25qm2-Wohnung 25€ Heizkosten im Monat - Kann das so stimmen?

  • Hallo,

    ich bin neu hier und habe ein paar Fragen.

    Ich bin im November 2015 eingezogen.

    25 qm2 und der Anteil der Heizkosten beträgt 25€, was mir ziemlich gering erscheint.

    Bisher kam aber auch noch keine Heizkostenabrechnung.

    Im November bis Dezember 2016 fanden Arbeiten an meiner Heizung statt. Sie wurde ausgetauscht und gegen einen neuen Heizkörper ersetzt.

    Nun meine Fragen:

    - Wenn jetzt eine Nachzahlungsaufforderung kommen sollte, wie hoch dürfte die maximal sein?
    - Gilt diese Zahlungsaufforderung denn noch rückwirkend bis November 15?

    Das ist meine erste Wohnung, die ich bezogen habe, daher habe ich davon noch keine Ahnung.

    LG, Miley

  • Hallo mile01,

    "25 qm2 und der Anteil der Heizkosten beträgt 25€, was mir ziemlich gering erscheint."
    - Richtig, die 25 Ohren scheinen wohl nur eine mtl. Vz zu sein. Da wäre erst mal die erste Jahres-HK-abrechnung abzuwarten.

    "Bisher kam aber auch noch keine Heizkostenabrechnung."
    - Muss auch noch nicht.

    "Wenn jetzt eine Nachzahlungsaufforderung kommen sollte, wie hoch dürfte die maximal sein?"
    - Das wird Dir niemand sagen können - warte erst mal die erste HK-Abrechnung ab.

    "Gilt diese Zahlungsaufforderung denn noch rückwirkend bis November 15?"
    - Hast Du berets eine bekommen?
    In der von mir vermieteten 25m² Kleinwohnung betrugen die HK zuletzt durchschnittlich mtl. ~20€ plus ~5€ für die WW-Bereitung (verbundene neuwertige Gas-Zentralheizungsanlage).

  • Hallo noch einmal Berny,

    ich habe den Vermieter bereits wegen der HK-Abrechnung kontaktiert, da kam aber keine Antwort bzw. läuft das über eine Verwaltung.

    Also eine HK-Abrechnung habe ich seit November 2015 noch nicht bekommen.
    Aber wenn du sagst, dass in einer von dir vermieteten 25qm2 Wohnung etwa 25€ HK angefallen sind, beruhigt mich das vorerst.

    Im Prinzip habe ich nur Angst, dass mich ein großer Geldbetrag überrollt.

    Danke dir.

  • Zitat

    Wenn jetzt eine Nachzahlungsaufforderung kommen sollte, wie hoch dürfte die maximal sein?

    Da gibt es keine Obergrenze.

    Zitat

    Gilt diese Zahlungsaufforderung denn noch rückwirkend bis November 15?

    Das kommt auf den Abrechnungszeitraum an.

    Geht der z. B. vom 1.11.15 - 31.10.16 kann der Vermieter noch bis 31.10.17 eine Nachzahlung geltend machen.

    Es kann aber auch der 1.7.15 - 30.6.16 sein. In dem Fall ist eine Nachzahlung so sicher wie das Amen in den Kirche.

    Gut gemeinter Rat, leg für jeden Mietmonat 15 - 20 € beiseite für eine mögliche Nachzahlung.

    Gibt es keine oder nur eine geringe Nachzahlung kannst Du dich über einen Spargroschen freuen.