Liebes Forum,
ich hoffe, jetzt klappt es mit den neuen Thread. Also hier noch einmal meine Frage.
Mein Mann und ich mussten aufgrund einer "Verwertungskündigung" unser gemietetes Objekt verlassen. Der Vermieter konnte auch in zweiter Instanz ein Gericht überzeugen, dass es keine andere Möglichkeit der wirtschaftlichen Verwertung gibt, als uns Mieter zu kündigen und das Haus sehr aufwändig zu sanieren. Es sollten zwei "Komfort-Wohneinheiten" entstehen.
Nach nun etwas mehr als einem Jahr liegt unser ehemaliges Zuhause noch immer verlassen da. Es ist nichts passiert, das Grundstück verwildert.
Meine Frage: Wie lange darf sich ein Vermieter Zeit lassen, seine angekündigte Sanierung durchzuführen? Gibt es dafür überhaupt einen Zeitrahmen?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, denn ich finde im www leider gar nichts zu diesem Thema.
Viele Grüße
Nenaja