Mietminderung, da kein Erstbezug

  • Hallo zusammen!

    Vor 4 Monaten bin ich zwecks Studium umgezogen, in eine Wohnung die als Erstbezug ausgeschrieben war. Nach der Schlüsselübergabe stellte sich fest, dass die Wohnung schon zuvor vermietet wurde, durch Schmutz an Vorhang, fehlendes Teller etc. Da ich aufgrund der angespannten Wohnungssuche (München) auf die Wohnung angewiesen war, habe ich sie natürlich genommen. Weil es ja kein Erstbezug laut Inserat war, hätte ich ja vom Vertrag zurücktreten können, bin aber leider auf die Wohnung angewiesen.

    Im Mietrecht kenne ich mich kaum aus, nun wollte ich wissen, ob es nachträglich noch möglich ist einen Teil der Miete zu mindern, da es ja kein Erstbezug war.

    Vielen Dank für eure Antworten!

    Mit freundlichen Grüßen

    blue

  • Seit wann ist Schmutz am Vorhang oder fehlende Teller ein Indiz dafür das es kein Erstbezug ist?

    Wobei, Erstbezug wonach?

    Nach Neubau, nach Sanierung, nach Renovierung oder was?

    Zitat

    Weil es ja kein Erstbezug laut Inserat war, hätte ich ja vom Vertrag zurücktreten können

    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?

    Zitat

    Im Mietrecht kenne ich mich kaum aus, nun wollte ich wissen, ob es nachträglich noch möglich ist einen Teil der Miete zu mindern, da es ja kein Erstbezug war.

    Miete kann man mindern wenn ein erheblicher, die Tauglichkeit der Mietsache beeinträchtigender, Mangel vorliegt.

    Das die Wohnung möglicherweise schon mal bewohnt/vermietet war ist überhaupt kein Mangel.

  • Weil es ja kein Erstbezug laut Inserat war, hätte ich ja vom Vertrag zurücktreten können, ...


    Auch das noch nicht mal... Meine Vorrednerin hat ansonsten alles gesagt. Gibt es ein von beiden Seiten unterzeichnetes Übergabeprotokoll?

  • Wenn ich solch einen Beitrag lese, frage ich mich, wer heute alles studieren darf und ob es fürs Studium nicht Voraussetzungen an den Intellekt gibt? Scheinbar nicht!

    Wie man auf die Idee kommen kann, dass man vom Mietvertrag zurück treten könne weil die Gardine verschmutzt ist und ein Teller fehlt. Und genau so lustig ist es wegen dieser Peanuts die Miete zu mindern.

  • Das hat mit Intellekt nicht viel zu tun, eher damit, dass man vielfach der Ansicht ist, es stehe einem alles zu und man nur Recht, die man mit Ellbogen gegen alles und jeden durchsetzen kann. Schließlich ist man ja auf dieser Welt.

  • Das hat mit Intellekt nicht viel zu tun, eher damit, dass man vielfach der Ansicht ist, es stehe einem alles zu und man nur Recht, die man mit Ellbogen gegen alles und jeden durchsetzen kann. Schließlich ist man ja auf dieser Welt.

    Ehr mit der typsichen Angeweohnheit einiger Betrüger es mit der Produktbeschreibung nicht so genau nehmen zu müssen.

    @ TE schreib's als Lehrgeld ab. Dein Vermieter weiß dass er in der Anzeige alles schreiben darf, aber nichts davon halten muss, solange das nicht im Mietvertrag wiederauftaucht.