Auszug 1 Person, kein neuer Mietvertrag - Nebenkosten-Anpassung / -Erstattung

  • Hallöchen Community,

    habe da folgende Situation:

    Ich hatte bis vor etwa 3 Jahren mit jemandem zusammen gewohnt. Diese Person ist dann ausgezogen, wir hatten beide zusammen auf einer Kündigung unterschrieben und es ging an den Vermieter. Bei mir war es damals unsicher, ob ich wohnen bleibe, also war das erst mal offen, es kamen auch bereits Leute die vom Vermieter zur Besichtigung geschickt wurden. Sodann hatte ich mich dann aber doch dazu entschieden, in der Wohnung zu bleiben und habe dies lediglich mündlich dem Vermieter mitgeteilt, aber habe dann nie einen neuen Mietvertrag bekommen und auch keine sonstige Anpassung der Nebenkosten, die zuvor ja für 2 Personen berechnet wurde.

    Meine monatlichen Nebenkosten betragen 90 € ohne Strom & Gas. Im Mietvertrag selbst ist keine Angabe zur Größe der Wohnung zu finden, die Angabe "qm Wohnfläche" ist einfach leer. Im Haus ist lediglich ein einzelner Wasserzähler, es gibt keinen eigenen für die einzelnen Parteien. Ich hatte bisher noch nie eine Nebenkosten-Abrechnung erhalten.

    Meine Frage nun: Kann ich vom Vermieter noch im nachhinein die Nebenkosten anpassen und zu viel gezahlte Nebenkosten der letzten Jahre zurückverlangen?

    Ich bedanke mich vielmals für jede hilfreiche Antwort im Voraus.


  • Meine monatlichen Nebenkosten betragen 90 € ohne Strom & Gas. Im Mietvertrag selbst ist keine Angabe zur Größe der Wohnung zu finden, die Angabe "qm Wohnfläche" ist einfach leer.

    Kann ich vom Vermieter noch im nachhinein die Nebenkosten anpassen und zu viel gezahlte Nebenkosten der letzten Jahre zurückverlangen?


    Wenn keine Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, dann dürfte es sich um ein Pauschale der Betriebskosten handeln. Solch eine Pauschale müsste aber im Mietvertrag vereinbart sein. Wenn das nicht der Fall ist, dann verlange vom Vermieter, dass er eine Abrechnung der Vorauszahlungen erstellt.

    Letzte wichtige Frage, ist die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, oder wohnst du mit dem Vermieter zusammen unter einem Dach?

  • Was genau ist denn zu Nebenkosten vertraglich vereinbart?

    Monatliche Vorauszahlungen oder eine Pauschale?

    Davon abgesehen könnte man, da der ursprüngliche Vertrag beendet ist, davon ausgehen das hier ein neuer mündlicher Vertrag zustande gekommen ist.

    Da müßte der Vermieter nachweisen das überhaupt vereinbart ist das Du Nebenkosten zahlen sollst.

  • Zitat

    Wenn keine Wohnungsgröße im Mietvertrag vereinbart ist, dann dürfte es sich um ein Pauschale der Betriebskosten handeln. Solch eine Pauschale müsste aber im Mietvertrag vereinbart sein.

    Im damaligen Mietvertrag steht "Die monatlichen Nebenkosten betragen pauschal", anschließend der Betrag.

    Zitat

    Letzte wichtige Frage, ist die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, oder wohnst du mit dem Vermieter zusammen unter einem Dach?

    Die Wohnung ist in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Parteien, der Vermieter wohnt nicht im Haus.

    Zitat

    Was genau ist denn zu Nebenkosten vertraglich vereinbart?

    Monatliche Vorauszahlungen oder eine Pauschale?

    Bis auf den bereits genannten Punkt steht nichts weiteres im damaligen Mietvertrag.

    Einmal editiert, zuletzt von Andalin (12. Februar 2017 um 12:45)

  • Im damaligen Mietvertrag steht "Die monatlichen Nebenkosten betragen pauschal", anschließend der Betrag.

    Dann muß der Vermieter keine Abrechnungen machen. Mit den 90 € ist alles erledigt.

    Ist auch nicht vereinbart das die BK-Pauschale verändert werden kann, kann sie der Vermieter auch nicht erhöhen. Allerdings kannst Du auch nicht verlangen das sie verringert wird.

    Das ursprünglich mal 2 Personen in der Wohnung gewohnt haben ändert daran nichts.

    Wie groß die Wohnung ist kann man ausmessen.

  • mit jemandem zusammen gewohnt. Diese Person ist dann ausgezogen, wir hatten beide zusammen auf einer Kündigung unterschrieben

    Sodann hatte ich mich dann aber doch dazu entschieden, in der Wohnung zu bleiben und habe dies lediglich mündlich dem Vermieter mitgeteilt, aber habe dann nie einen neuen Mietvertrag bekommen


    Interessant, Du wohnst dort also schwarz???

  • Zitat

    Ist auch nicht vereinbart das die BK-Pauschale verändert werden kann, kann sie der Vermieter auch nicht erhöhen. Allerdings kannst Du auch nicht verlangen das sie verringert wird.

    Vielen Dank für die Antwort. Also liegt es wohl am Begriff "Pauschal", dass weder nach oben, noch nach unten was geht.

    Zitat

    Interessant, Du wohnst dort also schwarz???

    Ich denke mal, dass es sich dann einfach um einen mündlichen Mietvertrag (mit gleichen Konditionen?) handelt.

  • ..Du hast dem VM mündlich mitgeteilt, dass Du da wohnen bleibst..., der VM hat nicht widersprochen und somit besteht meines Erachtens zumindest ein mündlicher Mietvertrag , sollte der bestehende nicht weiterlaufen.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (13. August 2017 um 14:55)