Fenstermechanismus kaputt - muss der Vermieter Reparaturkosten übernehmen?

  • Hallo liebe Helfer,

    in meiner Wohnung ist mir beim normalen Gebrauch des Fenster plötzlich der Griff "durchgedreht".

    Muss ich die Reparatur selbst zahlen oder muss das mein Vermieter zahlen?


    >>>Zusatzinfos:<<<

    Seitdem sind die Einstellung "ganz auf", auf Kipp" und "geschlossen" willkürlich, d.h. man muss immer sehr viel rumprobieren, bis man die gewünschte Option gefunden hat.
    Außerdem lässt sich das Fenster nicht mehr ganz schließen, es bleibt immer ein kleiner Spalt, durch den sehr viel kalte Luft zieht.

    Natürlich stört mich das, das treibt gerade jetzt, im tiefsten Winter die Heizkosten in die Höhe.
    Daher möchte ich es so bald wie möglich beheben lassen - eigene Versuche haben nichts gebracht, womöglich muss da nur mal jemand mit minimaler Ahnung (die ich nicht habe) etwas in der Fenstereinstellung ändern ... (ein Handwerker eben)
    - oder irgendwas ist gebrochen und muss ausgetauscht werden, was ich nicht hoffe.
    vielleicht kann mein Vermieter den Schaden sogar selbst reparieren, vielleicht muss ein Handwerker bestellt werden und die Reparatur ist gar nicht teuer ...

    in jedem Fall würde ich gerne wissen, wer denn nun die Kosten tragen muss.

    Hat da jemand Ahnung? Wäre nett,danke


    PS: ich habe nichts außerordentliches an dem Fenster gemacht oder so, auch nicht übertrieben feste am Griff gedreht, der drehte plötzlich beim gany normalen schließen durch.

  • Wenn der Griff abgebrochen wäre, dann würde das (vermutlich) in deinen Aufgabenbereich fallen (Stichwort Schönheitsreperatur). Da es sich aber um den Mechanismus dahinter dreht, der nicht in deinem direkten Zugangsbereich liegt, ist dem VM dieser Schaden mitzuteilen. Er muss sich meiner Meinung nach darum kümmern. Kosten trägt der VM

  • Schau in deinen Mietvertrag, was dort zu Kleinreparaturen vereinbart ist, dann weißt du, wer diese Reparatur bezahlen muss. Da man aber erst nach getaner Arbeit den Preis kennt, kann man sich ausrechnen, dass jede Rechnung über diesen Betrag, die höher ist als im Vertrag vereinbart, der Vermieter bezahlen muss.

    Aber du solltest ganz schnell den Vermieter über den Defekt informieren. Das hätte eigendlich schon passiert sein müssen, denn das ist wichtiger als hier im Forum zu posten.

    http://www.123recht.net/Kleinreparatur…g-__a28637.html

  • Wenn der Griff abgebrochen wäre, dann würde das (vermutlich) in deinen Aufgabenbereich fallen (Stichwort Schönheitsreperatur).


    Quatsch, ganz großer Quatsch. Schönheitsreparaturen haben immer etwas mit dem Streichen o.ä. zu tun, nie mit dem Austausch der Reparatur oder dem Ersatz von Dingen.

    Und es heißt Reparatur, nicht Reperatur, und wer den kleinen Unterschied nicht beherrscht, hat von anderen Dingen auch keine Ahnung.

  • Ein abgebrocherer Griff ist instandzusetzen um die Funktion des Fensters wiederherzustellen. Hat nix mit Schönheit zu tun. Also grundsätzlich VM-Angelgenheit - es sei denn, jemand sonst hat sich mit Gewalt daran versucht.

  • Um beim Thema zu bleiben: Richtig. Nicht Schönheitsreparatur, sondern Kleinreperaturklausel.

    An meiner Einschätzung ändert das aber trotzdem nichts. Ein abgebrochener Griff liegt meiner Meinung nach im direkten Zugriff des Mieters und fällt insofern unter die Kleinreparatur. Die Höchstgrenze dafür liegt aber grob bei 80-100€ pro Fall.

    Beim Fall hier geht es aber immer noch um den Mechanismus. Dieser ist m. E. nicht im direkten Zugriff des Mieters und daher nicht von der Klausel (falls sie denn überhaupt im Mietvertrag steht) abgedeckt.

    Einmal editiert, zuletzt von Gecko (9. Februar 2017 um 22:25)

  • Um beim Thema zu bleiben: Richtig. Nicht Schönheitsreparatur, sondern Kleinreperaturklausel.

    An meiner Einschätzung ändert das aber trotzdem nichts. Ein abgebrochener Griff liegt meiner Meinung nach im direkten Zugriff des Mieters und fällt insofern unter die Kleinreparatur. Die Höchstgrenze dafür liegt aber grob bei 80-100€ pro Fall.

    Beim Fall hier geht es aber immer noch um den Mechanismus. Dieser ist m. E. nicht im direkten Zugriff des Mieters und daher nicht von der Klausel (falls sie denn überhaupt im Mietvertrag steht) abgedeckt.


    Der hinter dem Griff befindliche Mechanismus fällt m.E. nicht unter die Kleinreperaturklausel.

  • Instandsetzungs-Tip: Fenster öffnen, gucken ob Schmutz in Verriegelung und auch am Ramen ist, dann Fenster mit leichtem Druck schließen, gleichzeitig Griff solange vorsichtig drehen und darauf achten, dass der Spalt verschwindet und Fenster schließt. Klingt so, als ob die Verriegelung derzeit in der Kippstellung ist (dann sollte der Spalt auch nicht gleichmäßig verlaufen). Wenn Silikonöl zur Hand, auch mal in die Verriegelung sprühen. Sollte das Fenster wieder vernünftig schließen, sofort auf die Kippfunktion steht, immer alles unter Druck am Rahmen.

  • Hallo, Fragentos

    vermutlich Kunststofffenster. Mein Miieter hatte das gleiche Problem mit dem Mechanismus. Der hatte plötzlich das ganze Fenster in der Hand, dabei wollte er nur kippen. Ich konnte das Fenster wieder in Ordnung bringen. Seither weise ich Neumieter im Fensteröffnen und -schließen ein. Die Reparaturkosten hätte der Mieter zahlen müssen, wenn ein Handwerker nötig gewesen wäre.

  • Hallo, Fragentos

    vermutlich Kunststofffenster. Mein Miieter hatte das gleiche Problem mit dem Mechanismus. Der hatte plötzlich das ganze Fenster in der Hand, dabei wollte er nur kippen. Ich konnte das Fenster wieder in Ordnung bringen. Seither weise ich Neumieter im Fensteröffnen und -schließen ein. Die Reparaturkosten hätte der Mieter zahlen müssen, wenn ein Handwerker nötig gewesen wäre.

    Hallo
    warum hätte der Mieter zahlen müssen?

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