Keine schriftliche Kündigung

  • ;) Hallo liebe Forum Teilnehmer !!
    Ich bin letztes Jahr aus einer Wohnung ausgezogen aber habe nicht schriftlich gekündigt. Mein Vermieter hat auch nicht schriftlich gekündigt. Als ich meine letzten Sachen noch aus der Wohnung holen wollte, stand aufeinmal mein Nachbar vor der Tür und wollte als Nachmieter meine Wohnung haben. Ich verkaufte Ihm noch ein paar Sachen für 100 Euro. Das Geld bekam ich noch nicht. Ich war dann in meiner neuen Wohnung und bekam eine SMS vom Vermieter. Er schrieb: Wenn ich den Wohnungsschlüssel nicht abgebe so werde ich auch das Geld für meine Sachen vom Nachmieter nicht bekommen. Seit dem habe ich nichts mehr vom Vermieter und Nachmieter gehört. Meine 3 Monatsmieten Kaution habe ich auch nicht bekommen.
    Was kann ich jetzt tun?
    Bitte um Antworten Danke.

  • Hallo Flora25,

    Kündigungen des Mietvertrages müssen zwingend schriftlich erfolgen (BGB §568 (1)).
    Da du noch die Wohnungsschlüssel hast, gehe ich davon aus, dass auch noch kein neuer Mieter in der Wohnung wohnt.

    Daher besteht dein Mietverhältnis ganz normal weiter (man muss ja nicht in seiner Wohnung tatsächlich wohnen) - und du musst natürlich ganz normal weiter Miete dafür bezahlen.

    Ergo: Ganz schnell zum nächstmöglichen Termin schriftlich kündigen (im Moment noch möglich zum 31.05.2017, wenn Vermieter die Kündigung bis zum 3. Werktag des März` erhält).

    Gruß,
    anonym2

  • Kündigungen des Mietvertrages müssen zwingend schriftlich erfolgen (BGB §568 (1)).
    Da du noch die Wohnungsschlüssel hast, gehe ich davon aus, dass auch noch kein neuer Mieter in der Wohnung wohnt.
    Daher besteht dein Mietverhältnis ganz normal weiter (man muss ja nicht in seiner Wohnung tatsächlich wohnen) - und du musst natürlich ganz normal weiter Miete dafür bezahlen.

    Ergo: Ganz schnell zum nächstmöglichen Termin schriftlich kündigen (im Moment noch möglich zum 31.05.2017, wenn Vermieter die Kündigung bis zum 3. Werktag des März` erhält).


    Genauso isses. Kündigung zwingend schriftlich, sinnvollerweise per Boten/Zeugen oder Einwurfeinschreiben.

  • Hallo allerseits,

    wohnt der Nachbar schon in der Wohnung? Wenn ja, wuerde ich das als einvernehmliche Vetragsaufloesung betrachten. Beide Parteien waren sich offensichtlich einig, dass der Mietvertrag endet. Da ist meines Erachtens maximal der Zeitpunkt unklar, aber nicht die Tatsache. Im Gegensatz zu einer Kuendigung muss naemlich eine Aufloesung nicht schriftlich erfolgen. Also schnellstmoeglich Schluessel uebergeben und Ruhe.

    Steht die Wohnung noch leer, schliesse ich mich meinen Vorpostern an. Wobei ein Gespraech mit dem Vermieter, wie man die Kuh am besten vom Eis bekommt sicherlich auch nicht schaden kann.

    cu
    Guenni

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