Hallo zusammen,
muss der Vermieter bei Abzügen von der Kaution entsprechende Rechnungen vorlegen?
Was ist, wenn der Vermieter erst am Ende der 6 Monate die Kaution abrechnet und dem Abrechnungsschreiben keine Belege/ Rechnungen beilegt? Ist dann die Verjährung eingetreten?
Wie geht es weiter, wenn nach 6 Monaten keine Abrechnung da ist und die Kaution nicht zurückgezahlt ist?
Ich möchte den Vermieter in Verzug setzen, sodass er nichts mehr fordern kann.
Was muss ich hier machen? Frist setzen, wo er entweder zahlt oder mir Gründe nennt, warum nicht gezahlt hat? Wenn diese Frist verstrichen ist, kann er dann nichts mehr geltend machen?
Nachforderungen aus Abrechnungs von Betriebs- und Nebenkosten sind wegen Pauschale ohne Abrechnung nicht möglich.