Hallo liebes Forum!
Wir (meine Freundin und ich) haben mittlerweile die 5. Kündigung auf Grund von Eigenbedarf erhalten.
Diese entspricht den gesetzlichen Vorgaben und wir sollen nun zum 31.07.2017 ausziehen.
Soweit, so gut.
Wir sind auch mittlerweile schon auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Die Frage die sich uns nun stellt ist: Sind wir verpflichtet auf das Kündigungsschreiben in irgendeiner Weise zu antworten, bzw. gibt es irgendeinen Paragraphen der uns dazu verpflichtet, oder müssen wir nicht auf das Schreiben reagieren?
GLG
BMF