Trotz Mietvertrag kein Einzug möglich!

  • Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    ich bin ganz neu hier und hoffe auf ein paar gute Tipps und Ratschläge.

    Hier meine Situation:
    Wir haben einen Mietvertrag zum 01. Februar (schriftlich und von beiden Seiten unterschrieben).
    Laut Mietvertrag soll uns die Wohnung im renovierten Zustand übergeben werden. Allerdings haben die Vormieter die Wohnung nicht ordnungsgemäß abgegeben :mad:, so dass noch Renovierungsarbeiten zu erledigen sind (neue Rauhfaser + Farbe, Holzdecke muss ab etc.).

    Nun hat uns die Vermieterin angerufen und uns zwei Vorschläge gemacht:

    1. Wir sollten die Renovierungsarbeiten selbst übernehmen und ein Teil einer (!) Monatsmiete würde uns erlassen werden!
    --> Wir können aus gesundheitlichen Gründen (Bandscheibenvorfall, Leistenbruch...) die Renovierungsarbeiten nicht selbst machen und außerdem würde ein Teil einer Monatsmiete nicht im geringsten die Kosten decken!

    2. Wir müssten unseren Umzug um einen Monat verschieben.
    --> Ist leider auch nicht möglich, da wir die alte Wohnung zum selben Zeitpunkt gekündigt haben und die neuen Mieter pünktlich rein wollen!

    Mein Vorschlag war:
    Wir wollen unsere Möbel zum 01. Februar in einem Zimmer unterstellen und müssten für die Zeit der Renovierungsarbeiten woanders (Hotel, Pansion...) wohnen.
    Auf diesen Vorschlag habe ich leider bis heute keine Antwort erhalten. Angeblich müsse die Vermieterin es noch mit den Handwerkern klären, ob wir überhaupt die Sachen in der Wohnung abstellen können. Ansonsten könnten wir sie eventuell im Keller abstellen!:mad:
    Das Problem dabei ist:
    1. Unsere Möbel passen gar nicht in den Keller hinein und
    2. wir werden aufgrund der gesundheitlichen Probleme eine Umzugsfirma für den Umzug beauftragen. Ich bezahle doch nicht 1.500 Euro für eine Umzugsfirma, damit sie mir die Sachen in den Keller stellen und ich sie später selbst 4 Stockwerke hoch tragen darf!

    Nun zu meine Fragen:
    1. Ist sie rechtlich in der Lage uns die Schlüßel nicht zum 1. Februar zu übergeben? Was können wir machen, wenn das Recht auf unserer Seite ist?

    2. Kann sie uns dazu auffordern, die Möbel im Keller unterzustellen? Wenn ja, kann ich dann die Kosten für das Tragen der Möbel in die Wohnung einfordern?

    2. Wer kommt für eventuelle Kosten (Absage der Umzugsfirma, Unterkunft für die Zeit der Renovierungsarbeiten etc.) auf und wie müssen diese beantragt/gefordert werden (schriftlich, Fristen etc.)?

    3. Müssen wir für die Zeit, in der wir nicht in der Wohnung wohnen können, überhaupt Miete bezahlen? Und wenn unsere Möbel dort untergestellt werden?

    Ich hoffe auf ein paar gute Tipps, da wir sehr ratlos sind :confused:

    VIELEN DANK schon mal!!

  • Hallo SusanneK,

    es ist eigentlich recht ungewöhnlich, wenn überhaupt machbar, nahtlos umzuziehen, also - überspitzt gesagt - am 31.01.2011 um 24:00.
    Erfahrungsgemäss bedingt ein Wohnungswechsel immer mindestens einen Monat "Doppelmiete".
    Hinzu kommt, dass Ihr körperlich nur bedingt belastbar seid.
    Ich würde nochmals das Gespräch mit der zukünftigen Vermieterin suchen und, wenn das unbefriedigend verläuft, einen auf Mietrecht spezialisierten RA konsultieren.

    Auch ein dreifaches Posting macht Dein Anliegen nicht wichtiger oder vorrangiger gegenüber anderen Fragestellern hier!

    3 Mal editiert, zuletzt von Berny (18. Januar 2011 um 15:28)

  • Die Vermieterin ist verpflichtet, die Wohnung zum vereinbarten Mietbeginn im vertraglich vereinbarten Zustand zu übergeben. Ist dies nicht möglich, haftet die Vermieterin für die entstehenden Folgekosten.

    Andererseits sind die Vormieter verpflichtet, die Wohnung zum vereinbarten Auszugstermin in dem vereinbarten Zustand zurück zu geben. Entstehen jetzt der Vermieterin durch die vertragliche Nichterfüllung Schadenersatzansprüche (siehe oben), kann diese sich an den Vormietern schadhaft halten.

    Ob sich Ihre Vermieterin dieses Risikos aussetzen will, kann ich nicht beurteilen. Scheinbar kennt Ihre Vermieterin allerdings den Zustand der Wohnung. Da bis zum 31.01.2011 noch gut 14 Tage Zeit sind, sollte es meiner Meinung nach möglich sein, die Wohnung annähernd in den vertraglich vereinbarten Zustand zu versetzen.

  • Entstehen jetzt der Vermieterin durch die vertragliche Nichterfüllung Schadenersatzansprüche (siehe oben), kann diese sich an den Vormietern schadhaft halten.


    Hallo Gruwo,
    nicht nur mir passieren Verschreibser....: Besser: schadlos halten...:o
    Nix für Ungut...:)

  • immer diese VermieterINNEN... wir hatten zweimal Vermieterinnen, immer Probleme, einmal einen Herrn als Vermieter, da gab es nie was. Und hier im Forum fällt auf, man liest meistens von Problemen mit Vermieterinnen. Die machen scheinbar alles umständlich, haben immer Recht oder sind unverschämt...

    Kommt mir das nur so vor oder fällt das auch anderen auf?
    LG Melanie

  • immer diese VermieterINNEN... wir hatten zweimal Vermieterinnen, immer Probleme, einmal einen Herrn als Vermieter, da gab es nie was. Und hier im Forum fällt auf, man liest meistens von Problemen mit Vermieterinnen. Die machen scheinbar alles umständlich, haben immer Recht oder sind unverschämt...
    Kommt mir das nur so vor oder fällt das auch anderen auf?
    LG Melanie


    Ich drücke mich mal gaaaanz vorsichtig aus: Da mag was dran sein...:confused:

  • Mag wohl an der Psyche liegen. Nicht umsonst wird ja immer behauptet, dass Männer eher pragmatisch veranlagt sind, während Frauen alles ausdiskutieren müssen.... ;)

  • Hallo

    Wir haben gerade so einen ähnlichen Fall.Meine Lebensgefährtin 3 Kinder und ich haben zum 1.2.2011 einen Mietvertrag geschlossen.
    Alte Wohnung gekündigt Umzug durch ARGE genehmigt.
    Nun beginnt das Problem!Die Wohnung wurde durch eine dritte Verwaltung in Chemnitz angeboten und ist auch 1.Ansprechpartner.Für die Neuanmeldung hier Chemnitz war ein Mietvertrag beim Amt Pflicht.Dieser wurde aber von dem 3.Vermieter(Chemnitz)Zähneknirschend ausgestellt mit der Aussage ich lehne mich hier weit aus dem Fenster und der wäre aber rechtlich nicht gültig.Der eigendliche Vermieter(Berlin)will aber trotz das der Mietbeginn morgen ansteht erst die Schlüssel rausgeben,wenn eine Abtretungserklärung seitens der ARGE vorliegt,das Miete und Kaution gezahlt wird.Dem Vermieter liegt aber vor,das die Wohnung angemessen ist und den Richtlinien der Stadt endspricht.Die Arge sagt aber klip und klar diese Erklärung können sie nicht ausstellen,der der Antrag erst neu eingereicht wurde und dieser benötigt eine Bearbeitungszeit durch die Leistungsabteilung.Bedeutet der Mietvertrag der dem Amt vorgelegt wurde(beide haben unterschrieben)war ein Fake?Das nächste Problem ist wir haben kein Wohnraum,da der Vermieter die Schlüssel nicht rausrückt bevor die Abtretungserklärung vorliegt.Dazu kommt noch,das die alte ARGE die Zahlungen eingestellt hat und wir uns auch schon in Chemnitz auf die neue Adresse angemeldet haben.Die Kinder müssen dort auch zur Schule usw...Es war zwar nett das man für die Anmeldung einen unterschriebenen Mietvertrag bekommen hat und jetzt ist er nix mehr wehrt?Wenn das die ARGE erfährt heisst es noch hier liegt ein Betrug vor!
    Ist der Vermieter nun verpflichtet die Schlüssel rauszugeben?Oder stehen wir wegen der Sturheit der Hausverwaltung auf der Strasse?
    Mfg Fam.Werner

  • Um anwaltliche Hilfe werden Sie in diesem Fall kaum herum kommen.

    Einerseits liegen hier Schadenersatzansprüche vor, wenn die Wohnung nicht fristgerecht übergeben wird, da ja ein unterschriebener Mietvertrag existiert. Wenn der Vermieter jetzt behauptet, der Vertrag sei aufgrund falscher Unterschriften nicht gültig, so könnte unter Umständen hier sogar ein Betrug vorliegen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!