Guten Tag,
ich habe leider ein wenig ärger mit meiner Nebenkostenabrechnung und wollte mal kurz nach Rat fragen. Folgender Fall liegt vor.
Wir wohnen seit 6 Jahren hier in der Wohnung, das Gebäude teilt sich in folgende Einheiten auf:
EG: Gewerbefläche - Büro
OG: 2 Wohnungen mit jeweils 2 Etagen (Zwei Hälften)
Grundflächen sind laut Vermieter bei allen 3 Einheiten 100m2
Als wir eingezogen sind, waren unsere Vermieter ein Ehepaar, wobei sich der Herr um alle Angelegenheiten gekümmert hat und wir auch die Miete an ihn überwiesen haben. Die Frau von ihm ist Eigentümerin der Firma im Gewerbeteil des Hauses. Wir hatten auch bei diversen Sachen mit ihr Kontakt gehabt, z.B. für mehr Mülltonnen.
Diese haben sich nun vor ungefähr einem Jahr getrennt und sie ist nun alleinige Eigentümerin des Mietobjektes, dies haben wir schriftlich mitgeteilt bekommen. Ihr Büro ist weiterhin im Gebäude.
Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung von einer Immobilienverwalterin bekommen, wo meiner Meinung nach diverse Fehler drin sind. Ich habe auch schon mehrfach Einspruch eingelegt, diese beruft sich jedoch erneut drauf, dass dies so rechtens ist.
Heizkosten und Wasser sind nach m2 - Wohnfläche aufgeteilt. Wärmezähler und geeichte Wasseruhren sind vorhanden. Laut der Verwalterin hatte die Vermieterin keine Möglichkeit nach Heizkostenverordnung abzurechnen, da das Objekt in der Schwebe lag. Sie hatte aber Zugang zu den Zählern, da sie ja mit dem Büro auch im Gebäude ist. Das heißt für mich, sie hatte direkt vor das Mietobjekt zu übernehmen und hätte die Ablesung schon vornehmen können, da sie ja zutritt hatte.
Neu in der Nebenkostenabrechnung ist nun auch die Grundsteuer. Diese haben wir noch nie gezahlt. Die Grundsteuer steht im Mietvertrag im Kleingedruckten (war so ein Mustermietvertrag), jedoch hatte der Vermieter die Nebenkosten extra so Vermerkt:
Nebenkosten: Heiz- und Wasserkosten, Winterdienst, Gebäudeversicherung
Hatte er uns auch damals so mitgeteilt, dass dies die Nebenkosten sind.
Also folgende Punkte
1. Wenn die Vermieterin wirklich keine Möglichkeit hatte die Zählerstände abzulesen, muss sie dann nicht anhand des Vorjahresverbrauches ähnlich abrechnen (Prozentual)? Schließlich ist unten ein Büro mit Kundschaft, wo die Tür auf und zu geht und die Heizkosten entsprechend höher sind. Und kann sie sich darauf berufen, dass das Gebäude in der Schwebe war?
2. Darf die Grundsteuer dann berechnet werden, wenn es so vereinbart war?
3. Muss Grundsteuer und Gebäudeversicherung nicht anders auf den Mieter umgelegt werden, da es sich um einen Gewerbeteil handelt? Wurde auch auf die 100m2 aufgeschlüsselt.
Ich danke euch im voraus die Hilfe.
Viele Grüße