Bei Kündigung meiner Wohnung Renovierungskosten nach Sanierung?

  • Halllo zusammen,

    ich weiß nicht ob ich in dieser Rubrik richtig bin, aber ich stelle trotzdem hier meine Frage.

    Ich habe meine Wohnung bei einer großen Berliner Genossenschaft gekündigt und ein Verwalter hat die Wohnung besichtigt und hat folgende Aussage getätigt:

    Wir (die Genossenschaft) möchten die Wohnung komplett Sanieren und Modernisieren. Da die Renovierung erst nach diesen Tätigkeiten möglich ist möchten wir das sie sich anteilig an den Kosten der Renovierung beteiligen. Wir haben erstmal mündlich zugesagt und danach schriftlich einen Kostenvoranschlag erhalten der sich auf die gesamten Kosten von über 3000 Euro bezieht und wir uns mit 1300 Euro beteiligen sollen.

    Normalerweise kenne ich das von dieser Genossenschaft so, dass man die Wohnung stubenrein, Wände möglichst weiß und falls Türen und Fenster vergilbt sind, lackiert.

    Wieß jemand einen Rat ob die Genossenschaft die Kosten von uns verlangen darf oder wie wir uns jetzt verhalten sollen?

    Gruß M.

  • Soviel mir bekannt hättest Du die Kosten der Renovierung, die Dir bei Selbstvornahme entstehen würden, an die Genossenschaft evtl. zu entrichten. Das wären eben nur die Materialkosten. Es wird dazu noch andere Meinungen geben.

  • Zitat

    Da die Renovierung erst nach diesen Tätigkeiten möglich ist möchten wir das sie sich anteilig an den Kosten der Renovierung beteiligen.

    Das klingt verdammt nach Abgeltungsklausel. Sollte dazu was im Mietvertrag stehen wäre das unwirksam.

    Zitat

    Falls ja, wir haben auf Vorbe
    halt gekündigt.

    Was soll das denn sein?

  • Hallo zusammen, den KV möchte ich hier nicht posten. Er besteht natürlich aus Material und Lohnkosten. Wir sollen die Materialkosten komplett bezahlen (ca 800 Euro) und die Lohnkosten zu 30 Prozent anteilig. Ja richtig, wenn ich selbst renoviert hätte dann würden max 200 Euro Kosten entstehen. Auf Vorbehalt Kündigen heißt eine Kündigung die auch rückgängig gemacht werden kann wenn Mieter und Vermieter sich nicht einig werden.

    Einmal editiert, zuletzt von muetze (25. Februar 2017 um 09:34)


  • Auf Vorbehalt Kündigen heißt eine Kündigung die auch rückgängig gemacht werden kann wenn Mieter und Vermieter sich nicht einig werden.

    Und das hast Du schriftlich vom Vermieter? Kann ich nicht vorstellen.

    Kündigung unter Vorbehalt gibt es nämlich nicht.

  • Naja da wir innerhalb der Genossenschaft die Wohnung wechseln wollen haben der Vermieter und ich das so telefonisch besprochen und sollten die Kündigung so schreiben, eben auf Vorbehalt. Aber das ist jetzt auch nicht das Problem. Gruß m.

  • ...haben der Vermieter und ich das so telefonisch besprochen.....

    Oh, oh, gaaaaaanz schlecht. Gibt es das auch schriftlich?

    Ich finde, man sollte bereits Eltern dazu verpflichten, ihren Kindern eine wichtige Regel ans Herz zu legen;)

    "Wichtige Dinge/Absprachen/Kündigungen/Vereinbarungen/Käufe/Verkäufe usw. sollte man immer SCHRIFTLICH fixieren!"

    Die mündlichen Vereinbarungen sind zwar (zumeist) wirksam - allein scheitert deren Durchsetzung an der fehlenden Nachweisbarkeit, wenn sich der Vertragspartner auf einmal nicht mehr daran "erinnern" kann.

  • Okay ich werde es in diesem Forum sein lassen. Ich habe doch geschrieben dass wir schriftlich die Kündigung auf Vorbehalt weggeschickt haben und es vorher telefonisch besprochen hatten. Trotzdem allen ein ''vielen Dank'' für die Antworten Gruß m.

  • Hallo,

    Ich habe doch geschrieben dass wir schriftlich die Kündigung auf Vorbehalt weggeschickt haben und es vorher telefonisch besprochen hatten. ....

    Du hast den Inhalt meines Posts nicht verstanden. Normalerweise gibt es keine "Kündigung unter Vorbehalt" bei Mietverträgen.

    Ihr habt also ganz normal gekündigt. Es kann aber eben gut sein, dass es sich die Wohnungsbaugenossenschaft noch einmal überlegt und euch keine andere Wohnung zur Miete anbietet. - Das meinte ich mit meiner Frage: "Habt ihr diese Vereinbarung der Rückabwicklung auch schriftlich?"

    Zu der Frage mit der (teilweisen) Übernahme der Renovierungskosten kann ich leider keinen hilfreichen Tipp geben....(zu speziell; müsste man wieder die genaue Formulierung im MV kennen)

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine rechtsberatung

  • Okay ich werde es in diesem Forum sein lassen. Ich habe doch geschrieben dass wir schriftlich die Kündigung auf Vorbehalt weggeschickt haben und es vorher telefonisch besprochen hatten. Trotzdem allen ein ''vielen Dank'' für die Antworten Gruß m.

    Und Du meinst in einem anderen Forum bekommst Du eine andere Antwort?

    Es gibt keine Kündigung unter Vorbehalt.

    Gekündigt ist gekündigt.

    Wenn der Vermieter sich stur stellt müßt Ihr am Ende der Kündigungsfrist ausziehen, auch dann wenn Ihr keine andere Wohnung habt.

    Was da telefonisch besprochen wurde ist völlig irrelevant.

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