Hallo,
ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.
Ich bin im November 2015 eingezogen.
25 qm2 und der Anteil der Heizkosten beträgt 25€, was mir ziemlich gering erscheint.
Bisher kam aber auch noch keine Heizkostenabrechnung.
Im November bis Dezember 2016 fanden Arbeiten an meiner Heizung statt. Sie wurde ausgetauscht und gegen einen neuen Heizkörper ersetzt.
Nun meine Fragen:
- Wenn jetzt eine Nachzahlungsaufforderung kommen sollte, wie hoch dürfte die maximal sein?
- Gilt diese Zahlungsaufforderung denn noch rückwirkend bis November 15?
Das ist meine erste Wohnung, die ich bezogen habe, daher habe ich davon noch keine Ahnung.
LG, Miley