Hallo liebe Forumsteilnehmer,
ich hätte ein Frage zu folgender Konstellation:
Zustellung BKA 2014 am 11.12.2015 (mit inhaltlichen Fehlern).
Zustellung Korrektur BKA 2014 am 23.12.2015.
Mit der Zustellung der BKA 2015 am 12.12.2016 sind mir erst weitere inhaltliche Fehler der BKA 2014 aufgefallen (da plötzlich aus Kulanzgründen auf die Verrechnung der Nebenkosten Tiefgarage (Strom + Reinigung) verzichtet wurde)
Der Stellplatzmietvertrag ist vom Mietvertrag der Wohnung losgelöst und enthält keine Klausel zu Abrechnung der Nebenkosten. Damit hätten in meinen Augen die Nebenkosten der Tiefgarage nicht mit der BKA der Wohnung berechnet werden. Ist mir leider erst zu spät aufgefallen.
Ich habe am 20.12.2016 einen Einspruch (persönliche Abgabe) zur BKA 2014 eingelegt.
Mitte Februar habe ich nun eine Rückmeldung von der Hausverwaltung erhalten, dass die Einspruchsfrist für die BKA 2014 am 11.12.2016 erlöschen ist und damit mein Einspruch zu spät kommt.
Nun meine Frage: Ist die Antwort der Hausverwaltung und die Ablehnung des Einspruchs korrekt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldungen!