Fragen zu Mietvertrag Kündigungsfrist

  • Hallo zusammen,
    ich habe für meine erste eigene Wohnung den Mietvertrag zur Unterschrift zugesandt bekommen und eine Frage, da ich noch absolut keine Erfahrungen damit habe.

    - "Beide Parteien verzichten bis zum 30. Sept 2017 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses"

    Kann ich die Wohnung frühestens zum 30.09. kündigen mit der entsprechenden Frist nach BGB? Oder kann ich die Wohnung erst ab 30.09. kündigen und die Frist Beginn erst dann?

  • Also kann ich frühstens zum 31.12. ausziehen und nicht schon zum 30.09. mit Kündigung zum 30.06.?

  • Ausziehen kannst du jederzeit. Lediglich die Miete ist bis zum 31.12. zu bezahlen.

    Aber ja, du kannst erst ab dem 30.09. kündigen, das Mietverhältnis endet also frühestens zum 31.12.2017.

  • Also kann ich frühstens zum 31.12. ausziehen und nicht schon zum 30.09. mit Kündigung zum 30.06.?

    Hallo,

    genau so ist es. Da es um gerade mal 11 Monate Bindung geht, ist das allerdings keine allzu harte Klausel. Der Vermieter will eben nicht, dass die Mieter nach wenigen Monaten wieder ausziehen.

    Gruß
    H H

  • "Beide Parteien verzichten bis zum 30. Sept 2017 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses

    Ist das alles oder steht das noch ein Satz?

    So wie es da steht kannst Du frühestens am 1. Oktober 2017 zum 31. Dezember 2017 kündigen.

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