Nachzahlung 10 Monate später so rechtens?

  • Hallo zusammen,

    ich benötige Euren Rat bzw. Hilfe.
    Folgende Hintergrundinfos. Meine Frau und Ich wohnen seit 01.06.2015 in einer 100 m2 Wohnung zur Miete.
    Unsere Nebenkosten beziehen sich auf 130 Eur monatlich.
    Nun haben wir die 1. Nachzahlung seit unserem Einzug erhalten. Sie bezieht sich vom 01.06.2015 bis 30.04.2016 und erst HEUTE also 10 Monate später kommt die Nachzahlung von 600 Euro.
    Meine Frage ist nun ob das rechtlich 10 Monate später so rechtens ist? Oder hätte unser Vermieter nicht vom 01.06.2015 bis 31.12.2015 die erste Nachzahlung schicken sollen und dann für das ganze Jahr von 2016?

    Vielen Dank für Eure Antworten

  • Sie bezieht sich vom 01.06.2015 bis 30.04.2016


    Hallo Karl, anscheinend beträgt der Abrechnungszeitraum v. 01.05.2015 - 30.04.2016; somit hat der VM Zeit bis zum 30.04.2017, Euch die Betriebskostenabrechnung vorzulegen. Wenn die Abrechnung i.O. ist, kannst Du die mtl. BK-VZ auch anpassen.

  • Hallo,

    sieht für mich ok aus, da der Abrechnungszeitraum bis 30.04. geht.

    Auch die Höhe ist nicht überraschend, da 130 Euro Vorrauszahlung für 100 qm nicht sonderlich viel ist. Außerdem musst du bedenken, dass in deiner 10 momatigen Mietzeit sämtliche Monate mit viel Vebrauch waren, die eher günstigeren Monate April und

    Mai jedoch nicht.

    Gruß
    H H

  • Der Vermieter muß binnen 12 nach Ende des Abrechnungszeitraumes abrechnen.

    Abrechnungszeitraum muß nicht das Kalenderjahr sein. Möglich ist jeder Zeitraum von 12 Monaten.

    Bei Euch vermutlich der 01.05. - 30.04. des Folgejahres.

    Somit ist Euch jetzt die Abrechnung fristgerecht zugegangen. Das wäre sie übrigens auch noch am 30.04.2017.

    130 € monatliche Vorauszahlungen 100 m² Wohnfläche erscheinen ziemlich wenig.

    Was ist denn alles in den Nebenkosten enthalten?

    Etwa auch die Heizkosten? Wenn ja, sind die 600 € Nachzahlung noch wenig. Schließlich war die gesamte Heizperiode im Nutzungszeitraum enthalten.

    Sind die Heizkosten, besser gesagt die Heizenergiekosten, nicht enthalten kann die Nachzahlung auch andere Ursachen haben.

    Zum Beispiel das bestimmte Kostenarten nicht nach Verbrauch abgerechnet werden. Klassisches Beispiel sind Wasser und Müll.