Wohnberechtigungsschein nach 2 Jahren gefordert

  • Hallo, ich habe folgendes Problem:


    Im November 2014 sind wir zu viert (mein Vater, meine Schwester, ihr Freund und ich) in eine Wohnung in Berlin gezogen. Heute kam ein Brief unserer Wohngesellschaft (die sich mittlerweile geändert hat), dass wir unseren WBS vorlegen sollen (den wir beim Einzug angeblich vorgelegt haben), da die Wohnung eine öffentlich geförderte Wohnung ist.(Dies steht auch im Mietvertrag, ist uns aber bis heute nicht aufgefallen). Jedoch sind nicht alle bei uns wohnenden berechtigt einen WBS zu bekommen und wir haben auch nie einen vorgelegt (und auch nie einen besessen), da der Vermieter uns nicht danach gefragt hat.
    Ich habe gelesen, dass eine Möglichkeit ohne WBS in so einer Wohnung zu wohnen wäre, zuzüglich zur Miete einen gewissen Betrag zu zahlen (der je nach Fall berechnet wird). Meine Frage ist nun, ob es sein kann, dass von uns eine Nachzahlung für die letzten 2 Jahre verlangt wird oder was für andere Konsequenzen auf uns zu kommen können.


    Danke im Vorraus!

  • Hallo JackDunkin,


    "Meine Frage ist nun, ob es sein kann, dass von uns eine Nachzahlung für die letzten 2 Jahre verlangt wird oder was für andere Konsequenzen auf uns zu kommen können."
    Deine Fragen in die Ohren Eures Vermieters oder/und der zuständigen Behörde... (falls selbst noch nicht probiert).

  • Meine Frage ist nun, ob es sein kann, dass von uns eine Nachzahlung für die letzten 2 Jahre verlangt wird oder was für andere Konsequenzen auf uns zu kommen können.


    Andere Konsequenzen wären mir nicht bekannt, da müsstest du mit dem Wohnungsamt deines Bezirkes reden welche Beträge da auf euch zukommen könnten.


    Das hat aber mit Mietrecht nichts zu tun.

  • Hallo,


    da müsst ihr beim Wohnungsamt fragen, da das von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Hier in Hamburg hättet ihr nichts zu befürchten - nicht mal eine Zuzahlung. Der Vermieter hätte allerdings ein Problem, weil er an jemanden ohne WBS vermietet hat.


    Gruß
    H H