Fragen zur HKVO und Angabe Nebenkosten Mietvertrag

  • Hallo zusammen

    Ich verzichte mal auf eine Vorstellung da ich einfach nur sehr lange nicht mehr da war.

    Meine Fragen.
    In der Heizkostenverordnung (HKVO) lese ich immer wieder, das mindestens 50 %, maximal 70 % der angefallenen Heizkosten durch Wärmemengenzähler (WMZ)berechnet werden darf. Der Rest nach Wohnungsgröße. Allerdings verstehe ich das nicht so wirklich. Denn wonach errechnet sich der Anteil nach Wohnungsgröße. Nach Betrag mal qm oder Deckenhöhe ?? 5 Euro, 10 Euro ?? Ich will das ganz gerne mal verstehen: Denn, unsere Zentralheizung befindet sich im Nebengebäude. Die Leitungen gehen durchs Erdreich und heizen recht ordentlich den Garten. Überall hatten wir 30 cm Schnee, nur da wo die Leitungen eingegraben sind war grün. Die Leitung ist etwa 20 Meter lang und ich bin schon ein wenig genervt das wir 20 Meter Garten mitheizen und bezahlen müssen. Die WMZ befinden sich am Haus in einem kleinen Anbau. Der Verbrauchsrechner fürs Öl im entfernten Heizraum. Denn so gut wie der Vermieter meinte sind diese Leitungen wohl doch nicht isoliert.

    Hat da jemand eine leicht verständliche Erklärung für Dummies parat oder einen Link in dem das gut erklärt wird und gibt es mehr Infos zu Heizungen in Nebengebäuden ?

    Meine zweite Frage.
    Ich habe gelesen das Nebenkosten die als Pauschale angegeben werden im Mietvertrag, keine Nachzahlungsforderungen erlauben. Aber woran erkenne ich ob es eine Pauschale ist ?? Denn ich bin der Meinung ich bezahle immer pauschal meinen Betrag zusammen mit der Miete.

    Ich bitte auch meine Fragen nicht falsch zu verstehen. Ich hab sogar was rausbekommen. Allerdings sollte das deutlich mehr sein. Meine Abrechnung ist fehlerhaft, das steht schon fest. Zu hoher Wasserpreis, generell formloser Zettel ohne Erläuterungen und so weiter. Allerdings will ich die ganze Materie besser verstehen können.

    Schonmal danke für die Antworten.

    Gruss

  • Hallo Chrizzley,

    "In der Heizkostenverordnung (HKVO) lese ich immer wieder, das mindestens 50 %, maximal 70 % der angefallenen Heizkosten durch Wärmemengenzähler (WMZ)berechnet werden darf. Der Rest nach Wohnungsgröße."
    - Meint: 50-70% der Heizkosten werden nach Verbrauch (Brennstoff, Strom, Schornie, Wartung) berechnet, 30-50% nach Fläche(nanteilen).

    "Allerdings verstehe ich das nicht so wirklich. Denn wonach errechnet sich der Anteil nach Wohnungsgröße."
    - ja, nach Fläche/m² für jede Wohnung ODER nach Volumen/m³ jeder Wohnung, latürnich für alle Mieteinheiten des Objekts/der Liegenschaft.

    "unsere Zentralheizung befindet sich im Nebengebäude. Die Leitungen gehen durchs Erdreich und heizen recht ordentlich den Garten."
    - Das ist übel, denn die Nutzer zahlen anteilig je nach ihren prozentualen Verbräuchen diese Verluste (nennen sich Rohrwärme) mit.

    "Überall hatten wir 30 cm Schnee, nur da wo die Leitungen eingegraben sind war grün. Die Leitung ist etwa 20 Meter lang und ich bin schon ein wenig genervt das wir 20 Meter Garten mitheizen und bezahlen müssen."
    - Schwacher Trost: Ihr bekommt die ersten Radieschen der Saison...:o

    "Die WMZ befinden sich am Haus in einem kleinen Anbau. Der Verbrauchsrechner fürs Öl im entfernten Heizraum.[/U] Denn so gut wie der Vermieter meinte sind diese Leitungen wohl doch nicht isoliert."
    - Ich würde meinen Mietern solche Belastungen nicht mit ruhigem Gewissen zumuten, denn ich möchte sie ja behalten...

    "Hat da jemand eine leicht verständliche Erklärung für Dummies parat oder einen Link in dem das gut erklärt wird und gibt es mehr Infos zu Heizungen in Nebengebäuden ?"
    - Lies' die HKVO, falls noch nötig.

    "Ich habe gelesen das Nebenkosten die als Pauschale angegeben werden im Mietvertrag, keine Nachzahlungsforderungen erlauben. Aber woran erkenne ich ob es eine Pauschale ist ??"
    - Mietvertrag lesen.

    "Meine Abrechnung ist fehlerhaft, das steht schon fest. Zu hoher Wasserpreis, generell formloser Zettel ohne Erläuterungen und so weiter. Allerdings will ich die ganze Materie besser verstehen können."
    - In einer ordnungsgemässen Betriebskostenabrechnungmüssten stehen: Adressat, Bezeichnung der Mietsache, Abrechnungszeitraum, Nutzungszeitraum falls abweichend, die einzelnen Posten, dafür die Jahresbeträge, Aufteilungsschlüssel, Einzelbeträge, Summen, Endsumme, geleistete Zahlungen, Differenz als Nachzahlung bzw. Erstattung, Datum, Unterschrift (letzteres meines Wissens).

  • Servus Bernie und danke für die Antwort. (Achtung weiter unten noch die zweite Nachfrage)

    Die HKVO (leicht verständlich *hust*) hab ich gelesen, versteh sie ja nicht. So wie ich deine Antwort jetzt verstehe ist der zweite Anteil, also nach Fläche/Volumen inkl. Schornsteinmafiagebühren und USA-NAHOSTINTERVENTIONSPAUSCHALE Öl (kleinerScherz). Aber wenn das da mit eingerechnet wird, darf der Schornsteinfeger ja garnicht mehr extra aufgeführt werden ?? Seh ich das richtig oder nicht ?

    Hmm, wenn der Strom in diese Gebühren mit rein fällt bin ich bei der Berechnung mal gespannt, der Heizraum läuft nämlich über meinen Stromzähler, also meinen Wohnungsstromzähler.

    Hättest du vielleicht eine Beispielrechnung ??

    Sagen wir meine Wohnung hat 100 qm
    Öl habe ich für Heizung 500 Liter verbraucht
    Öl habe ich für Warmwasser 300 Liter verbraucht
    Schorni kostet 200 €
    Strom 200 €
    Wartung 100 €

    Weiter befindet sich eine weitere 100 qm Wohnung und 2 Wohnungen mit jeweils 50 qm. Jeweils immer nur eine Person. Eine der 50 qm Wohnungen hat keine zentrale Heizungsanbindung oder Warmwasser dafür Holzofen. (ja ich weiß, ich garnicht so einfach, deswegen bin ich ja hier) Denn der heizungslose Mieter nutzt zwar keine Heizung dafür aber Schornstein. Alle anderen haben Heizung UND Öfen.

    Mein Vermieter hat mir das verbrauchte Öl prozentual errechnet nach WMZ in Rechnung gestellt, anteilig Schorni. Für Strom hab ich einen zweistelligen Betrag zurückbekommen. Also Stromkosten abzüglich meinem Anteil.

    Hmm, wenn der Strom in diese Gebühren mit rein fällt bin ich bei der Berechnung mal gespannt, der Heizraum läuft nämlich über meinen Stromzähler, also meinen Wohnungsstromzähler.

    Mietvertrag hab ich selbstverständlich gelesen. Mal abgesehen das der garnicht kopiert werden dürfte was aber geschehen ist hab ich im Punkt Nebenkostenvorrauszahlung ein Kreuzchen. Allerdings wurden keine weiteren Angaben gemacht. Also nicht wie sich diese Nebenkosten zusammensetzen. Denn mit unter dem Punkt ist eine Liste in der nach Zahlen angegeben werden soll, welche Nebenkosten das genau sind, Strasse, Wasser und vieles mehr..... Somit sollte es doch wieder eine Pauschale sein ?!

    Rest nur zur Info:

    Auch wenn das nicht die Frage war, weil das gröbste Fehler drin sind ist mir ja schon bewusst, nur mal damit du siehst, womit ich mich hier rumärgere.

    Adressat -nein-
    Bezeichnung der Mietsache -nein-
    Abrechnungszeitraum -ja-
    Nutzungszeitraum falls abweichend -nein-
    die einzelnen Posten -lässt sich drüber streiten-
    dafür die Jahresbeträge -teilweiße-
    Aufteilungsschlüssel -definitiv nein-
    Einzelbeträge -nein-
    Summen -ja-
    Endsumme -ja-
    geleistete Zahlungen -ja-
    Differenz als Nachzahlung bzw. Erstattung -ja-
    Datum -nein-
    Unterschrift -nein-

  • Zitat

    Mietvertrag hab ich selbstverständlich gelesen. Mal abgesehen das der garnicht kopiert werden dürfte

    Natürlich darf man einen Mietvertrag kopieren.

    Zitat

    ich im Punkt Nebenkostenvorrauszahlung ein Kreuzchen. Allerdings wurden keine weiteren Angaben gemacht. Also nicht wie sich diese Nebenkosten zusammensetzen. Denn mit unter dem Punkt ist eine Liste in der nach Zahlen angegeben werden soll, welche Nebenkosten das genau sind, Strasse, Wasser und vieles mehr..... Somit sollte es doch wieder eine Pauschale sein ?!

    Nein. Ein Gesamt-Betrag zu Nebenkostenvorrauszahlung reicht aus.

    Zitat

    Allerdings will ich die ganze Materie besser verstehen können.

    Dann lade die Abrechnung als Bild(er), persönliche Daten unkenntlich gemacht, hoch.

    Eine Betriebskostenabrechnung müß übrigens nicht unterschrieben werden.

    Ansonsten liest das was Du in #Post 3 schreibst schon sehr abenteuerlich.

    Darum wären Bilder der Abrechnung sehr wichtig.

  • Abrechnung hier:

    Nebenkosten 2016-b.jpg

    Das ist alles mögliche aber keine korrekte Abrechnung.

    Eine korrekte, nachvollziehbare Abrechnung sollte in etwa so aussehen:

    Muster BK-Abrechnung.jpg

    Und formell so etwa eine Heizkostenabrechnung:

    Muster-HK-Abrechnung-3.jpg

    Die Abrechnung, wenn man es denn so nennen will, die Du bekommen hast entspricht dem nicht mal annähernd, ergo ist sie unwirksam.

    Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

    1. Der Abrechnung widersprechen und eine korrekte fordern.

    2. Bis zum 2. Januar 2018 warten und dann den Vermieter auffordern doch endlich die Abrechnung für 2016 zuzusenden.

  • Naja das die Abrechnung fehlerhaft ist wusste ich ja schon. Ich will nur wissen wie ich sie für mich korrekt nachrechnen kann weil ich bin der Meinung ich bekomme mehr als 22 Euro raus. Deswegen suche ich hier Hilfe.

    So. Jetzt hab ich das mit den 30 / 70 % weitgehend verstanden. Nur eine Nachfrage: In der Beispielrechnung steht der Betrag 4,16 €/qm. Klar das ist ein Betrag als Beispiel. Aber wie errechnet man diesen Wert auf das jeweilige Haus ?

    Weitere Punkte sind der Wasserpreis, da wurde ein höherer genommen als von der Gemeinde. Den Strompreis wurde falsch berrechnet (ich war zuerst für 1 Monat in einer anderen Wohnung weil hier noch renoviert wurde, Strom wurde deswegen nicht angemeldet sondern mit Vermieter vereinbart direkt verrechnet.)

    Weiter verrechnen sie den Ölpreis von 2013 und haben mir auch eine Lieferrechnung von 2013 präsentiert, allerdings hat mir der Nachbar eben erzählt das letztes Jahr getankt wurde. Außerdem sind die Tanks fast voll. Wenn 2013 getankt worden wäre, wären die Dinger innen schon staubig.

    Auch Hausmeistergebühren wurden berrechnet. Dabei fallen da keine an. Es gibt eine Hausordnung mit wöchentlichem Wechsel und die Gartenpflege wird durch einen Hausnachbarn übernommen der dafür aber keine Vorteile erhält wie Mietminderung oder Spritkosten Rasenmäher. Der macht das weil er als Rentner Bewegung haben will.

    Ja gut, dann besteht nur noch die Frage wegen dem 30 %wert und dann haben wir es denke ich hier. Wäre schön wenn du mir die eine Frage noch beantworten kannst.

    Gruss

    Einmal editiert, zuletzt von Chrizzley (25. Februar 2017 um 13:09)

  • Ich will nur wissen wie ich sie für mich korrekt nachrechnen kann

    Diese Abrechnung kann man gar nicht nachrechnen.

    Denn es fehlen die dazu nötigen Angaben, wie die Gesamtkosten des Hauses je Kostenart, der Umlageschschlüssel, wie z. B. Wohnfläche oder Personen.


    Zitat

    Nur eine Nachfrage: In der Beispielrechnung steht der Betrag 4,16 €/qm. Klar das ist ein Betrag als Beispiel. Aber wie errechnet man diesen Wert auf das jeweilige Haus ?

    Gesamtheizkosten nach Abzug der Gesamtwarmwasserkosten, davon 30 % nach der Wohnfläche, macht in meinem Beispiel


    540,99 € : Gesamtwohnfläche 130 m² = 4,16 €/m²

    4,16 €/m² x Wohnfläche des Mieters 90 m² = 374,53 € bei Nutzung 365 Tage

    Ist der Nutzungszeitraum kürzer

    374,53 € bei Nutzung 365 Tage : 365 Tage x Tage Nutzungszeitraum 61 = 62,59 € anteilig für den Nutzungszeitraum.

    Aber wie schon geschrieben, die Abrechnung die Du bekommen hast ist komplett unwirksam und nicht nachvollziehbar. Nicht mal für mich die ich schon einige Jährchen damit zu tun habe.

    Verfahre wie ich dir in Post #6 geraten habe. Alles andere bringt nichts.

    Noch eine Ergänzung:

    Der Rechenweg muß auch in der Abrechnung angegeben sein. Fehlt in meinen Beispielen.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (25. Februar 2017 um 14:59)

  • Ok. Dann ist jetzt halt die Frage ob die nicht beheizte Wohnung zur Gesamtfläche zählt oder nicht. Denn wie gesagt, es sind 4 Wohnungen wovon eine keinezentrale Warmwasser oder Heizungsversorgung hat.

    Der Mieter wollte das damals nicht weil er seit 1962 da wohnt und eben seinen Boiler und seinen Ofen hat.

  • Ok. Dann ist jetzt halt die Frage ob die nicht beheizte Wohnung zur Gesamtfläche zählt oder nicht. Denn wie gesagt, es sind 4 Wohnungen wovon eine keinezentrale Warmwasser oder Heizungsversorgung hat.

    Der Mieter wollte das damals nicht weil er seit 1962 da wohnt und eben seinen Boiler und seinen Ofen hat.

    HALLO!

    Kannst oder willst Du nicht verstehen?

    Die dir vorliegende Abrechnung ist unwirksam!

    Nicht erfolgt!

    Null und nichtig!

    Da läßt sich nicht das geringste nachrechnen oder nachvollziehen.

  • Brauchst mich nicht anzuschreien wenn du meine Frage nicht verstehst.

    Ich rede nicht von der aktuellen Abrechnung. Vergiss die doch mal !!!

    Sondern ganz allgemein. Wenn ich die Heizkosten ausrechnen will, zählt dann die nicht beheizte Wohnung zur Gesamtfläche oder nur der an die Heizng angeschlossene Teil des Hauses ??

    Ich will das wissen weil ich ja am Montag meinen Vermietern mitteile das ich mit der Abrechnung nicht einverstanden bin. Also werden die irgendwann eine neue schicken. Die will ich ja dann überprüfen können.

    Immerhin hab ich ja bereits im allerersten Post geschrieben das ich weiß das die Abrechnung nicht gültig ist.......

    Gruss

  • Wenn ich die Heizkosten ausrechnen will, zählt dann die nicht beheizte Wohnung zur Gesamtfläche oder nur der an die Heizng angeschlossene Teil des Hauses ??


    Ich meine, dass zu unterscheiden ist, ob eine Mietfläche beheizt ODER beheizbar ist.
    Bzw. jeweils nicht beheizt ODER nicht beheizbar ist.

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (25. Februar 2017 um 20:04)

  • Ich formuliere die Frage anders:

    Wenn ich die Heizkosten ausrechnen will, zählt dann die gesamte Wohnfläche zur Gesamtfläche oder nur der an die Heizung angeschlossene Teil des Hauses ??

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