Vermieter Abmahnen wie kann ich dies richtig Formulieren?

  • Guten Tag zusammen,


    Ich würde gerne meinen Vermeiter abmahnen.Folgende Situation ist aktuell das Problem:


    Mein Vermieter will das ich ihm Monatlich alle Zählerstände (auch die Zähler mit denen er nichts zu tun hat) schicke und schreibt mir diesbezüglich fast Täglich Emails.
    Desweiteren will er das ich im Kaminschacht eine Reinigungsklappe auf meine kosten einbauen lasse.
    Zudem kommt noch das er seinen Krempel in meiner Garage die ich auch mit gemietet habe lagert und nicht weg räumen will. Seien begründung dafür "Ich hätte ja mehr als genug Platz"


    Jetzt kommt der knaller.
    Solange ich die ersten 2 Punkte nicht erfülle plus Dokumentation aller Fenster (auch die des Nachbarn) welche getauscht werden müssten, will er den Gastank nicht befüllen.
    Jetzt sitzen wir in einer Wohnung für die ich Monatlich 1000€ Zahle und friere mir den Arsch ab


    Da ich noch nie eine Abmahnung schreiben musste weiß ich leider nicht wie diese aussehen muss.


    MFG

  • Und was soll diese Abmahnung bewirken? Nichts! Geh zum Anwalt und lasse dir von dem helfen, denn von dir alleine wird das nur eine Lachnummer für die Bütt.

  • Heizung ohne Funktion = Mietminderung (Abmahnung für benötigt)
    Sein Krempel in meiner Garage = Ich besorge einen Kontainer wenn er in 2 wochen sein zeug nicht abholt verechne ich mit der Miete


    Keine sorge ich hab mich schon informiert was ich wie machen kann.
    Ich weiß nur nicht wie man Abmahnungen formuliert.


  • Ich weiß nur nicht wie man Abmahnungen formuliert.


    Du weißt auch anderes nicht. Du musst den Vermieter unter Verzug setzen und ihm ein Datum nennen, bis wann der Mangel behoben werden muss. Dieses Datum sollte ca. 14 Tage in der Zukunft liegen. Die Miete mindern kannst du aber ab dem Tag, an dem der Mangel besteht. Da das aber alles kompliziert werden könnte, solltest du das nicht ohne anwaltliche (oder Mieterverein) Hilfe machen.


    Ein Forum gibt nur Tipps und Ratschläge, Briefe formulieren u.ä. ist den Profis überlassen. Und denen darf ein Forum nicht ins Handwerk pfuschen.

  • Ich denke ich wende mich am besten mal die hier ansässige Verbraucherzentrale.
    Macht mehr Sinn.
    Zudem via einschreiben eine Unterlassung zu fordern der aktuellen Nötigung

  • Mein Reden! Mietervereine und Verbraucherzentralen dürfen neben Anwälten Rechtsberatung ausüben, du hast an der falschen Stelle um Rechtsberatung angefragt.

  • Traurig das es solche Vermieter gibt


    Es gibt auf beiden Seiten solche und solche, leider.


    Schreibe dem Vermieter so wie Du es ihm sagen würdest. Setze ihm eine Frist und teile ihm mit, dass nach dieser das Zeug aus der Garage von Dir auf seine Kosten ausgeräumt wird. (In der Annahme, es gibt keine Vereinbarungen in dieser Sache, die dem VM zum Vorteil wären)

  • Traurig das es solche Vermieter gibt


    ... und auch, dass es Leute gibt, welche sich nicht zu helfen wissen... - PS: und herumeiern, anstatt Nägel mit Köpfen zu machen.
    Was meinst Du, wie lange ein fähiger Fachanwalt benötigt, um bspw. eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, wonach der VM mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro bedroht wird, wenn er nicht binnen angemessener Zeit Abhilfe schafft. Von Mietminderung spreche ich mal gar nicht...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny ()

  • ... und auch, dass es Leute gibt, welche sich nicht zu helfen wissen... - PS: und herumeiern, anstatt Nägel mit Köpfen zu machen.
    Was meinst Du, wie lange ein fähiger Fachanwalt benötigt, um bspw. eine Einstweilige Verfügung zu erwirken, wonach der VM mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro bedroht wird, wenn er nicht binnen a
    ngemessener Zeit Abhilfe schafft. Von Mietminderung spreche ich mal gar nicht...


    Hier sind beide Seiten mit dem Klammerbeutel gepudert. Wie kann man als Mieter vom VM das Gerümpel in der eigenen Garage dulden. Andrerseit, wie kann ein VM so dreist sein, sein Gelumpe einfach in der Garage des Mieters lagern.


    Aber davon lebt eine andere Branche, die Anwälte.