Hilfe bei pauschalen Nebenkosten und Auszug...

  • Hallo,
    ich habe auch eine Frage.
    Ich bin Vermieter und habe eine Anliegerwohnung möbiliert vermietet.
    Die Betriebskosten (inklusive Wasser, Strom und Heizung) werden PAUSCHAL abgerechnet.
    Mieter wurde vom Arbeitgeber gekündigt, zieht sofort wieder in seine Heimat und übergibt mir das Apartment ohne Mängel mit Schlüsselrückgabe und gleichzeitiger Kündigung (gesetzliche Frist 3 Monate).
    Meine Frage: Muß mein Mieter auch die vereinbarten pauschalen Nebenkosten bis zum offziellen Mietende (bzw. Einzug Nachmieter) zahlen oder nur die Kaltmiete ?
    (Die Anliegerwohnung hängt an unserem Heiz- und Stromzähler und kann nicht extra ausgelesen werden. Daher pauschale Nebenkosten)
    Christian

  • Einliegerwohnung heißt das. Aber das nur nebenbei.


    Miete und Nebenkosten, egal ob pauschal oder als Vorauszahlungen, sind bis Vertragsende zu zahlen.


    Wenn man möchte kann man als Vermieter dem Mieter etwas entgegen kommen und vereinbaren das er während der Kündigungsfrist, weil er die Wohnung ja nicht mehr nutzt, mit ein paar Euro entgegen kommen.


    Müssen muß man aber nicht.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari ()

  • Hallo anitari,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ist dies auch der Fall, wenn der Mieter nachweislich (durch Abnahme der Einliegerwohnung und Schlüsselübergabe) keinen Strom, Wasser etc. mehr verbraucht hat ?
    Christian

  • Hallo anitari,
    vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ist dies auch der Fall, wenn der Mieter nachweislich (durch Abnahme der Einliegerwohnung und Schlüsselübergabe) keinen Strom, Wasser etc. mehr verbraucht hat ?
    Christian


    Ist so.


    Pauschal ist pauschal. Ob und wie viel verbraucht wurde/wird ist wurscht.