Kündigung wegen Eigenbedarf - ist das zulässig?

  • Hallo,


    ich bin neu in diesem Forum also verzeiht mir wenn ich eventuelle Regeln übersehen habe...
    Zu meinem Fall:
    Ich wohne seit knapp 4 Jahren mit meiner Freundin in dieser Wohnung. Jetzt hat der Vermieter am Telefon vor ein paar Tagen schon mal bekannt gegeben, dass er Eigenbedarf ankündigt und eine Frist von 6 Monaten setzt. Wenn wir schneller ausziehen, würde er uns finanziell entgegen kommen. So weit so fair, wie ich fand...
    Jetzt kam diesen Montag jedoch das Kündigungsschreiben, das mich doch etwas sauer macht! Jetzt ist nur noch von einer Frist von 3 Monaten die reden, was zwar gesetzlich ok ist, aber wie ich nach der mündlichen Absprache, nicht fair finde. Deshalb habe ich mich mit der nötigen Form auseinander gesetzt und mir sind einige Dinge aufgefallen, die meiner Meinung nach diese Kündigung nichtig machen:
    1. Bei der Anschrift der Wohnung ist die falsche Postleitzahl genannt
    2. Es wurde weder genannt für wen der Eigenbedarf angemeldet wird, noch aus welchem Grund. Der Wortlaut ist wie folgt: "Aufgrund von Eigennutzung habe ich ein berechtigtes Interesse an der Kündigung und sehe mich leider gezwungen das Mietverhältnis mit Ihnen zu lösen".
    Nach meinem Verständnis ist diese Kündigung damit nichtig. Muss ich dann überhaupt Einspruch einlegen innerhalb irgendeiner Frist oder kann ich dann einfach sagen, wenn er zum Auszugstermin kommt "Sorry deine Kündigung ist ungültig, schreib eine neue."?
    Ich will es eigentlich nicht auf einen Streit anlegen und bin auch bereit auszuziehen, auf der anderen Seite sind 3 Monate extrem kurz dafür (mit den 6 wäre ich einverstanden). Ich werde das versuchen nochmal in einem persönlichen Gespräch zu klären, aber ich will diese längere Frist dann auch schriftlich haben und mich nicht mehr auf mündliche Aussagen verlassen. Ich habe aufgrund dieser kurzen Zeit gerade echt Existenzängste und würde von euch gerne wissen wo ich rechtlich stehe und wie ich weiter vorgehen kann.
    Vielen Dank schon mal für eure Zeit und Hilfe

  • Du hast recht. Bei der Eigenbedarfskündigung muss der VM mitteilen wann, warum und für wen er die Wohnung braucht Die PLZ ist nicht relevant, die wird anstandslos korrigiert.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane ()

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Heißt das dann auch, dass ich mich nicht um irgendwelche Fristen kümmern muss, sondern wenn der Termin kommt einfach darauf hinweisen kann, dass die Kündigung ungültig ist? Wie gesagt soweit will ich es eigentlich nicht kommen lasse und suche die persönliche Einigung, aber ich will mir natürlich auch alle Optionen offen halten.

  • Hallo Fux,


    "Jetzt kam diesen Montag jedoch das Kündigungsschreiben, das mich doch etwas sauer macht! Jetzt ist nur noch von einer Frist von 3 Monaten die reden, was zwar gesetzlich ok ist,"
    - Ist es nun für Dich O.K. oder nicht??


    "wie ich nach der mündlichen Absprache, nicht fair finde."
    - Das Gesetz kennt keine Fairness oder andere Sentimentalitäten (Sorry!)


    "Bei der Anschrift der Wohnung ist die falsche Postleitzahl genannt"
    - Unerheblich.


    "Es wurde weder genannt für wen der Eigenbedarf angemeldet wird, noch aus welchem Grund. Der Wortlaut ist wie folgt: "Aufgrund von Eigennutzung habe ich ein berechtigtes Interesse an der Kündigung und sehe mich leider gezwungen das Mietverhältnis mit Ihnen zu lösen"."
    - Reicht gar nicht aus.


    "Muss ich dann überhaupt Einspruch einlegen innerhalb irgendeiner Frist"
    - Kannst bspw. widersprechen, musste jedoch nicht unbedingt, denn:


    "oder kann ich dann einfach sagen, wenn er zum Auszugstermin kommt "Sorry deine Kündigung ist ungültig, schreib eine neue."?
    - Yes, you can.


    "Ich will es eigentlich nicht auf einen Streit anlegen und bin auch bereit auszuziehen, auf der anderen Seite sind 3 Monate extrem kurz dafür (mit den 6 wäre ich einverstanden)."
    - Kommt drauf an, wie lange Ihr da schon wohnt.

  • "oder kann ich dann einfach sagen, wenn er zum Auszugstermin kommt "Sorry deine Kündigung ist ungültig, schreib eine neue."?
    - Yes, you can.


    "Ich will es eigentlich nicht auf einen Streit anlegen und bin auch bereit auszuziehen, auf der anderen Seite sind 3 Monate extrem kurz dafür (mit den 6 wäre ich einverstanden)."
    - Kommt drauf an, wie lange Ihr da schon wohnt.


    Zum Ersteren: das yes you can stellt die Sache zu einfach da. Der Vermieter muss dann auf Räumung klagen und wird, wenn die Kündigung so wie beschrieben abgefasst ist, verlieren. Vielmehr wird ihm das vorher ein Anwalt sagen und er wird erneut kündigen. Ich würde 4 Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist der Kündigung wegen Form- und Inhaltsfehlern schriftlich widersprechen. Und zwar so, dass der Vermieter bei sofortiger erneuter ordentlicher Kündigung nur so kündigen kann, dass der Threadersteller sein gewünschtes Auszugsdatum hat.


    Zu den 6 Monaten.
    Der Threadersteller schrieb klar, dass er 4 Jahre dort wohnt. Damit gelten die Fristen der ordentlichen Kündigung von 3 Monaten.

  • Danke für die schnelle Beatnwortung, dann bin ich erstmal etwas beruhigt und habe wohl noch etwas länger Zeit mir eine neue Wohnung zu suchen. Vllt lässt sich das Thema auch in einem persönlichen Gespräch noch klären, aber es ist gut zu wissen, dass die Kündigung in der jetzigen Form ungültig ist.

  • Ja und Nein. Der Vermieter wird dann schnellstens in der vorgeschriebenen Form kündigen. Sagen Sie ihm das mit den Form- und Inhaltsfehlern besser nicht.
    Bleiben Sie auf der Ebene, dass 6 Monate abgesprochen waren und bitten Sie ihn um Fristverlängerung.


    Bei sowas ist es immer gut, einen Joker in der Hinterhand zu halten.