Vertrag von Tochter aber Eltern sind sie Pächter des Grundstücks

  • Einen wunderschönen Tag,

    ich hätte da ein Paar Fragen an euch.

    Undzwar geht es darum, dass wir eine Wohnung/Haus gemietet haben.
    Ein Lager haben wir ebenfalls 1 Jahr davor bei den Pächtern gemietet.

    Lagermietvertrag: Pächter
    Wohnungsmietvertrag: deren Tochter

    Ist es zulässig das die Tochter als Nichtpächterin des Gründstück mit uns einen Mietvertrag über ein Haus auf diesem Gründstück abschließt?(Eltern bzw. Pächter haben Schulden)

    Da die Tochter gerade 18 geworden ist geht nun alles auf einmal über die Tochter(auch Lagermiete obwohl kein neuer Vertrag vorliegt)

    Zudem sollen wir die Kaution auf ihr Privatkonto zahlen sprich kein Treuhandmietkautionskonto was rein rechtlich nicht erlaubt ist. 100€ wurden bereits gezahlt auf das Privatkonto und ich habe gelesen das ich diese 100€ bei der nächsten fälligen Miete abziehen dürfte bis mir die Vermieterin einen Kontoauszug eines Mietkautionskonto gezeigt hat!?

    Da wir in nächster Zeit haben auszuziehen wegen Versetzung der Arbeitsstelle würde ich gerne von euch erfahren ob dieser Vertrag mit der Tochter überhaupt rechtens ist und ich sozusagen die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müsste?


    Vielen Dank schonmal im vorraus.

    Mit freundlichen Grüßen


  • Da wir in nächster Zeit haben auszuziehen wegen Versetzung der Arbeitsstelle würde ich gerne von euch erfahren ob dieser Vertrag mit der Tochter überhaupt rechtens ist und ich sozusagen die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten müsste?

    Ja, warum nicht? Offensichtlich kann euch doch die Tochter auch die Mietsache zur Verfügung stellen. Ob sie ihr gehört, spielt dabei überhaupt keine Rolle. Hausverwalter vermieten tagtäglich Wohnungen, die ihnen nicht gehören. Trotzdem sind die Verträge rechtens.

    Kaution: die Tochter muss die Kaution anlegen. Auf welchem Wege sie an die Kaution kommt, ist ihr überlassen. Es ist in Ordnung, dass ihr diese auf ihr Privatkonto überweist und sie die Kaution anschließend gemäß den Vorschriften anlegt. Wenn die Kaution in bar übergeben wird, ist sie ja auch zunächst im Besitz des Vermieters. Ihr könnt den Nachweis verlangen, dass die Kaution angelegt wurde, aber dazu müsst ihr sie natürlich auch erst mal bezahlen.

    Was oder wer auch immer diese Pächter sind, habe ich leider nicht verstanden. Oder wessen Eigentum das nun alles ist. Ist aber vermutlich ohnehin Nebenkriegsschauplatz.

  • also versteh ich das richtig das die tochter uns eine mieteiheit vermieten kann obwohl sie schriftlich nix in der tasche hat das sie dieses grundstück vom eigentümer gepachtet hat!? ich glaube hausverwalter und die tochter des pächters sind 2 verschiedene schuhe..?

    kaution wurde bereits 100€ angezahlt jedoch wird uns kein mietkautionskonto vorgelegt.
    und zu dem punkt das ich sie erstmal bezahlen muss ist unfug. ich kann von vorneherein eine überweisungsmöglichkeit auf ein mietkautionskonto verlangen.

    eventuell gibt es hier noch personen die nicht nur halbwissen von sich geben?

    LG


  • eventuell gibt es hier noch personen die nicht nur halbwissen von sich geben?


    Das wird schwer, weil du gar kein Wissen hast und darauf sogar stolz ist, wirst du noch lange suchen müssen, bis du jemanden gefunden hast, der dir nur das erzählt, was du hören willst.

  • Das wird schwer, weil du gar kein Wissen hast und darauf sogar stolz ist, wirst du noch lange suchen müssen, bis du jemanden gefunden hast, der dir nur das erzählt, was du hören willst.


    Dem kann ich mich nur anschliessen. Ich empfehle dem TO, sich kostenpflichtig bei einem Fachanwalt beraten zu lassen. Die warten nur auf solche Leerpfosten.

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