Hallo zusammen
Ich verzichte mal auf eine Vorstellung da ich einfach nur sehr lange nicht mehr da war.
Meine Fragen.
In der Heizkostenverordnung (HKVO) lese ich immer wieder, das mindestens 50 %, maximal 70 % der angefallenen Heizkosten durch Wärmemengenzähler (WMZ)berechnet werden darf. Der Rest nach Wohnungsgröße. Allerdings verstehe ich das nicht so wirklich. Denn wonach errechnet sich der Anteil nach Wohnungsgröße. Nach Betrag mal qm oder Deckenhöhe ?? 5 Euro, 10 Euro ?? Ich will das ganz gerne mal verstehen: Denn, unsere Zentralheizung befindet sich im Nebengebäude. Die Leitungen gehen durchs Erdreich und heizen recht ordentlich den Garten. Überall hatten wir 30 cm Schnee, nur da wo die Leitungen eingegraben sind war grün. Die Leitung ist etwa 20 Meter lang und ich bin schon ein wenig genervt das wir 20 Meter Garten mitheizen und bezahlen müssen. Die WMZ befinden sich am Haus in einem kleinen Anbau. Der Verbrauchsrechner fürs Öl im entfernten Heizraum. Denn so gut wie der Vermieter meinte sind diese Leitungen wohl doch nicht isoliert.
Hat da jemand eine leicht verständliche Erklärung für Dummies parat oder einen Link in dem das gut erklärt wird und gibt es mehr Infos zu Heizungen in Nebengebäuden ?
Meine zweite Frage.
Ich habe gelesen das Nebenkosten die als Pauschale angegeben werden im Mietvertrag, keine Nachzahlungsforderungen erlauben. Aber woran erkenne ich ob es eine Pauschale ist ?? Denn ich bin der Meinung ich bezahle immer pauschal meinen Betrag zusammen mit der Miete.
Ich bitte auch meine Fragen nicht falsch zu verstehen. Ich hab sogar was rausbekommen. Allerdings sollte das deutlich mehr sein. Meine Abrechnung ist fehlerhaft, das steht schon fest. Zu hoher Wasserpreis, generell formloser Zettel ohne Erläuterungen und so weiter. Allerdings will ich die ganze Materie besser verstehen können.
Schonmal danke für die Antworten.
Gruss