese kündigung aufsetzen muss, dass sie gültig ist? also formgerecht?

    das wäre fantastisch. die situation hier ist nicht mehr auszuhalten!

    herzliche grüsse,

    lotta

    ps: vorschläge, dass wir miteinander reden sollen, helfen leider nicht weiter. er verweigert sich jeglichem gespräch, auch nicht mithilfe eines mediators. mir bleibt leider nichts anderes übrig als ihm zu kündigen.

  • Was stand denn als Verwendungszweck in den Überweisungen?

    Wenn Miete existiert ein wirksamer mündlicher Mietvertrag.

    Dieser kann/muß jedoch in Schriftform gekündigt werden.

    Schriftform heißt auf Papier gedruckt/geschrieben und eigenhändig unterschrieben.

    Soll der Mietvertrag zum Ende des übernächsten Monats gekündigt werden muß sie spätestens am 3. Werktag eines Monats der Vertragspartei zugegangen sein.

    In deinem Fall ist jedoch zu beachten das Die die Vertragspartei Vermieter bist.

    Heißt, ohne rechtlich zulässigen Grund kannst Du deinem Mieter nicht kündigen bzw. wäre diese Kündigung unwirksam.

    Weiter ist für dich die Wohndauer des Mieters zu beachten. Denn danach richtet sich deine Kündigungsfrist. Ab 5 Jahre sind es 6 und ab 8 Jahre 9 Monate.

    In der Konstellation, Du wohnst mit deinem Mieter in der selben Wohnung, könntest Du auch von deinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. Da brauchst keinen Grund anzugeben, ´dich nur auf § 573a BGB berufen. Kündigungsfrist dann aber mindestens 6 Monate.

    Hat dein Mieter eigene Möbel mit in die Wohnung gebracht oder gehören alle dir?

  • Hallo lilallotta,

    "ende oktober habe ich ihm gekündigt. wohlgemerkt, nur per mail und nur in form eines satzes: "Ich möchte, dass du ausziehst...."
    - Wunschdenken ist keine Kündigung.

    "ich ging nun davon aus, dass er auszieht. leider tut er das nicht. 3 monat sind vorbei (ich dachte, dass bei einem nicht existenten mietvertrag automatisch 3 monate kündigung bestehen)."
    - Nöö, Ihr habt bestenfalls einen mündlichen MV, welcher dann ausschliesslich ordnungsgemäss schriftlich zu kündigen wäre. Gibt es denn eine Mietsache, oder etwa nur - was ich eher denke - eine mitbenutzte Wohnungseinrichtung?

    "nun besteht er auf eine formgerechte kündigung. leider habe ich ja keinen mietvertrag, auf den ich mich beziehen kann. und um die fristen zu wahren,"
    - Falls man seine Anwesenheit als Mieter (um-)deuten könnte, müsste Deine schriftliche eigens unterschriebene Kdg ihn bis zum 3. Werktag d.M. (nachweislich) erreichen. Falls er jedoch ein möbliertes Zimmer bei Dir (unter-)gemietet haben sollte, wäre m-W. eine erleichterte Kündigung (für solche Art von Verhältnisse eigentlich vorgesehen) möglich: bis zum 15. zum Ende d.M.

  • herzlichen dank erstmal für eure antworten.

    kurze antworten:

    - nein, es gab keine überweisungen (er hat sich geweigert), es gab nur sporadische barzahlungen, in der höhe, die er lust hatte
    - seit dem 23.01.2012
    - wir haben zusammengewohnt, die meisten möbel stammen von mir oder wurden von mir bezahlt
    - er hat nicht das eine zimmer, überall ist alles von allen. wobei er sich vornehmlich in einem zimmr aufhält, in dem aber auch meine sachen sind.
    - er hat zwei kellerräume mit kisten voll stehen.

    ich habe nun auch verstanden, dass ich ihm nicht gekündigt habe. aber wie bekomme ich ihn nun am schnellsten raus? das ist mir noch nicht klar aus euren antworten. was muss in der kündigung dann stehen, wenn es keinen mietvertrag gibt? im inernet finde ich immer nur formulare für kündigungen, die sich auf einen mietvertrag in schriftform beziehen.

    herzlichen dank für eure hilfe
    lotta

  • Zitat

    nein, es gab keine überweisungen (er hat sich geweigert), es gab nur sporadische barzahlungen, in der höhe, die er lust hatte
    - seit dem 23.01.2012

    Heißt er hat keinerlei Nachweise aus denen hervorgeht das er Miete gezahlt hat?

    Wenn dem so ist, ist er auch kein Mieter. Eine Kündigung also gar nicht nötig.

    Bestenfalls die Aufforderung, notfalls mit Hilfe der Polizei, da er die Wohnung bis zum Tag x verlassen soll.

    Zitat

    im inernet finde ich immer nur formulare für kündigungen, die sich auf einen mietvertrag in schriftform beziehen.

    Da steht mit Sicherheit "Mitvertrag vom ...", nicht "schriftlicher Mietvertrag vom ...".

    Bei einem mündlichen Mietvertrag kann man einfach das Datum an dem der Mieter eingezogen ist als Vertragsdatum nehmen. Wäre hier der 23.1.2012. Oops, dann wohnt er ja schon 5 Jahre da. Kündigungsfrist für dich also 6 statt 3 Monate.

    Aber wie gesagt, kann er keine Mietzahlungen nachweisen gibt es tatsächlich keinen Mietvertrag.

  • Hallo Lilallotta,

    ich wuerde davon abraten, eine formelle Kuendigung zu schicken. So, wie du das schilderst, gibt es keinen Mietvertrag, auch keinen muendlichen. Das Gegenteil muesste Dein Lebenspartner beweisen. Das kann er zum Beispiel, wenn er Dir regelmaessig Geld ueberwiesen und auf der Ueberweisung "Miete" als Zweck angegeben hat. Oder aber, wenn du ihm eine formelle Kuendigung schickst. Schliesslich muss man etwas, das nicht existiert, ja auch nicht formell kuendigen.

    Dazu kommt, dass so eine Kuendigung ja auch an Fristen gebunden ist. Wenn es bloed geht, sind das dann 6 oder mehr Monate Kuendigungsfrist. Ab Zugang Deines Schreibens, natuerlich. Darauf wuerde ich mich nicht einlassen.

    Ich wuerde mich auf den Standpunkt stellen, dass eben kein Mietvertrag existiert. Du als Eigentuemer kannst also jederzeit - mit angemessener First - verlangen, dass dein Ex-Partner auszieht. Die angemessene Frist duerfte mit Deiner Mail gewahrt sein. Ich wuerde dem Ex daher ein Schreiben zukommen lassen, dass er innerhalb von 14 Tagen auszuziehen hat, da Du ansonsten Raeumungsklage einreichen wirst.

    Ist allerdings nur meine persoenliche Meinung, ich bin kein Anwalt. Wenn Du schnelle anwaltliche Beratung willst, gibt dafuer extra Portale wie z.b. frag-einen-anwalt.de, dort wird in der Regel sehr schnell geantwortet. Zwar meistens nicht von einem Fachanwalt, aber zur schnellen Orientierung reicht es ueblicherweise.

    cu
    Guenni

  • Wenn sich also kein mdl. ode schrift. MV konstruieren lässt, würde ich ihn nachweislich schriftlich auffordern, das Haus zu verlassen binnen x Tagen. Bei Nichterfolg klagen. Die Polizei hat nicht die Aufgabe, Erfüllungsgehilfe zu sein - es sei denn, es läge ein echter Notfall (bspw. Bedrohung) vor.
    Dass Ihr gemeinsame Kinder habt, sollte auch nicht übersehen werden...:cool: