Guten Abend,
im Untermietvertrag ist zu den Betriebskosten folgendes geregelt:
"Der Mietzins beträgt monatlich: Nettomiete: 340 €
Nebenkostenvorauszahlung/-pauschale: ..............
Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen.
Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen in Höhe von ings. 340 € ist monatlich...."
Nach ca. einem Jahr ist dem Hauptmieter aufgefallen, dass er die Betriebskosten falsch aufgeteilt hat (nach m² der einzelnen Zimmer und nicht nach Köpfen).
Jetzt möchte er vom Untermieter das Geld haben, was er für ihn quasi jeden Monat übernommen hat. Der Untermieter sich das nicht ein, da es sich um ein Kalkulationsfehler und keine Erhöhung der Betriebskosten o.ä. handelt.
Wer hat recht?
Besten Gruß