Untermietvertrag - Falsche Betriebskostenverteilung

  • Guten Abend,

    im Untermietvertrag ist zu den Betriebskosten folgendes geregelt:

    "Der Mietzins beträgt monatlich: Nettomiete: 340 €
    Nebenkostenvorauszahlung/-pauschale: ..............
    Die Abrechnung der Nebenkostenvorauszahlungen richtet nach den Vorschriften des Hauptmietvertrages. Ändern sich die Miete oder die Vorauszahlungen/Pauschalen des Hauptmietvertrages, so kann der Hauptmieter die Änderungen auch im Verhältnis zum Untermieter nach Darlegung entsprechend geltend machen.
    Die Miete inklusive der Vorauszahlungen/Pauschalen in Höhe von ings. 340 € ist monatlich...."

    Nach ca. einem Jahr ist dem Hauptmieter aufgefallen, dass er die Betriebskosten falsch aufgeteilt hat (nach m² der einzelnen Zimmer und nicht nach Köpfen).

    Jetzt möchte er vom Untermieter das Geld haben, was er für ihn quasi jeden Monat übernommen hat. Der Untermieter sich das nicht ein, da es sich um ein Kalkulationsfehler und keine Erhöhung der Betriebskosten o.ä. handelt.

    Wer hat recht?:confused:

    Besten Gruß

  • Nach ca. einem Jahr ist dem Hauptmieter aufgefallen, dass er die Betriebskosten falsch aufgeteilt hat (nach m² der einzelnen Zimmer und nicht nach Köpfen).


    Aufteilung der BK mietflächenanteilig wird vom § 556 Abs. 3 BGB gestützt.

  • Aufteilung der BK mietflächenanteilig wird vom § 556 Abs. 3 BGB gestützt.

    Das ist mir klar, Steht auch so im Hauptmietvertrag. Das Problem ist: es ergeben sich Betriebskosten, die von der Wohnung gezahlt werden muessen. Der hauptmieter hat aber den Fehler gemacht, auch diese Betriebskosten auf die einzelnen Zimmer der Mitbewohner nach Quadratmeter aufzuteilen und nicht gleichmäßig nach köpfen aufzuteilen, wie er eigentlich wollte. Somit hat jeder Mieter einen unterschiedlichen Anteil an den Betriebskosten gehabt. Jetzt möchte der hauptmieter diese Differenz ausgezahlt bekommen.

  • Nach ca. einem Jahr ist dem Hauptmieter aufgefallen, dass er die Betriebskosten falsch aufgeteilt hat (nach m² der einzelnen Zimmer und nicht nach Köpfen).

    Daran ist nichts falsch.

    Es steht so im Vertrag. Ändern kann er das jetzt nur noch mit Zustimmung seiner Mieter.


    Zitat

    Jetzt möchte er vom Untermieter das Geld haben, was er für ihn quasi jeden Monat übernommen hat.

    Dann soll er eine Abrechnung erstellen. Dazu ist er, wenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind, verpflichtet.

    Dann bekommt er sein Geld, sofern sich eine Nachzahlung ergibt, schon. Vorausgesetzt er macht die Nachzahlung fristgerecht geltend und die Abrechnung ist inhaltlich und rechnerisch korrekt.

  • Das ist mir klar, Steht auch so im Hauptmietvertrag. Das Problem ist: es ergeben sich Betriebskosten, die von der Wohnung gezahlt werden muessen. Der hauptmieter hat aber den Fehler gemacht, auch diese Betriebskosten auf die einzelnen Zimmer der Mitbewohner nach Quadratmeter aufzuteilen und nicht gleichmäßig nach köpfen aufzuteilen, wie er eigentlich wollte. Somit hat jeder Mieter einen unterschiedlichen Anteil an den Betriebskosten gehabt. Jetzt möchte der hauptmieter diese Differenz ausgezahlt bekommen.

    Hallo,

    wenn ihr vereinbart habt, dass die auf die Wohnung entfallenden Betriebskosten nach Köpfen aufgeteilt werden, dann könnte er das machen. Vertraglich Aus deinen bisherigen Informationen geht das aber nicht hervor.

    Möglicherweise könnte er das für die Zukunft ändern, rückwirkend aber nicht.

    Gruß
    H H

  • Das geht m.E. nicht.

    Im untermietvertrag steht unter paragraph 3 "Bezugnahme auf den hauptmietvertrag":
    "Die sich aus dem hauptmietvertrag ergebenden rechte und Pflichten gelten auch für den untermietvertrag, soweit vorliegend nichts gegenteiliges vereinbart wird. Der hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrages. Der Untermieter erhält eine Kopie des hauptmietvertrages."

  • Im untermietvertrag steht unter paragraph 3 "Bezugnahme auf den hauptmietvertrag":
    "Die sich aus dem hauptmietvertrag ergebenden rechte und Pflichten gelten auch für den untermietvertrag, soweit vorliegend nichts gegenteiliges vereinbart wird. Der hauptmietvertrag wird Bestandteil dieses Vertrages. Der Untermieter erhält eine Kopie des hauptmietvertrages."


    Ich verstehe schon., vielleicht kennt sich ein anderer User hier besser aus.

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