Hallo,
folgender Fall:
In unseren Mietverträgen (6-P-Haus) muss immer ein Stellplatz in einer Tiefgarage mitgemietet werden, dieser kann dann aber auch weitervermietet werden, was auch jeder so macht.
Nun möchte unser Vermieter eine Nachzahlung für den Stellplatz für 2016 von 120 € von jedem Mieter, da er die Verwaltungsabrechnung 2016 der kommunalen Wohnungsgesellschaft der Stadt für die Tiefgarage erhalten habe und dort von ihm eine entsprechende Nachzahlung gefordert wird. (Begründung der Wohnungsgesellschaft: Erhöhter Verwaltungsaufwand)
Die Miete für den Stellplatz wird nun aufgrund dessen auch ab 1.1. um je 10€/Monat erhöht.
Das ist ja auch kein Problem, da ich diese zukünftige Mieterhöhung an meinen Untermieter des Stellplatzes weitergeben kann. Aber ich kann ja schlecht rückwirkend nun Geld vom ihm fordern, d.h. die Nachzahlung bleibt an mir hängen.
Nun meine Frage: Ist das von unserem Vermieter so eigentlich rechtens, darf er rückwirkend diese Kosten überhaupt auf die Mieter umlegen?
Ich bin sehr dankbar für eure Antworten dazu und sage vorab schon mal vielen Dank!
Gruß
caramba
Frage zu Nachzahlung Stellplatz Tiefgarage
- caramba
- Erledigt
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Das darf er meiner Manung nach so machen.
1. Diese Kosten sind zu zahlende Betriebskosten.
2. Die verspätete Geltendmachung hat nicht der Vermieter zu vertreten, da liegt der Fehler bei der Wohnungsgesellschaft der Stadt.
3. Betriebskosten können in der Regel noch bis zum 31.12.2017 für das Jahr 2016 in Rechnung gestellt werden, falls Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist. -
Hallo caramba,
haben Wohnung und Stellplatz EINEN gemeinsamen Mietvertrag? -
Hallo caramba,
haben Wohnung und Stellplatz EINEN gemeinsamen Mietvertrag?
Steht doch deutlich im Eingangsbeitrag: In unseren Mietverträgen (6-P-Haus) muss immer ein Stellplatz in einer Tiefgarage mitgemietet werden, -
Hi Berny,
ja es gibt nur einen Mietvertrag.
Gruß
caramba -
Hallo,
wenn es Betriebskosten sind (und davon würde ich ausgehen), dann kann dein Vermieter eine Nachzahlung verlangen. Wenn du mit deinem Mieter vereinbart hat, dass er die Betriebskosten zahlt (was ich betweifel), dann kannst du diese weiterberechnen. Sonst musst du wohl in den sauren Apfel beißen und die 120 Euro abschreiben.
Das würde allerdings dazu führen, dass nicht die Stellplatzmiete erhöht werden darf, sondern "nur" die Bk-Vorrauszahlung.
Gruß
H H -
Hallo,
Das würde allerdings dazu führen, dass nicht die Stellplatzmiete erhöht werden darf, sondern "nur" die Bk-Vorrauszahlung.
Gruß
H HHallo H H,
Danke für deine Antwort.
Es gibt keine Bk-Vorauszahlung, nur einen Betrag x komplett, bisher 75 €/Monat.Gruß
caramba -
(Begründung der Wohnungsgesellschaft: Erhöhter Verwaltungsaufwand)
Die Miete für den Stellplatz wird nun aufgrund dessen auch ab 1.1. um je 10€/Monat erhöht.Verwaltungskosten sind bei Wohnraummietverträgen nicht auf den Mieter umlegbar.
Wie wurde die Mieterhöhung begründet? Nur mit den gestiegenen Verwaltungskosten?
Wie hast du die Mieterhöhung an deinen Untermieter weitergegeben?
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Verwaltungskosten sind bei Wohnraummietverträgen nicht auf den Mieter umlegbar.
Wie wurde die Mieterhöhung begründet? Nur mit den gestiegenen Verwaltungskosten? Ja.
Wie hast du die Mieterhöhung an deinen Untermieter weitergegeben?
Noch gar nicht. Wollte einfach mitteilen, dass die Miete seitens unseres Vermieters für den Stellplatz um 10 € erhöht hat
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Es fallen weder Strom, noch Wartungs- noch Reinigungskosten an?
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Es fallen weder Strom, noch Wartungs- noch Reinigungskosten an?
Genau. Einfach Betrag X für den Stellplatz.
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Es fallen weder Strom, noch Wartungs- noch Reinigungskosten an?
Also könnte der VM bestenfalls ein Mieterhöhungsverlangen m.d.B. um Zustimmung bringen.