Hallo,
meine Frage betrifft die Nebenkostenabrechnung für unsere alte Wohnung. Das Haus, in dem sich diese befand und wurde Mitte Juli 2015 verkauft. Nun haben wir Ende Dezebmber die Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum vom 15. Juli bis 31. Dezember 2015 von dem neuen Besitzer erhalten.
Meine Frage ist nun, ob diese so gültig ist, oder der neue Besitzer für das gesamte Jahr hätte abrechnen müssen. Auf Nachfrage meinte er zu uns, dass für den vorherigen Zeitraum der alte Besitzer zuständig gewesen wäre, da er weder Zahlungen noch Unterlagen von ihm erhalten hat. Die Wohnungsverwaltung, die das Haus vor dem Verkauf verwaltet hat, meinte dagegen, dafür wäre der neue Besitzer zuständig. So habe ich das auch auf mehreren Internetseiten gelesen.
Im Mietvertrag steht, dass der Abrechnungszeitraum 12 Monate beträgt und im Vorjahr wurde vom 1.1. bis zum 31.12. abgerechnet.
Ich hoffe, es war verständlich.
Vielen Dank schon im Voraus