Hallo,
ich bin neu in diesem Forum also verzeiht mir wenn ich eventuelle Regeln übersehen habe...
Zu meinem Fall:
Ich wohne seit knapp 4 Jahren mit meiner Freundin in dieser Wohnung. Jetzt hat der Vermieter am Telefon vor ein paar Tagen schon mal bekannt gegeben, dass er Eigenbedarf ankündigt und eine Frist von 6 Monaten setzt. Wenn wir schneller ausziehen, würde er uns finanziell entgegen kommen. So weit so fair, wie ich fand...
Jetzt kam diesen Montag jedoch das Kündigungsschreiben, das mich doch etwas sauer macht! Jetzt ist nur noch von einer Frist von 3 Monaten die reden, was zwar gesetzlich ok ist, aber wie ich nach der mündlichen Absprache, nicht fair finde. Deshalb habe ich mich mit der nötigen Form auseinander gesetzt und mir sind einige Dinge aufgefallen, die meiner Meinung nach diese Kündigung nichtig machen:
1. Bei der Anschrift der Wohnung ist die falsche Postleitzahl genannt
2. Es wurde weder genannt für wen der Eigenbedarf angemeldet wird, noch aus welchem Grund. Der Wortlaut ist wie folgt: "Aufgrund von Eigennutzung habe ich ein berechtigtes Interesse an der Kündigung und sehe mich leider gezwungen das Mietverhältnis mit Ihnen zu lösen".
Nach meinem Verständnis ist diese Kündigung damit nichtig. Muss ich dann überhaupt Einspruch einlegen innerhalb irgendeiner Frist oder kann ich dann einfach sagen, wenn er zum Auszugstermin kommt "Sorry deine Kündigung ist ungültig, schreib eine neue."?
Ich will es eigentlich nicht auf einen Streit anlegen und bin auch bereit auszuziehen, auf der anderen Seite sind 3 Monate extrem kurz dafür (mit den 6 wäre ich einverstanden). Ich werde das versuchen nochmal in einem persönlichen Gespräch zu klären, aber ich will diese längere Frist dann auch schriftlich haben und mich nicht mehr auf mündliche Aussagen verlassen. Ich habe aufgrund dieser kurzen Zeit gerade echt Existenzängste und würde von euch gerne wissen wo ich rechtlich stehe und wie ich weiter vorgehen kann.
Vielen Dank schon mal für eure Zeit und Hilfe