Heizungsabrechnung - ist das wirklich alles Wartung und muss von mir bezahlt werden?

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    Bei der Wartung des Gaskachelofens meiner Mietwohnung habe ich die oben abgebildete Abrechnung erhalten. Neben der Wartung wurden mir dabei ein Steuergerät DKG 972 und eine Zündelektrode und Ion-Elektrode in Rechnung gestellt. Sind das nicht Reparatur-Arbeiten, die der Vermieter tragen muss? Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar :)

    Liee Grüße Marcel

  • Austausch Steuergerät und Elektrode sind Reparatur, keine Wartung.

    Bestenfalls der Austausch von Dichtungen oder Filtern kann mit zur Wartung gerechnet werden.

  • Ist das ganz sicher? Gibt es da irgendeinen Paragraphen oder irgendetwas worauf ich mich beziehen kann? Muss der Rechnung ja schriftlich widersprechen, dass ich nur die Wartung bezahle und nicht den Rest.

  • Was zu einer Heizungswartung gehört kannst Du hier nachlesen

    http://www.heiz-tipp.de/ratgeber-300-umfang.html


    § 1 Betriebskostenverordnung

    Betriebskosten

    (1) Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

    (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
    1. die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),
    2. die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (11. Februar 2017 um 14:43)