Kündigung wg Eigenbedarf - Formulierung Gegenschreiben

  • Hallo,

    ACHTUNG: Kurzform weiter unten. ;)

    Ich wohne seit mittlerweile 12 Jahren in einer Eigentumswohnung in Berlin. Bisher war alles gut. Leider wurde jedoch im Oktober meine Wohnung an einen neuen Eigentümer verkauft (auch mir wurde die Wohnung vorher angeboten) und dieser hat nun (nachdem er im Grundbuch steht) Eigenbedarf angemeldet. Laut Mieterschutzbund ist diese Kündigung auch OK und ich kann nichts weiter dagegen machen.

    Die Kündigung selbst habe ich Ende Januar erhalten und ich soll zum 31.10.2017 ausziehen - die Kündigungsfrist ist also auch gewahrt.

    Um Folgendes geht es mir nun: Der nette Herr vom Mieterschutzbund meinte, dass ich ihm ein Schreiben schicken soll mit dem Hinweis, dass ich die Kündigung gelesen habe, man mir doch aber bitte noch etwas Zeit geben soll um diese zu prüfen. Die Frist für den Einspruch läuft Ende August erst aus und somit habe ich noch genug Zeit. Da ich auch eine Rechtsschutzversicherung habe, hat er mir gesagt ich könne es auch darauf ankommen lassen und der Kündigung im August widersprechen. Dann müsste er eben Klage einreichen etc. und bis das alles durch ist würde ein weiteres Jahr (mindestens) vergehen. Ich würde zwar vor Gericht verlieren, aber dank der Rechtsschutz ja lediglich die Eigenbeteiligung von 150€ bezahlen.

    So weit will ich aber eigentlich gar nicht gehen. Ich gucke mich aktuell bereits in Berlin nach Wohnungen um und bin auch bereit, zum 31.10.2017 auszuziehen, WENN der neue Eigentümer mir ETWAS entgegen kommt. Folgendes Problem habe ich aktuell: 1. Die Wohnung ist stark verschimmelt und der Eigentümer hat in einem persönlichen Gespräch bereits gesagt, dass eine simple Renovierung hier nicht reicht sondern in den Wänden etwas gemacht werden soll. Er fordert dennoch eine Renovierung der Wohnung zuvor. Dies halte ich für völlig unnötig, da die Schimmelbekämpfung danach ohnehin die Wände aufstemmen wird.
    2. Ich würde gerne so spontan wie möglich ausziehen und auf den Rest der Miete verzichten. Er hatte mir ohnehin schon angeboten, mir finanziell entgegen zu kommen sollte ich bis 31.12.2016 ausgezogen sein. Hier war mir jedoch die Summe zu gering (2000 €) und ich habe abgelehnt.

    Dies würde ich jetzt gerne dem neuen Eigentümer schreiben. Der nette Herr beim Mieterschutzbund fand hier auch eine tolle Bezeichnung, die mir leider nicht mehr einfällt. Irgendwas im Sinne von: "Um weiteren Ärger und eventuelle Klagen zu vermeiden, wollte ich fragen ob wir nicht eine gemeinsame, einvernehmliche Lösung finden". Sein Ziel war, dass der neue Eigentümer mir ein Angebot macht wie wir uns einigen, ohne das ich ihm direkt meine Vorschläge unterbreite.

    Wichtig ist: Es soll klar werden, dass ich bereit wäre notfalls auch mit einer Klage zu leben, sollte er mir nicht entgegen kommen. Möchte er also wirklich den unbürokratischen und einfachen Weg gehen, müsste er mir entgegen kommen. In dem Fall eben mit Erlass der restlichen Miete sollte ich früher ausziehen und natürlich Verzicht auf Renovierung.

    Könnte mir hier jemand helfen und mir sagen, wie ich dies am cleversten formulieren kann, ohne das ich ihm direkt drohe weil das könnte ja sicherlich vor Gericht negativ ausgelegt werden. Ich will es eigentlich gar nicht darauf ankommen lassen, sondern lediglich auf unsinnige Dinge verzichten und mir in Ruhe eine neue Wohnung suchen. Zeit bleibt ja noch etwas. ;)

    Vielen Dank für die Hilfe. :)

    KURZFORM:
    Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Starker Schimmelbefall der Wohnung. Neuer Eigentümer möchte Schimmelbekämpfung durchführen wenn ich ausgezogen bin. Forderung in Kündigung: Vorher Renovierung der Wohnung. Möchte dies abwenden und möchte ihm intelligent formulieren, dass er mir entgegen kommen muss wenn er nicht gerichtlich gegen mich vorgehen möchte. Ziel: Erreichen das keine Renovierung und Verzicht auf Zahlung der Miete bis zum Kündigungszeitpunkt (31.10.) falls ich vorher ausziehe.

    Einmal editiert, zuletzt von Meff (16. Februar 2017 um 09:09) aus folgendem Grund: Kurzform hinzugefügt

  • Zitat

    2. Ich würde gerne so spontan wie möglich ausziehen und auf den Rest der Miete verzichten

    Den Rest der Miete? Du meinst wohl die Mietzeit.

    Nichts einfacher als das. Wenn Du eine Wohnung gefunden hast kündigst Du mit der für Mieter gelten Frist von 3 Monaten. Das macht jedoch nur Sinn wenn damit der Vertrag mindestens 1 Monat früher als die Kündigungsfrist des Vermieters endet.

    Zitat

    Da ich auch eine Rechtsschutzversicherung habe, hat er mir gesagt ich könne es auch darauf ankommen lassen und der Kündigung im August widersprechen. Dann müsste er eben Klage einreichen etc. und bis das alles durch ist würde ein weiteres Jahr (mindestens) vergehen. Ich würde zwar vor Gericht verlieren, aber dank der Rechtsschutz ja lediglich die Eigenbeteiligung von 150€ bezahlen.

    Mieterbund:mad:, mehr sage ich nicht.

    Du weißt schon das eine RS-Versicherung die Kosten nur übernimmt wenn Aussicht auf Erfolg eines Prozesses besteht?

    Der Mieterbund hat dir bestätigt das die Kündigung OK ist und dir gleichzeitig geraten den Vermieter zu "erpressen"?

    Der Vermieter ist hier in der eindeutig besseren Position. Sprich er könnte dich am ausgestreckten Arm baumeln lassen und auf die Einhaltung des Vertrages bestehen, nicht mehr und nicht weniger.

  • Hallo,

    was du vor hast ist eine Riesensauerei. Du weißt, dass dein Vermieter im Recht ist und versuchst dennoch in zu erpressen, weil du ihm sonst erhebliche Schwierigkeiten machen könntest.

    Und so ein Vorgehen wird dir vom Mieterbund empfohlen? Der gleiche Mieterbund, der nicht oft genug betonen kann, wie böse die Vermieter in dieser Republik sind.

    Von mir keine Unterstützung für Typen wie dich.

    Aber mach ruhig weiter mit deinem Plan. Verliere den Rechtstreit und lass deine Rechtschutzverischerung bezahlen (falls sie diesen aussichtslosen Fall übernimmt). Ruckzuck kündigen sie den Vertrag und dann stehst du ohne Rechtsschutz da, wenn du ihn wirklich brauchst.

    Gruß
    H H

  • Hallo,

    was du vor hast ist eine Riesensauerei. Du weißt, dass dein Vermieter im Recht ist und versuchst dennoch in zu erpressen, weil du ihm sonst erhebliche Schwierigkeiten machen könntest.

    Hallo,

    nein, das hast Du falsch verstanden. Ich WILL ja rechtzeitig ausziehen und habe gar nicht vor das ganze vor Gericht gehen zu lassen. Alles was ich verhindern will, ist, das ich die Wohnung komplett renoviere, wenn er danach ohnehin die Wände aufstemmt. Das er das vorhat hat er bereits beim Vorgespräch gesagt. Hier war seine Mutter mit dabei die Schimmelexpertin ist. Ich habe wirklich starken Befall in fast allen Zimmern (abgesehen vom Wohnzimmer) und da macht es wenig Sinn, wenn ich zuvor noch einmal die Wände streiche oder die Tapete erneuere. Er wird danach (ohne Frage) die Wände aufstemmen müssen um grundlegend etwas gegen den Schimmel zu tun. Simple Möglichkeiten wie beispielsweise Schimmelsprays etc. habe ich schon probiert, allerdings ohne Erfolg. Der Befall ist einfach zu stark.

  • Unsinnige Schönheitsreparaturen, weil z. B. die Mietsache saniert werden soll nach Mietende, müssen laut diverser Rechtsprecher nicht durchgeführt werden.

    Wie lange ist denn der Schimmelbefall schon bekannt und, noch wichtiger, wann der ehemalige Vermieter nachweisbar darüber informiert?

  • Meinen ehemaligen Eigentümer (bzw. die zuständige Hausverwaltung) habe ich im Mai letzten Jahres informiert. Ich hatte zwar zuvor schon immer mal wieder dunkle Stellen bemerkt, aber erst nach dem letzten Winter wurde es dann wirklich heftig. Zuvor konnte ich den Schimmel noch selbst bekämpfen mit Sprays etc.

    Leider ist nie etwas passiert, abgesehen davon, das ich einige Mails und auch Fotos geschickt hatte. Da hier bereits der Plan des Verkaufes im Vordergrund stand, wird die alte Hausverwaltung sich eben Zeit gelassen haben. Der Makler, der die Wohnung verkaufen sollte, hat sich die Fotos ebenfalls zuschicken lassen, aber vermutlich nur um sie dem zukünftigen Eigentümer direkt zu zeigen. Passiert ist, wie gesagt, nie etwas.

    Als dann mein neuer Eigentümer zur persönlichen Besprechung (Oktober 2016) vorbeikam, hat er sich schockiert geäußert und gesagt, dass er allein aufgrund der gesundheitlichen Gefahr hier so gar nicht wohnen wollen würde. Deswegen wollte er, dass ich so schnell wie möglich ausziehe (zu Ende Dezember 2016) damit er die Schimmelbekämpfung starten kann. Dies machte für mich aufgrund der geringen Summe die er mir bot (2000€) jedoch keinen Sinn, da ich derzeit noch eine sehr günstige Miete zahle und bei einem Umzug mit ca. 200-250€ Mehrkosten pro Monat rechnen muss. Das gesparte Geld lege ich derzeit beiseite um dann beispielsweise die Kaution für die neue Wohnung zu zahlen und eventuelle Dinge wie Teppich/Farbe etc.

  • naja erstens wird die RSV das übernehmen und mit Berufung und Vollstreckungsschutzantrag vergehen hier schnell 24 Monate + .

    Im Grunde musst du dich schriftlich mit dem VM einigen, dass du dich verpflichtet bis zum Termin x eine neue Wohnung zu beziehen. Sollte das nicht möglich sein, gewährt eine Zusatzziehfrist von y. Im gegenzug entlässt er dich jederzeit bis zum Termin mit einer verkürzten Kündigugnsfrist von (2)4 Wochen aus dem Vertrag. Die Rückgabe erfolgt besenrein. fertig.

  • Genau DAS ist ja das Problem. Einer weiteren Nutzung hat der neue Eigentümer bereits in der Kündigung im Voraus widersprochen. Falls Bedarf besteht, kann ich die Kündigung auch gerne hier einmal geschwärzt einstellen.
    Die verkürzte Kündigungsfrist und die Rückgabe "besenrein" möchte ich eben erwirken. Ich weiß nur nicht so recht, wie ich das dem Eigentümer vermitteln soll. Prinzipiell will ich es auf keinen Fall auf einen Rechtsstreit hinauslaufen lassen. Also möchte ich ihm quasi nicht drohen, ihm aber klar machen das ich so nicht einverstanden bin und es notfalls darauf ankommen lassen würde (auch wenn dem nicht wirklich so ist). Nur wie soll ich das juristisch korrekt formulieren ohne das dies nachher gegen mich verwendet werden könnte?

    Ich bin was das angeht wahrscheinlich sehr vorsichtig, aber ich weiß wirklich nicht, wie viel ich mir erlauben darf und was eben nicht. Auch weiß ich, dass das Thema Schimmel quasi mein letzter Trumpf im Ärmel ist mit dem ich noch irgendwas erreichen kann...auch wenn es mir lieber wäre das Problem würde gar nicht erst existieren.


  • Die verkürzte Kündigungsfrist und die Rückgabe "besenrein" möchte ich eben erwirken.

    Welche verkürzte Kündigungsfrist?

    Die für Euch als Mieter ist 3 Monate. Das schrieb ich doch schon.

    Zitat

    Ich weiß nur nicht so recht, wie ich das dem Eigentümer vermitteln soll.

    Wegen der Kündigungsfrist mußt Du gar nichts vermitteln. Die ist gesetzlich festgelegt.

    Was genau steht denn zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?


    Zitat

    Falls Bedarf besteht, kann ich die Kündigung auch gerne hier einmal geschwärzt einstellen.

    Tu das.

  • Welche verkürzte Kündigungsfrist?


    Wegen der Kündigungsfrist mußt Du gar nichts vermitteln. Die ist gesetzlich festgelegt.


    Tu das.


    Im Gesetz ist nur festgelegt, das für den Mieter keine längere Frist vereinbart werden kann. Eine verkürzung der Frist unter 3 Monate zuGunsten des Mieters ist ausdrücklich nicht verboten. Diese Verkürzung kann der Vermieter gewähren im Tausch gegen was anderes.
    z.B. keine Mätzchen machen bei der Eigenbedarfskündigung.
    Sollte man halt nicht zu offensichtlich schriftlich fixieren.
    Rechtlich ist es nun mal so: der Käufer hat das Recht wegen Eigenbedarf zu kündigen, der Mieter hat das Recht die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch AG und LG prüfen zu lassen. Das dauert halt, obwohl beide nur Ihre Rechte wahr nehmen.
    Zeit =Geld und wenn sie nicht gestorben sind ...
    einigen sie sich aussergerichtlich auf etwas mit dem beide leben können. z.b. eine verkürzte Kündigungsfrist.


  • Was genau steht denn zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag?

    Folgendes steht dazu im Mietvertrag:
    "Der Verpflichtete (Mieter) hat die Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung regelmäßig und fachgerecht vornehmen zu lassen. Die Schönheitsreparaturen umfassen insbesondere:
    Anstrich und Lackieren der Innentüren sowie der Fenster und Außentüren von innen sowie sämtliche Holzteile, Versorgungsleitungen und Heizkörper, das Weißen der Decken und Oberwände sowie der wischfeste Anstrich bzw. das Tapezieren der Wände."

    Anbei ist auch noch die Kündigung. Vielen Dank schon einmal für die Hilfe, wirklich. Ich will das Ganze halbwegs unkompliziert und leicht über die Bühne bringen. Eine Wohnung in Berlin zu finden ist schon schwer genug und auch wenn ich hier schon ewig wohne, so hänge ich doch sehr an der Wohnung. :(
    Kündigung.jpg

  • Zur "Kündigung": Ich "vermisse" den konkreten Ausspruch der Kündigung. Dass er kündigen "muss", ist da nicht zielführend.
    Ausserdem schreibt er "wir", obwohl seine LG ausgezogen ist.

  • Das finde ich auch nicht so wichtig. Mir gehts eher um die Verhinderung der Renovierung. Und, im Idealfall, Verzicht auf restliche Mietzahlung falls ich spontan was finden sollte. Im Besten Fall noch nicht einmal mehr die 3 Monate sondern nur noch für den laufenden Monat. DAS wäre quasi das ideale.

  • Also, jetzt mal Butter bei die Fische: Habt ihr ne tolle Idee, wie ich das ganze sinnvoll formulieren könnte? Ich muss dieses Schreiben langsam fertig machen damit ich wirklich anfangen kann mich um eine neue Wohnung zu kümmern. Die Situation in Berlin ist ja recht katastrophal und es wird wohl leider auch eine ganze Weile dauern bevor ich endlich was Neues gefunden habe.

  • Also, jetzt mal Butter bei die Fische: Habt ihr ne tolle Idee, wie ich das ganze sinnvoll formulieren könnte?


    Rechtsberatung gibt es hier (gottseidampf) nicht. Schreib' doch einfach das, was Du aus diesem Thread bisher gelernt hast, per Einwurfeinschreiben.

  • Rechtsberatung gibt es hier (gottseidampf) nicht.


    Das unterstütze ich. Es geht auch weniger um eine Rechtsberatung als mehr oder weniger darum, wie ich das alles schreiben soll. Ich meine, klar, ich kann auf den Schimmel hinweisen und die damit hinfälligen Renovierungen meinerseits. Aber wie soll ich es clever formulieren, dass ich auf eine weitere Zahlung der Miete verzichten möchte, wenn ich frühzeitig ausziehe. Dies hätte ja auch für den Vermieter Vorteile da er dadurch früher mit der Schimmelbeseitigung anfangen kann. Dies wollte er ja ohnehin am liebsten sofort machen - allerdings nicht bevor ich ausgezogen bin.