Vermieter bricht schloss, räumt wohnung

  • Hallo!

    Ich habe mich gerade angemeldet und wollte fragen ob jemand vorschläge hat wie ich mich in folgender situation verhalten soll:

    Ich bin seit letzten Donnerstag bei meiner Freundin (die 50km von mir und meinem Vermieter wohnt) und vor ein paar stunden stand mein Vermieter hier vor Ihrer tür um mit mir zu sprechen.

    Meine Freundin und ich waren ein wenig verdutzt (weil wir keine Ahnung haben wie er Ihre addresse rausbekommen hat) und ich hab gedacht das meine Wohnung abgebrannt wäre oder sonst was, aber dies war eindeutig nicht der Fall.

    Mein Vermieter hat mich quasi gerade darüber in kenntniss gesetzt das er mein Türschloss aufgebrochen hat, in meine Wohnung gegangen ist, und alles in den Keller geräumt hat. (DA war ich wirklich sprachlos)

    Zusätlich forderte er mich auf sofort mein Schlüssel auszuhändigen (was ich nicht getan habe) und drohte damit mir mein Leben "zur Hölle zu machen" wenn ich mich jetzt gegen seine Handlung wehren würde. Dazu droht er mit eine Anzeige wegen "mietbetrug".

    Grund: Die miete für Januar ist laut seiner Aussage noch nicht angekommen.

    Ich muss allerdings zu meiner Verteidigung sagen das ich bereits über 2 Jahre in diese Wohnung lebe, immer meine Miete zahle. Ich bin kein "mietnomade" oder "messi" oder sonstiges.

    Lediglich gab es in Oktober ein Problem da ich vom Amt mein Geld nicht erhalten habe (Fehler des Amtes bzw Postweg).

    Seit Dezember läuft alles per Dauerauftrag was am 1. ausgeführt wird.

    Was die aktuelle Situation kompliziert macht ist die Tatsache das ich nicht kontrollieren kann ob das Geld nu doch überwiesen wurde oder sonstiges da meine Brieftasche seit ende Dezember im Auto von meinem Kumpel liegt und ich da nicht rankomme. Sprich ich kann mich bei der Bank nicht ausweisen, habe keine Bankkarte, und kann nicht online schauen.

    FALLS was mit der Miete nicht hingehauen haben sollte, das Geld kann unmöglich weg sein da nichtmal ICH im moment da rankomme.

    Allerdings hab ich im moment keine Ahnung was ich in dieser Situation machen soll. Der Vermieter wird n Teufel tuen und mir den Schlüssel für den neuen Schloss aushändigen.

    Was ich nur Merkwürdig finde ist das ich Donnerstag erst bei meiner Wohnung war, und da die Post rausgeholt. Es war bis zu dem Zeitpunkt kein Brief/Mahnung/Kündigung von Ihm da.

    Hat jemand rat?

    Danke

  • Beim Rückstand von 2 Monatsmieten ist der VM berechtigt, die Wohnung fristlos zu kündigen (auch ohne vorherige Mahnung). Er hat aber kein Recht dies mit einer sogenannten kalten Räumung zu machen.

    Sie sind aber in der Pflicht, zu beweisen, dass die Mieten überwiesen wurden. Da können Sie nicht einfach bei Ihrer Freundin hocken, sondern hätten sich schon längst darum kümmern müssen, wieder in den Besitz Ihrer Brieftasche kommen. Für dieses Versäumnis Ihrerseits gibt es echt keine Entschuldigung.

    Was Sie machen sollten? Zum Amtsgericht und dort einen Beratungsschein beantragen. Damit zum Anwalt für Mietrecht Ihres Vertrauens. Der wird wissen, wie er Ihrem Vermieter das Leben schwer machen wird: Anzeige wegen Hausfriedensbruch, Schadenersatz, usw.

    P.S. Als Bezieher von ALG II können und dürfen Sie nicht eine Woche Auszeit bei Ihrer Freundin nehmen. Das nur am Rande.

  • Zitat

    Sie sind aber in der Pflicht, zu beweisen, dass die Mieten überwiesen wurden. Da können Sie nicht einfach bei Ihrer Freundin hocken, sondern hätten sich schon längst darum kümmern müssen, wieder in den Besitz Ihrer Brieftasche kommen. Für dieses Versäumnis Ihrerseits gibt es echt keine Entschuldigung.

    Mein ganzes Geld liegt auf diesem Konto, glauben Sie mir, ich will da genau so schnell ran wie sonst jeder. Allerdings ist mein Bekannter gerade im Ausland. Von daher ist es einfach nicht möglich an meine Brieftasche zu kommen.

    Zitat

    P.S. Als Bezieher von ALG II können und dürfen Sie nicht eine Woche Auszeit bei Ihrer Freundin nehmen. Das nur am Rande.

    ...Da können Sie nicht einfach bei Ihrer Freundin hocken...

    Also eine Woche ist es schon gar nicht da ich erst Donnerstag Abend hier angekommen bin, und zwar weil sie Freitag morgen eine OP hatte.

    Ich habe bereits mit einem Anwalt darüber gesprochen. Also ich darf das Schloss ja aufbrechen lassen, allerdings frage ich mich wie ich das jetzt am besten anstelle da ich meinen Vermieter ja wegen Einbruch anzeigen möchte. Sollte ich die Polizei dazu holen wenn ich die Tür aufmachen lasse oder wie sollte man sowas handhaben? Den bei einem "normalen" einbruch sind ja einbruchspuren, was aber bei dieser art von "einbruch" ja nicht gegeben ist.

  • Und warum reden/telefonieren Sie nicht noch einmal mit Ihrem Anwalt? Es kann doch nicht sein, dass Sie sich in einem Forum erklären lassen wollen, was Sie Schritt für Schritt machen sollen.

  • Weil mein Anwalt ja logischerweise auf Mietrecht spezialisiert ist. Das mein Vermieter die Wohnung aufbricht und leer räumt ist eine Straftat. Da hab ich bis jetzt keine Hilfe finden können.

  • Ich würde denken das irgendjemand eine Ahnung hat wie man weiter vorgehen könnte bzw. ein paar Optionen auflisten könnte. Das ich hier keinen Anwalt finde ist mir schon klar ;) Aber vielleicht jemand der sowas ähnliches erlebt hat und aus Erfahrung sprechen kann.

  • Das einzige was mir einfällt, über das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Ihren Vermieter erwirken, dass er Ihnen die Objektschlüssel aushändigt.

  • Das werde ich wohl machen müssen. Genial ist das ich vor 2 Stunden mit der Frau vom Vermieter gesprochen habe. Sie sagte sie würde es ohne probleme zugeben das sie eine kalt räumung gemacht hat. Hinzu kommt noch das es bereits einen neuen Mieter gibt der wohl heute oder Morgen einzieht.

    Das kann noch interessant werden...

  • Hallo BadUncleJessy,

    willkommen im Wilden Westen...:confused:

    Hast Du z.Zt. keinen Perso, Pass oder Führerschein oder EC-Karte, um bei der Bank Infos zu bekommen?

    (D)Einer Bekannten (nicht "Deiner Freundin" wegen dem, was noch juristisch zu erwarten ist) Adresse hat er sicherlich in Deiner Wohnung gefunden?

    Lass' ihn ruhig Anzeige erstatten wegen Mietbertug (wird er m.E. nicht machen, wenn er erstmal Post vom Anwalt bekommen haben wird).
    Falls er es doch macht und der Tatbestand NICHT zutrifft, kannst Du Anzeige erstatten wegen wissentlich falscher Verdächtigung (§164 StGB).

    "Mein Vermieter hat mich quasi gerade darüber in kenntniss gesetzt das er mein Türschloss aufgebrochen hat, in meine Wohnung gegangen ist, und alles in den Keller geräumt hat."
    Deine Bekannte kann das bezeugen?

    "Zusätlich forderte er mich auf sofort mein Schlüssel auszuhändigen (was ich nicht getan habe)"
    Richtig.

    Grund: Die miete für Januar ist laut seiner Aussage noch nicht angekommen.
    Lediglich gab es in Oktober ein Problem da ich vom Amt mein Geld nicht erhalten habe"
    Wurde denn die Oktobermiete inzwischen gezahlt?

    Dein Anwalt wird sicherlich wissen, was hier alles ("Volles Programm") zu machen ist:
    Strafanzeige wg. Hausfriedensbruch, Diebstahl, evtl. Androhung einer Straftat, Nötigung, Selbstjustiz, Verstoss gegen Datenschutz.
    Schadenersatzforderung, evtl. anderweitige (Hotel-?)Unterbringung.
    Einstweilige Verfügung *) beantragen.

    Wie Gruwo schon sagt: "Das einzige was mir einfällt, über das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung gegen Ihren Vermieter erwirken, dass er Ihnen die Objektschlüssel aushändigt."
    Noch besser: Dir die Mietsache zurückgibt. Die einstweiligen Verfügungen *) sind übrigens mit Strafen von bis zu 250.000,00€ bewehrt.:eek:

    "Genial ist das ich vor 2 Stunden mit der Frau vom Vermieter gesprochen habe. Sie sagte sie würde es ohne probleme zugeben das sie eine kalt räumung gemacht hat. Hinzu kommt noch das es bereits einen neuen Mieter gibt der wohl heute oder Morgen einzieht."
    Dieses Telefonat hat Deine Bekannte sicherlich mitgehört?
    Dann sollteste auch mal mit einem neutralen Zeugen nach "Hause" gehen...

    "Das kann noch interessant werden..."
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    Einmal editiert, zuletzt von Berny (18. Januar 2011 um 22:46)

  • Also hier mal ein kleines update:

    Hatte eine Einsweiligeverfügung beantrangt, bekommen, und per Gerichtsvollzieher am 2 Feb zustellen lassen.

    Interessanterweise wird die Wohnung seit dem 1 Feb. an jemand anders Vermietet.

    Am 16 Feb. war die erste Verhandlung wo festgestellt wurde ob ich noch Anspruch auf die Einstweiligeverfügung habe wo morgen ein Urteil gefällt wird.

    Mein Vermieter hat eine Eidestaatliche Versicherung abgegeben das seine schriftliche Aussage der Wahrheit entspricht. Da hat er auch noch zugegeben das Schloss vor 2 Zeugen aufgebohrt zu haben da er den Verdacht hatte mir wäre was passiert. (Sicherlich...)

    Ich werde morgen dann einen ausführlichen Bericht abgeben :)

  • Es gibt keinen "neuen" Mieter. Mein Anwalt und ich haben beim Einwohnermeldeamt überprüft ob jemand sich an der Addresse neu Angemeldet hat. Ist Negativ ausgefallen.

    Ebenfalls sind die Deko Artikle die mein (ex)Vermieter am 15 Jan in den Fenstern plaziert hat nach wie vor zu sehen.

    Ist also nur pure Chicane damit ich nicht mehr in die Wohnung reinkomme.

  • Zitat

    Da hat er auch noch zugegeben das Schloss vor 2 Zeugen aufgebohrt zu haben da er den Verdacht hatte mir wäre was passiert. (Sicherlich...)

    Ach - und dann vertritt er die Auffassung, dass er die Wohnung gleich neu vermieten kann/darf?