Hallo, ich habe folgendes Problem:
Im November 2014 sind wir zu viert (mein Vater, meine Schwester, ihr Freund und ich) in eine Wohnung in Berlin gezogen. Heute kam ein Brief unserer Wohngesellschaft (die sich mittlerweile geändert hat), dass wir unseren WBS vorlegen sollen (den wir beim Einzug angeblich vorgelegt haben), da die Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung ist.(Dies steht auch im Mietvertrag, ist uns aber bis heute nicht aufgefallen). Jedoch sind nicht alle bei uns wohnenden berechtigt einen WBS zu bekommen und wir haben auch nie einen vorgelegt (und auch nie einen besessen), da der Vermieter uns nicht danach gefragt hat.
Ich habe gelesen, dass eine Möglichkeit ohne WBS in so einer Wohnung zu wohnen wäre, zuzüglich zur Miete einen gewissen Betrag zu zahlen (der je nach Fall berechnet wird). Meine Frage ist nun, ob es sein kann, dass von uns eine Nachzahlung für die letzten 2 Jahre verlangt wird oder was für andere Konsequenzen auf uns zu kommen können.
Danke im Vorraus!