Hallo,
Ende des vorletzten Jahres war ich befristete Untermieterin einer Wohnung für wenige Wochen/ Monate.
Der Hauptmieter und ich, als Untermieterin, haben für diese Zeit einen Untermietvertrag von Raummobil abgeschlossen.
Da ich die Adresse für diesen Zeitraum bei der Stadt gemeldet habe, fordert die GEZ/ Beitragsservice nun von mir eine Nachzahlung.
Im Untermietvertrag steht geschrieben:
"Der monatlich im Voraus für den jeweiligen Monat zu zahlende Mietzins beträgt 600,00 Euro. Alle vom Hauptmieter zu zahlenden Nebenkosten sind darin enthalten. Der Mietzins ist jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats zu zahlen."
Ein Anwalt schreibt hierzu:
Wenn der Hauptmieter tatsächlich keine Rundfunkbeiträge geleistet haben sollte, sind Sie zur Zahlung des Rundfunkbeitrages verpflichtet. Die mit dem Hauptmieter getroffene Vereinbarung, wonach mit der von Ihnen gezahlten Miete auch der Rundfunkbeitrag abgedeckt sein soll, hilft Ihnen gegenüber dem Beitragsservice (ehemals GEZ) nicht. Sie könnten allenfalls versuchen, sich die geleisteten Rundfunkbeiträge von dem Hauptmieter zurückzuholen.
Ich empfehle Ihnen daher, den angemahnten Beitragsrückstand kurzfristig zum Ausgleich zu bringen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass Sie mit weiteren Mahn- oder Zwangsvollstreckungskosten belastet werden.
Mich wundert sehr, dass ich den Beitragsservice leisten muss, denn meine Information ist, dass die Nebenkosten auch GEZ/ Beitragsservice abdecken.
Kann mir hier jemand weiterhelfen und vielleicht begründen, warum ein Anwalt mir Gegenteiliges schreibt?